24.08.2016

Bewerbung: Tipps für den perfekten Lebenslauf

Bei der Bewerbung für den Traumjob reicht es nicht, kompetent zu sein. Man muss die eigenen Kompetenzen auch präsentieren können. Bei HR-Experten ist der Lebenslauf dafür noch immer ein sehr beliebtes Tool. Wir zeigen euch, was ihr beachten müsst, um zukünftige Chefs mit eurem Lebenslauf zu überzeugen.
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(c) WavebreakmediaMicro - fotolia.com: Beim Lebenslaufschreiben gibt es einiges zu beachten.

Wenn es um einen neuen Job geht, ist der Lebenslauf das zweitwichtigste Einstellungskriterium – das zeigt die aktuelle Arbeitsmarktstudie des Personaldienstleisters Robert Half. Insgesamt wurden 100 österreichische HR-Manager befragt, woran sie am ehesten eine Entscheidung für, oder gegen einen Kandidaten festmachen würden. 35 Prozent meinten, es ginge ihnen vor allem um den persönlichen Eindruck im Gespräch, 31 Prozent hielten den Lebenslauf für die wichtigste Komponente. Auf Platz drei fielen die Ergebnisse spezifischer Kompetenztests. Die sogenannte Bewerbung 2.0, also eine Bewerbung via Social Media Profil, war für die Experten am wenigsten relevant. Um mit einem traditionellen Lebenslauf aber punkten zu können, müssen einige Aspekte beachtet werden.

Länge:

HR-Manager bekommen oft hunderte Bewerbungen für den selben Job. Kurz ist daher gut. Wer es schafft, die wichtigesten Informationen über sich selbst auf maximal zwei Seiten unterzubringen, hat größere Chancen darauf, dass der Lebenslauf aufmerksam durchgsehen wird. Bei Angaben, die für den angestrebten Job nicht relevant sind, darf man sich ruhig kurz halten. Auch ist es heute nicht mehr unbedingt notwendig, Angaben zu Familienstand oder der Nationalität zu machen.

Lücken:

Der berufliche Werdegang soll in einem Lebenslauf chronologisch geschildert werden, beginnend mit der aktuellen Beschäftigung. Mut zur Lücke ist dabei fehl am Platz, denn Lücken erlauben Raum für Spekulationen. Wer sich etwa ein Jahr Auzeit gegönnt hat, um um die Welt zu reisen, ist besser beraten, das im Lebenslauf zu erwähnen, als den Zeitraum einfach unter den Tisch fallen zu lassen.

Sorgfalt:

Rechtschreib- und Grammatikfehler dürfen in einem Lebenslauf nicht passieren. Sie sprechen für Schlamperei oder mangelnde Sprachkenntnis. Es lohnt sich, Freunde oder Familienmitglieder darum zu bitten, Lebenslauf und Bewerbungsschreiben mehrmals korrekturzulesen.

Redaktionstipps

Layout:

Wer mit einem auffallenden Design, bunten Farben oder Ähnlichem die Aufmerksamkeit der Vorgesetzten auf sich ziehen möchte, dem sei gesagt: Lass es bleiben! Starke kreative Ausbrüche lenken oft nur vom Inhalt ab. Besser ist es, eine einheitliche Schriftart und Schriftgröße zu verwenden. Einzige Ausnahme sind Branchen, in denen extravagante Gestaltung gefragt ist.

Ehrlichkeit:

Die in der Schule erworbenen Französisch-Kenntnisse immer noch als „konversationssicher“ zu bezeichnen – wer fühlt sich da ertappt? Keine gute Idee, denn solche kleinen Lügen kommen in einem Bewerbungsgespräch schnell einmal ans Tageslicht. Das ist nicht nur peinlich, sondern kostet meistens auch die Chance auf den Job.

Fotos:

Ob ein Foto dem Lebenslauf beigefügt wird oder nicht, ist von Land zu Land unterschiedlich. Während es in Österreich immer noch üblich ist, sind in den USA oder Großbritannien Fotos eher unerwünscht.

Zusätzliche Informationen:

Manche Dinge, wie die politische Einstellung oder Gehaltvorstellungen, gehören nicht in einen Lebenslauf. Andere persönliche Informationen, wie etwa Hobbys oder ehrenamtliche Arbeit, dürfen ruhig erwähnt werden und brinen im Zweifel Bonuspunkte.

Dateigröße:

So einfach und so wichtig: Wird die Bewerbung per Mail verschickt, sollte die Datei eine Größe von 1 MB nicht überschreiten, damit sie sicher beim Empfänger ankommt.

 

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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