28.03.2024
FLEISCHKONSUM

Bio Speckup: Oberösterreichisches Startup bietet mit Speck-Pulver homöopathischen Fleischgenuss

Bio Speckup aus Oberösterreich produziert Speck in Pulverform. Damit möchte man den Fleischkonsum reduzieren und den Geschmack beibehalten.
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Bio Speckup, Speck als Pulver, Speck in Pulverform
(c) Speckup.at - Robert Weißengruber von Bio Speckup.

Es gibt einige Ideen, wie man einer der größte Geißeln unserer Zeit begegnen kann: dem übermäßigen Fleischkonsum. Rebel Meat etwa bewirbt seine Burger mit einem 50-prozentigem Fleischanteil, Beyond Meat setzt auf Erbsenprotein als Fleischalternative, Impossible Foods auf pflanzliche Basis und Vow Food züchtet Krokodilfleisch. Nun hat auch das Startup Bio Speckup aus St. Veit im Mühlkreis eine Idee, um dem hohen Fleischverzehr zu begegnen.

Bio Speckup: Speck als Gewürz

Wie Daten der Food and Agriculture Organization der Vereinten Nationen (FAO) aus 2022 zeigen, hat sich die weltweite Fleischproduktion seit den 1960er Jahren verfünffacht. In Europa wurden zuletzt knapp 80 Kilo pro Person und Jahr verzeichnet. Das sei doppelt so viel wie im weltweiten Schnitt. In Asien sind es pro Person 30, in Afrika etwas mehr als 15 Kilogramm Fleisch, die jährlich verzehrt werden. Nordamerika reiht sich hier mit 100 Kilo, Südamerika mit 82 Kilogramm Fleisch pro Kopf ein.

Robert Weißengruber ist Bio-Landwirt und vermarktet unter der Marke „Bio Oxn Fleisch“ das Fleisch seiner Rinder seit Jahren direkt. Eines Tages hatte er die Idee, seinen Bio-Rinderspeck in ein Gewürz zu verwandeln. So entstand Bio Speckup.

Sein Produkt besteht zu hundert Prozent aus getrocknetem Rinderspeck in Pulverform. Er verspricht allein mit einer kleinen Prise einen vollen Geschmack mit speckigem, rauchigem Aroma. 2022 wurde sein Erzeugnis als Bio-Produkt des Jahres ausgezeichnet.

Bio-Produkt des Jahres

Durch die intensive Würze dieser Produktidee „kann man den Fleischkonsum ohne großen Verzicht reduzieren, weil man sehr wenig davon braucht und es trotzdem kein Fake ist“, wie in der Jury-Begründung bei der Wahl zum Bio-Produkt des Jahres zu lesen war.

„Gerade in der heutigen Zeit schauen viele Leute aus unterschiedlichen Gründen darauf, ihren Fleischkonsum zu minimieren“, weiß der Mühlviertler Bio-Produzent. „Mit Bio Speckup kann man sein Essen bei Bedarf ‚aufpimpen‘. Homöopathischer Fleischgenuss, sozusagen“, sagt er.

Bio Speckup-Erzeugung in Joint Venture

Bedingt durch eine notwendige Steigerung der Produktionsmenge, wird die Erzeugung des Rinderspeckpulvers in einem Joint Venture gemeinsam mit dem Bio-Produzenten Sonnberg Biofleisch aus Unterweißenbach im Mühlviertel abgewickelt.

„Die Kooperation mit der Sonnberg Biofleisch GmbH garantiert makellose Bio-Qualität auch bei größeren Mengen. Nur so ist es uns möglich, Bio Speckup ohne Qualitätsverlust in ganz Österreich in den großflächigen Lebensmittelhandel zu bringen“, sagt Weißengruber.

Seit Dezember 2022 ist das Speckpulver aus dem Mühlviertel in ganz Österreich im Lebensmittelhandel bei Billa Plus sowie bei Eurospar in Oberösterreich und Sutterlüty in Vorarlberg erhältlich.


Mehr dazu am Dienstag bei „2 Minuten 2 Millionen“. Weiters dabei: Zone 14, Drone Life Line und Livecheck.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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