26.09.2025
PERSONALIE

Bierwirth nun Casinos-Vorstand: „Kann mich nicht auf das Glück verlassen, denn das verkaufen wir ja“

Der Serial-CEO Andreas Bierwirth hat einen neuen Job: Nach bemerkenswerten Laufbahn-Schritten - unter anderem im Flug- und Telco-Wesen - wird der mehrfache Aufsichtsratsvorsitzende nun in den Vorstand der Casinos Austria AG bestellt. Das schreibt er dazu.
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Bierwirth, Erste Bank, Magenta, Fliegen, Pilot
Andreas Bierwirth | Foto: Magenta

„Ich freue mich sehr, heute über meine Berufung in den Vorstand der Casinos Austria AG zum 1.10.25 zu informieren“, schreibt Andreas Bierwirth auf seinem LinkedIn-Profil.

Bierwirth im CASAG-Aufsichtsrat ab Oktober

Der Aufsichtsrat des teilstaatlichen Glücksspielkonzerns bestellt den Manager ab dem 1. Oktober ins Führungsgremium. Mehreren Medienberichten zufolge sollen Gerüchte zur Personalie schon seit etlichen Monaten bestanden haben. Der frühere AUA-Manager und Magenta-Chef sowie Kurzzeit-Manager der Erste Group tritt nun für drei Jahre in den Vorstand der Casino Austria AG. Sein Vertrag kann zweimal um je ein Jahr verlängert werden.

Der Vorstand wird künftig also aus drei Mitgliedern bestehen. Geführt wird dieser seit März 2022 vom Niederländer Erwin van Lambaart. An seiner Seite ist der frühere Erste-Banker Martin Škopek. Als künftiger Chief Transformation Officer soll Bierwirth für die weitere digitale Transformation und Innovationen der CASAG sorgen.

Strategie und Auslandsgeschäft

Bierwirth selbst schreibt auf LinkedIn, dass er sich mit Eintritt in den Vorstand „um die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens“ kümmern wird, „wobei natürlich die Digitalisierung zu den bedeutendsten Aufgaben gehört.“ Außerdem spricht er von „der direkten Verantwortung für das Auslandsgeschäft“ als Teil seines zukünftigen Aufgabenportfolios.

Im LinkedIn-Posting spricht Bierwirth in hohen Tönen von den „bereits skalierten Online-Gaming Plattformen“ win2day.at und tipp3.at. Der künftige CTO preist „zahlreiche gesellschaftliche Projekte, Verbände, Initiativen und Kulturinstitutionen“ an, die von der CASAG als Gruppe „signifikant unterstützt“ werden. Zudem beruft sich Bierwirth auf deren „Vorreiterrolle im wichtigen Spielerschutz“. Außerdem freue sich der Manager auf das „Wirken in einem tollen Team.“ Immerhin könne er sich „nicht auf das Glück verlassen. Denn das verkaufen wir ja.“

Vielseitige Laufbahn – mit Tendenz zu Telco und Fluggeschäft

Bierwirth bekleidete in seiner Laufbahn einige Management- und Vorstandspositionen. Unter anderem war er Geschäftsführer der Germanwings (2002 bis 2006), Vice President Marketing der Lufthansa (2006 bis 2008), COO und CFO der Austrian Airlines (insgesamt 2008 bis 2012), CEO der Magenta Telekom (2012 bis 2022) – währenddessen im Chair bei easyJet (2016 bis 2023) sowie im Aufsichtsrat sowie Mitgesellschafter von AVCONJET. Dort war er auch seit September 2023 CEO – brutkasten berichtete. Diese Rolle legte er im Dezember 2024 allerdings nieder – brutkasten berichtete auch hier. Kurzzeitig war er Manager bei der Erste Group (2022 bis 2023). Seit 2016 ist er zudem Aufsichtsratsvorsitzender der DO & CO AG.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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