28.06.2021

Deshalb können britische Trader trotz Verbots weiter auf Binance handeln

Die weltgrößte Kryptobörse ist mangels Zulassung ins Visier der Behörden in Großbritannien geraten. Auswirkungen auf britische Trader hat dies jedoch vorerst nicht - sie können Binance weiter nutzen.
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Binance
Binance | Foto: burdun - stock.adobe.com

Auch wenn sie selber betont, gut mit sämtlichen Regulierern gut zusammenzuarbeiten – man kann durchaus sagen, dass die weltgrößte Kryptobörse Binance und die Finanz-Aufsichtsbehörden dieser Welt nicht immer das beste Verhältnis haben. In den USA gab es mehrfach Untersuchungen unterschiedlicher Behörden. In Deutschland hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im April ein Ermittlungsverfahren wegen Aktien-Token eingeleitet. In Japan wurde Binance erst vergangene Woche von den Behörden verwarnt – und in Großbritannien hat die Financial Conduct Authority (FCA) am Sonntag festgestellt, dass die britische Unternehmenstochter Binance Markets keine Aktivitäten betreiben dürfe, die der Marktregulierung unterliegen.

Dazu zählt auch der Handel mit Krypto-Derivaten sowie mit Kryptowährungen, „die wir als Wertpapiere betrachten“, wie die Behörde in der Stellungnahme schreibt. Ist Binance also in Großbritannien verboten? Nicht ganz – den britische Trader können die Handelsplattform durchaus weiter nutzen. Hintergrund: Die Klarstellung beziehe sich eben nur auf das britische Tochterunternehmen, das nicht bei der FCA registriert sei, sagte ein Sprecher der Behörde gegenüber Decrypt. Britische Konsumenten könnten jedoch weiterhin Dienste der internationalen Binance Group nutzen, führte der Sprecher weiter aus. Dazu zählt auch die Handelsplattform des Unternehmens. „Derzeit bietet die Binance Group Dienstleistungen an britische Kunden an, nicht Binance Markets Limited“, zitierte Decrypt auch einen Mitarbeiter des Kundendiensts von Binance.

Binance: UK-Tochter unabhängige Firma

Auch in einer Stellungnahme auf Twitter argumentierte Binance ähnlich: Binance Markets Limited sei eine unabhängige rechtliche Einheit und biete keine Produkte oder Dienstleistungen auf der Website Binance.com an. Die Binance Group habe Binance Markets Limited im Mai 2020 gekauft, aber noch keine geschäftliche Tätigkeit in Großbritannien aufgenommen.

Die FCA verlangt jedenfalls, dass Binance bis 30. Juni auf seiner Website und in den sozialen Medien einen Hinweis anbringt, dass das Unternehmen nicht zugelassen sei, „jegliche regulierte Aktivität im Vereinigten Königreich zu betreiben“. Sämtliche Werbung für regulierte Finanzprodukte müsse entfernt werden. Ob Binance dem nachkommen wird, ist offen. Es sind allerdings ohnehin weniger die unmittelbaren Auswirkungen des Schritts der Behörde, die viele Beobachter beunruhigen, als vielmehr der symbolische Charakter – der Schritt deutet darauf hin, dass die Behörden in westlichen Ländern Binance genau im Auge haben.

Der Kryptomarkt zeigte sich davon jedoch unbeeindruckt. Der Kurs von Binance Coin (BNB) lag am Nachmittag knapp 2 Prozent im Plus bei 285 Dollar. Die übrigen großen Kryptowährungen legten ebenfalls zu.

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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