09.07.2018

Bike Sharing-Anbieter oBike offenbar pleite

Der Bike Sharing-Anbieter Obike ist zahlungsunfähig. Zwar ist der Dienst weiterhin aktiv, jedoch ist bei der Nutzung Vorsicht angeraten.
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oBike
(c) BR/Günther Rehm. Der Bike Sharing-Anbieter oBike ist pleite.

oBike, das Bike Sharing-Startup aus Singapur, das seit Mitte 2017 auch in Wien tätig ist, steht laut Medienberichten offenbar vor dem Aus. Da das Unternehmen zahlungsunfähig geworden ist, ist bereits ein Masseverwalter im Einsatz. Zuletzt hatten sich viele Nutzer darüber beschwert, dass oBike Kautionen nicht mehr zurückerstattete. In Österreich verlangt oBike bis zu 79 Euro Kaution vor der ersten Fahrt mit einem Leihfahrrad. Nach wie vor ist der Dienst in Wien nutzbar und damit auch Kautionszahlungen möglich. In Anbetracht der Lage ist es jedoch nicht empfehlenswert, oBike noch eine Kaution zu überlassen.

+++ oBike: Leihfahrrad-Startup legte versehentlich Nutzerdaten offen +++

oBike: Konkurrenz durch Citybike und ofo

Über 1000 Fahrräder hat oBike allein in Wien platziert und ist so in Konkurrenz zu ofo mit demselben Geschäftsmodell getreten. Die Fahrräder von oBike bzw. ofo lassen sich per App orten und entsperren. Für jede angefangene Zeiteinheit wird dann ein bestimmter Betrag berechnet. Im Gegensatz zu Citybike ist das Konzept flexibler, da Nutzer die Fahrräder von nicht in spezielle Stationen zurückbringen müssen. Bei Citybike jedoch ist die erste Stunde der Nutzung komplett kostenfrei; erst ab der zweiten Stunde ist eine kleine Gebühr fällig.

1000 herrenlose Leihräder allein in Wien

Ab 1. August tritt eine neue Regelung in Kraft, nach der Mitarbeiter jene Fahrräder, die widerrechtlich oder verkehrsbehindernd abgestellt wurden, zügig umparken müssen. Ansonten droht eine Geldbuße. Fraglich ist allerdings, ob diese Verwaltungsgeldstrafen oBike überhaupt noch erreichen, denn offenbar hat oBike in Wien kein Büro mehr. Es ist hingegen eher wahrscheinlich, dass die MA48 letztlich die Entsorgung der Fahrräder übernehmen muss.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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