05.11.2019

Nach Höhle der Löwen-Pleite: binkybox-Gründer dachte nie ans Aufhören

Sebastian Stahl ging aus der zehnten Folge von "Die Höhle der Löwen" sichtlich geknickt heraus. Keiner der fünf Investoren wollte in sein Startup binkybox, einen Schnullerspender, einsteigen. Trotz der schwierigen Zeit hat der Gründer nie ans Aufgeben gedacht, wie er dem brutkasten erzählt.
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binkybox, Höhle der Löwen, Frank Thelen, Carsten Maschmeyer, Georg Kofler, Judith Williams, Nils Glagau, Ralf Dümmel, Startup, Investment
(c) TVNOW / Bernd-Michael Maurer - Sebastian Stahl, binkybox-Gründer, hat für 2020 die Weiterentwicklung seines Schnullerspenders vor.

Bei „Die Höhle der Löwen“ konnte Gründer Sebastian Stahl die Investoren nicht überzeugen. Seine binkybox, ein Schnullerspender fürs Kinderbett, wurde allgemeinhin als „süß“ und nette Idee bezeichnet, Skalierbarkeit sahen die Löwen jedoch darin keine. Mit 125.000 Euro Bankdarlehen und nochmal die gleiche Summe Privatvermögen in seinem Unternehmen drin steckend, war die „Pleite“ bei der Investorensuche ein „Niederschlag“, wie Stahl erzählt. Aufgegeben hat der Gründer allerdings nicht – und wurde noch mehr zum Einzelkämpfer.

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„Nie ans aufhören gedacht“

„Es war schon schwer zu verkraften. Man hat Selbstzweifel, wenn gleich fünf Investoren absagen, klar. Aber ich habe nie ans ‚Aufhören‘ gedacht“, sagt Stahl. Als die Investoren erfuhren, dass Stahl Schulden aufgenommen hatte, um sein Projekt „Schnuller-Spender“ voranzutreiben, war die Betroffenheit im Studio beinahe fühlbar.

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Die Investoren lobten den Mut, aber zeigten sich auch wegen des finanziellen Risikos – gelinde gesagt – überrascht. Die Stimmung der Investoren schien auch auf den Gründer umzuschlagen. Er war sichtlich geknickt im Nachspann seines Auftritts.  „Ich hatte damals aber einen guten familiären Rückhalt“, so der Erfinder weiter.

Größere Zielgruppe als von TV-Investoren erkannt?

In Erinnerung an die Kritik der Juroren meint Stahl, dass den Investoren zwar der Zielmarkt zu klein war, aber neben den in der Show erwähnten 780.000 Geburten pro Jahr in Deutschland einige Faktoren dazu kämen, die die endgültige Zielgruppe definieren würden: „Rund 76 Prozent der Neugeborenen brauchen einen Schnuller. Da sind natürlich die Eltern die erste Zielgruppe. Aber auch andere Verwandte wie Tanten, die ein Geschenk brauchen oder auch Omas, die ihre Kinder entlasten wollen, sind potentielle Kunden“, denkt Stahl.

Neue Designs für die binkybox

Seit der Sendeaufzeichnung hat der Gründer an den Designs für seine Box gearbeitet. Zur Erklärung: In der Sendung hatte Stahl eine Basis-Version seiner binkybox präsentiert. „Die Basisfarben waren von DEKRA (1925 gegründete deutsche Prüfgesellschaft) freigegeben. Aber die Designs mit Mustern wie Burgen, Blumen oder Käfern noch nicht. Wir hatten von der Design-Firma natürlich das OK. Aber wenn es um Kinder geht, lasse ich immer einen Gegencheck machen“, sagt Stahl.

Hoffnung auf Höhle der Löwen-Boost

Nun hat er seit vier Wochen alles unter Dach und Fach und seine Online-Seite optimiert. Stahl ist zwar noch immer investorenlos, steht jedoch im Gespräch mit einem deutschen Einzelhändler und sei auch in Verhandlungen mit Interessenten aus Israel und Tschechien betont er.

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„Wir haben meine Homepage auf einen eigenen Server gezogen und haben uns vorsichtig auf Anfragen nach der Ausstrahlung vorbereitet“, erzählt der Gründer, dessen Verkäufe zwar erst von zurzeit der Aufzeichnung 15 auf 61 Stück gestiegen sind, der aber voller Erwartung bleibt, was nach Folge zehn von „Die Höhle der Löwen“ passiert.

Enttäuschung verarbeitet

Die Box sei mittlerweile auch auf Amazon verfügbar und das Interesse an dem Startup wachse, wie Stahl erklärt. Ein deutscher Privatsender sei zudem mit einem Kamerateam angerückt, um das Produkt vorzustellen. Der Gründer, der am Ende seines TV-Auftritts enttäuscht war, hat nun – Monate später – viel vor.

Pläne für 2020

„Wir möchten unser Basis-Modell erweitern. Eine Möglichkeit zum Sterilisieren des Schnullers einbauen, beruhigende Babymusik integrieren oder einen Chip einbauen, mit dem man die Box personalisieren kann. Etwa Aufnahmen selber machen. Auch die Nutzung als Babyphone oder Kamera ist in Planung“, sagt Stahl abschließend zu seinen Plänen. Im Jahr 2020 soll es losgehen.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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Nach Höhle der Löwen-Pleite: binkybox-Gründer dachte nie ans Aufhören

Bei „Die Höhle der Löwen“ konnte Gründer Sebastian Stahl die Investoren nicht überzeugen. Seine binkybox, ein Schnullerspender fürs Kinderbett, wurde allgemeinhin als „süß“ und nette Idee bezeichnet, Skalierbarkeit sahen die Löwen jedoch darin keine. Mit 125.000 Euro Bankdarlehen und nochmal die gleiche Summe Privatvermögen in seinem Unternehmen drin steckend, war die „Pleite“ bei der Investorensuche ein „Niederschlag“, wie Stahl erzählt. Als die Investoren erfuhren, dass Stahl Schulden aufgenommen hatte, um sein Projekt „Schnuller-Spender“ voranzutreiben, war die Betroffenheit im Studio beinahe fühlbar. Der Gründer dachte jedoch nie ans Aufgeben.

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