28.06.2021

Deshalb können britische Trader trotz Verbots weiter auf Binance handeln

Die weltgrößte Kryptobörse ist mangels Zulassung ins Visier der Behörden in Großbritannien geraten. Auswirkungen auf britische Trader hat dies jedoch vorerst nicht - sie können Binance weiter nutzen.
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Binance
Binance | Foto: burdun - stock.adobe.com

Auch wenn sie selber betont, gut mit sämtlichen Regulierern gut zusammenzuarbeiten – man kann durchaus sagen, dass die weltgrößte Kryptobörse Binance und die Finanz-Aufsichtsbehörden dieser Welt nicht immer das beste Verhältnis haben. In den USA gab es mehrfach Untersuchungen unterschiedlicher Behörden. In Deutschland hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im April ein Ermittlungsverfahren wegen Aktien-Token eingeleitet. In Japan wurde Binance erst vergangene Woche von den Behörden verwarnt – und in Großbritannien hat die Financial Conduct Authority (FCA) am Sonntag festgestellt, dass die britische Unternehmenstochter Binance Markets keine Aktivitäten betreiben dürfe, die der Marktregulierung unterliegen.

Dazu zählt auch der Handel mit Krypto-Derivaten sowie mit Kryptowährungen, “die wir als Wertpapiere betrachten”, wie die Behörde in der Stellungnahme schreibt. Ist Binance also in Großbritannien verboten? Nicht ganz – den britische Trader können die Handelsplattform durchaus weiter nutzen. Hintergrund: Die Klarstellung beziehe sich eben nur auf das britische Tochterunternehmen, das nicht bei der FCA registriert sei, sagte ein Sprecher der Behörde gegenüber Decrypt. Britische Konsumenten könnten jedoch weiterhin Dienste der internationalen Binance Group nutzen, führte der Sprecher weiter aus. Dazu zählt auch die Handelsplattform des Unternehmens. “Derzeit bietet die Binance Group Dienstleistungen an britische Kunden an, nicht Binance Markets Limited”, zitierte Decrypt auch einen Mitarbeiter des Kundendiensts von Binance.

Binance: UK-Tochter unabhängige Firma

Auch in einer Stellungnahme auf Twitter argumentierte Binance ähnlich: Binance Markets Limited sei eine unabhängige rechtliche Einheit und biete keine Produkte oder Dienstleistungen auf der Website Binance.com an. Die Binance Group habe Binance Markets Limited im Mai 2020 gekauft, aber noch keine geschäftliche Tätigkeit in Großbritannien aufgenommen.

Die FCA verlangt jedenfalls, dass Binance bis 30. Juni auf seiner Website und in den sozialen Medien einen Hinweis anbringt, dass das Unternehmen nicht zugelassen sei, “jegliche regulierte Aktivität im Vereinigten Königreich zu betreiben”. Sämtliche Werbung für regulierte Finanzprodukte müsse entfernt werden. Ob Binance dem nachkommen wird, ist offen. Es sind allerdings ohnehin weniger die unmittelbaren Auswirkungen des Schritts der Behörde, die viele Beobachter beunruhigen, als vielmehr der symbolische Charakter – der Schritt deutet darauf hin, dass die Behörden in westlichen Ländern Binance genau im Auge haben.

Der Kryptomarkt zeigte sich davon jedoch unbeeindruckt. Der Kurs von Binance Coin (BNB) lag am Nachmittag knapp 2 Prozent im Plus bei 285 Dollar. Die übrigen großen Kryptowährungen legten ebenfalls zu.

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Analyser, CSRD, EU-Taxonomie
(c) - PwC Österreich -Das Konsortium des Projekts "Analyser" beim Kick-Off.

Die Regeln der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die in den kommenden Jahren sukzessive schlagend werden, bedeuten für zahlreiche österreichische Unternehmen eine Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bei vielen von diesen – auch jene, die freiwillig schon früher als erforderlich mit der Umsetzung starten – werden Schwierigkeiten erwartet, die Anforderungen zu erfüllen, da insbesondere KMU nicht über ausreichend Kapazitäten für interne Nachhaltigkeitsabteilungen verfügen würden.

CSRD und Taxonomie

Dies gilt im Besonderen für die EU-Taxonomie, die ergänzend zur CSRD anzuwenden ist. Gemäß ihr müssen die wirtschaftlichen Aktivitäten eines Unternehmens als nachhaltig oder nicht-nachhaltig deklariert werden.

Die Verordnung umfasst umfangreiche und detaillierte Kriterien, die für Ungeübte nicht leicht zu verstehen sind. Deshalb will in einem kürzlich gestarteten Forschungsprojekt namens “AI Enabled Sustainability Jurisdiction Demonstrator” (Analyser) ein Forschungskonsortium KI-basierte Module entwickeln. Die sollen es auch ungeschulten Anwenderinnen und Anwendern ermöglichen, die gesetzlichen Meldepflichten zu erfüllen. So soll eine Erleichterung für Unternehmen erzielt werden.

“Das oberste Ziel unseres Projekts ist es, die Zahl der KMU zu erhöhen, die selbstständig in der Lage sind, die EU-Taxonomie in guter Qualität zu berichten”, erklärt Maximilian Nowak, der das Projekt bei Fraunhofer Austria leitet.

Das Konsortium

Das Konsortium, bestehend aus Fraunhofer Austria, Universität Innsbruck, Technischer Universität (TU) Wien, Leiwand AI, PwC Wirtschaftsprüfgesellschaft, der Wirtschaftsagentur Niederösterreich ecoplus, Murexin und Lithoz wird dafür Teile des Prozesses mithilfe von Künstlicher Intelligenz automatisieren. Ein Chatbot, der auf einem eigens kreierten Sprachmodell beruht, soll mit den Anwenderinnen und Anwendern im Dialog stehen und sicherstellen, dass alle benötigten Dokumente vorliegen.

Es sind nämlich viele Fragen im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu klären: Welche wirtschaftlichen Aktivitäten gibt es im Unternehmen? Wie umfangreich sind diese? Welche davon sind taxonomiefähig, können also überhaupt nach den Kriterien bewertet werden?

Josef Baumüller, der von Seiten der TU Wien an dem Projekt beteiligt ist, sagt: “Es ist vielen noch nicht bewusst, wie komplex die Anforderungen zunächst an die Datenerhebung und anschließend an die Klassifizierung sind. Die Prozesslandschaft im Unternehmen muss erfasst und auf die Vorgaben der EU-Taxonomie übergeleitet werden, darüber hinaus gilt es, relevante Datenbedarfe zu identifizieren und im Sinne der Effizienz v.a. bereits vorhandene Datenbestände zu nützen.”

CSRD-Berichterstattung eine Herausforderung

Dass eine Unterstützung der Unternehmen unumgänglich ist, sagt auch Stefan Merl von der PwC Österreich GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: “Wir spüren bereits jetzt eine massive Zunahme in den Anfragen von Unternehmen, insbesondere von KMU, die sehen, dass die Erfüllung der CSRD-Berichterstattungspflichten eine große Herausforderung ist. Es führt kein Weg daran vorbei, eine automatisierte Lösung zu entwickeln, die weit über den Automatisierungsgrad bestehender Tools hinausgeht. Genau das wollen wir im Projekt ‘Analyser’ verwirklichen.”

Dabei ist essenziell, dass die im Tool eingesetzte KI fair, nachvollziehbar und korrekt arbeitet. Dafür soll Leiwand AI GmbH die nötige Expertise in das Projekt einbringen.

“In einer so kritischen Angelegenheit wie der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist es besonders wichtig, dass auch Maßnahmen hinsichtlich einer zuverlässigen und fairen KI-Lösung getroffen werden. Durch den Einsatz verschiedener Methoden rund um nachhaltige und vertrauenswürdige KI werden wir dazu beitragen, dass der ‘Analyser’ gesicherte Informationen liefert, fair in Bezug auf Bias und Diskriminierung ist und im Einklang mit dem EU AI Act steht”, sagt Mira Reisinger, Data Scientist bei Leiwand AI.

Das Projekt ist im Herbst 2024 gestartet, läuft über drei Jahre und wird durch die FFG aus Mitteln des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gefördert.

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