28.06.2021

Deshalb können britische Trader trotz Verbots weiter auf Binance handeln

Die weltgrößte Kryptobörse ist mangels Zulassung ins Visier der Behörden in Großbritannien geraten. Auswirkungen auf britische Trader hat dies jedoch vorerst nicht - sie können Binance weiter nutzen.
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Binance
Binance | Foto: burdun - stock.adobe.com

Auch wenn sie selber betont, gut mit sämtlichen Regulierern gut zusammenzuarbeiten – man kann durchaus sagen, dass die weltgrößte Kryptobörse Binance und die Finanz-Aufsichtsbehörden dieser Welt nicht immer das beste Verhältnis haben. In den USA gab es mehrfach Untersuchungen unterschiedlicher Behörden. In Deutschland hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im April ein Ermittlungsverfahren wegen Aktien-Token eingeleitet. In Japan wurde Binance erst vergangene Woche von den Behörden verwarnt – und in Großbritannien hat die Financial Conduct Authority (FCA) am Sonntag festgestellt, dass die britische Unternehmenstochter Binance Markets keine Aktivitäten betreiben dürfe, die der Marktregulierung unterliegen.

Dazu zählt auch der Handel mit Krypto-Derivaten sowie mit Kryptowährungen, „die wir als Wertpapiere betrachten“, wie die Behörde in der Stellungnahme schreibt. Ist Binance also in Großbritannien verboten? Nicht ganz – den britische Trader können die Handelsplattform durchaus weiter nutzen. Hintergrund: Die Klarstellung beziehe sich eben nur auf das britische Tochterunternehmen, das nicht bei der FCA registriert sei, sagte ein Sprecher der Behörde gegenüber Decrypt. Britische Konsumenten könnten jedoch weiterhin Dienste der internationalen Binance Group nutzen, führte der Sprecher weiter aus. Dazu zählt auch die Handelsplattform des Unternehmens. „Derzeit bietet die Binance Group Dienstleistungen an britische Kunden an, nicht Binance Markets Limited“, zitierte Decrypt auch einen Mitarbeiter des Kundendiensts von Binance.

Binance: UK-Tochter unabhängige Firma

Auch in einer Stellungnahme auf Twitter argumentierte Binance ähnlich: Binance Markets Limited sei eine unabhängige rechtliche Einheit und biete keine Produkte oder Dienstleistungen auf der Website Binance.com an. Die Binance Group habe Binance Markets Limited im Mai 2020 gekauft, aber noch keine geschäftliche Tätigkeit in Großbritannien aufgenommen.

Die FCA verlangt jedenfalls, dass Binance bis 30. Juni auf seiner Website und in den sozialen Medien einen Hinweis anbringt, dass das Unternehmen nicht zugelassen sei, „jegliche regulierte Aktivität im Vereinigten Königreich zu betreiben“. Sämtliche Werbung für regulierte Finanzprodukte müsse entfernt werden. Ob Binance dem nachkommen wird, ist offen. Es sind allerdings ohnehin weniger die unmittelbaren Auswirkungen des Schritts der Behörde, die viele Beobachter beunruhigen, als vielmehr der symbolische Charakter – der Schritt deutet darauf hin, dass die Behörden in westlichen Ländern Binance genau im Auge haben.

Der Kryptomarkt zeigte sich davon jedoch unbeeindruckt. Der Kurs von Binance Coin (BNB) lag am Nachmittag knapp 2 Prozent im Plus bei 285 Dollar. Die übrigen großen Kryptowährungen legten ebenfalls zu.

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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„Wir sehen, wie dringend Lehrpersonen gerade in Zeiten des Lehrermangels nach digitalen Werkzeugen suchen, die sie im Schulalltag tatsächlich entlasten“, sagt Digidoo-Geschäftsführer Moritz Hiebl.

„Unser Ziel ist, dass die Dokumentation so schnell und unkompliziert wie möglich gelingt“

Die Anwendungen seien seit dem Launch intuitiver und einfacher geworden. Mit einer Notiz-Funktion können allgemeine Beobachtungen und Lernfortschritte während des Unterrichts unkompliziert erfasst werden. „Unser Ziel ist, dass die Dokumentation so schnell und unkompliziert wie möglich gelingt. Mit dem neuen Tool bleibt mehr Zeit für das, worum es eigentlich geht: das Unterrichten“, erklärt Hiebl.

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Noch in diesem Schuljahr soll es möglich sein, über die Plattform zu dokumentieren, welches Kind in welchem Bereich mit welcher konkreten Maßnahme gefördert wurde. Besonders in Bezug auf Nachhilfe ist diese Dokumentation laut Digidoo wichtig. Durch diese neue Erfassung wird es einfacher, Leistungen und Kompetenzen der Schüler:innen im Schulalltag festzustellen. Damit möchte das EdTech-Startup einen Schwerpunkt auf die individuelle Förderung setzen.

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