04.05.2021

Börsengang? Das sagt der Binance-CEO dazu

In einem TV-Interview wurde Binance-CEO CZ gefragt, ob die größte Kryptobörse der Welt selbst an die Börse gehen könnte. Die eigene Kryptowährung BNB erreichte unterdessen eine Marktkapitalisierung von über 100 Mrd. Dollar.
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Binance
Binance | Foto: burdun - stock.adobe.com

Der Börsengang von Coinbase Mitte April galt als Meilenstein für die Krypto-Branche – und als weiterer Schritt im Zusammenwachsen von Kryptowährungen und etablierter Finanzwelt. Auch wenn der Börsenwert mittlerweile deutlich unter die am ersten Handelstag erreichten 100 Mrd. Dollar gefallen ist und aktuell bei 59 Mrd. Dollar liegt – er ist damit beispielsweise noch immer doppelt so hoch wie die Marktkapitalisierung der New Yorker Tech-Börse Nasdaq, die mit 27 Mrd. Dollar bewertet wird. Dabei gibt es eine andere Krypto-Börse, die global gesehen ein deutlich höheres Handelsvolumen als Coinbase aufweist: Die Rede ist natürlich von Binance.

Und während die Coinbase-Aktie zuletzt schwächelte, ist BNB, die hauseigene Kryptowährung von Binance, weiter im Höhenflug: Mit knapp 680 Dollar erreichte sie zuletzt einen Rekordstand. Angesichts der gewaltigen Aufmerksamkeit, die Coinbase rund um den Börsengang zuteil wurde, liegt die Frage auf der Hand: Könnte auch Binance an die Börse gehen?

Genau dies wurde Binance-CEO Changpeng Zhao (CZ) nun in einem TV-Interview mit dem US-Sender Bloomberg gefragt. Gleich vorweg: CZ hat in der Vergangenheit immer wieder gesagt, dass Binance keinen Börsengang plane – und auch nach dem Debüt von Konkurrenten Coinbase am Aktienmarkt dürfte er seine Meinung dazu nicht geändert haben.

„Börsengänge gute Option für viele Unternehmen“…

Tatsächlich spielte er den Ball gleich an die Gastgeber des Finanz-Medienkonzerns zurück: „Es gibt ein gutes Beispiel eines Unternehmens, das nicht an der Börse ist und dem es trotzdem sehr gut geht, und das ist Bloomberg“, sagt CZ. Börsengänge seien eine gute Option für viele Unternehmen, sagte der Binance-CEO weiter. Sie seien ein guter Weg, um Geld aufzunehmen, aber auch eine Möglichkeit für Frühinvestoren oder Gründer, ihre Anteile teilweise oder vollständig zu verkaufen.

…aber viele Organisationen haben keine Notwendigkeit, Geld aufzunehmen

Allerdings: „Viele Organisationen sind aber ausreichend kapitalisiert und haben ein solides Geschäft, das Gewinne generiert. Diese haben keine Notwendigkeit, Geld aufzunehmen. Ihre Investoren sind langfristig orientiert und brauchen keinen baldigen Exit über die Börse“, führte CZ weiter aus. Es gehe insgesamt nur ein kleiner Teil aller Unternehmen überhaupt an die Börse. Ein Börsengang sei also eine Möglichkeit, aber keine zwangsläufige Sache für jedes Unternehmen. Damit schloss CZ seine Antwort auf die Frage nach dem Börsengang ab – ohne Binance an einer Stelle explizit genannt zu haben.

Binance Coin erreicht Marktkapitalisierung von 100 Mrd. Dollar

Der eingangs erwähnte Rekordstand der Binance-Kryptowährung BNB folgte einer schon mehrere Monate andauernden Aufwärtsbewegung. Zum Jahreswechsel hatte sie der Kurs noch bei knapp unter 37 US-Dollar bewegt. Am Dienstag lag er zuletzt bei 660 Dollar – leicht unter dem am Montag erreichten Rekordstand von knapp 680 Dollar. Seit Jahresbeginn ist der Kurs damit um 1.600 Prozent gestiegen. Alleine in den vergangenen 30 Tagen hat er sich mit einem Plus von 94 Prozent fast verdoppelt.

Die Marktkapitalisierung liegt mittlerweile bei über 100 Mrd. Dollar – damit ist Binance Coin nach Bitcoin (1,05 Bio. Dollar) und Ethereum (388 Mrd. Dollar) mit klarem Abstand auf Platz 3 der größten Kryptowährungen der Welt. XRP am vierten Platz wurde mittlerweile deutlich abgehängt. Die Ripple-Kryptowährung kommt aktuell auf 67 Mrd. Dollar. BNB macht mittlerweile rund 4,5 Prozent des gesamten Kryptomarktes aus.


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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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