19.12.2019

„BILLA Scan & Go“-App soll Anstellen an der Kassa überflüssig machen

Seit heute Donnerstag testet die Supermarktkette BILLA einen neuen Service. Mit der "BILLA Scan & Go"-App können Kunden per Smartphone Artikel scannen und bezahlen. Dadurch soll das Anstellen an der Kassa überflüssig werden.
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Billa
(c) Billa AG / (Quelle: https://www.billa.at/sonderkapitel/seiten/billa-apps)

„Gerade dann, wenn es schnell gehen muss oder nur wenige Artikel im Einkaufskorb gelandet sind, ist die „BILLA Scan & Go“-App der perfekte Begleiter für ein volleres Leben“, so bewirbt die Supermarktkette BILLA aktuell einen neuen Service, mit dem Kunden künftig Produkte mit dem Smartphone scannen und bezahlen können. Kunden soll so das Warten an der Kassa erspart bleiben.

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Aktuell wird der Service in einer ersten Filiale in Wien am Europlatz 2 im 12. Bezirk getestet. Laut BILLA kann dort seit 19. Dezember 2019 über die App bezahlt werden. Ob und wann weitere Filialen folgen, ist bis dato noch nicht bekannt.

So funktioniert der Service

Der Service mit der „BILLA Scan & Go“-App funktioniert ganz einfach. Kunden können am Smartphone den entsprechenden Artikel über einen Strichcode scannen und anschließend in einem virtuellen Warenkorb ablegen. Die Bezahlung erfolgt in der App mit Kreditkarte. Am Ende des Einkaufs erhalten die Kunden einen Check-Out-QR-Code, der im Eingangsbereich gescannt werden muss.

(c) Billa AG / Website

Bis zu 10 Artikel möglich

Mit der App können laut BILLA bis zu zehn Artikel gescannt werden. Der Service steht auch für die in der Filiale erhältlichen Henry-Artikel zur Verfügung. Ausgenommen vom Einkaufen mit „Scan & Go“ sind Gutscheinkarten, Leergutbons, Stickeraktionen und Pfandkisten. Zudem kommen Kunden um einen weiteren Schritt nicht herum: Artikel mit Altersbeschränkung, wie Alkoholika, müssen von BILLA-Mitarbeitern noch immer manuell freigeschalten werden.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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