17.04.2019

Bewerbungen für „Talent Elevator“ noch bis 26. April möglich

Die größte österreichische studentische Unternehmensberatung "icons – consulting by students" hat letztes Jahr mit dem "Talent Elevator" ein eigenes Karriere-Event-Format ins Leben gerufen, das Studierende mit Unternehmen matchen soll. Am 17. Mai wird der "Talent Elevator" zum mittlerweile zweiten Mal in Wien stattfinden.
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Talent Elevator
(c) Martin Pacher / der brutkasten: (v.l.n.r.) Die Organisatoren des "Talent Elevator" Lukas Prenner und Jürgen Dieber
kooperation

Die größte studentische Unternehmensberatung Österreichs  „icons – consulting by students“ hat 2018 mit „Talent Elevator“ ein eigenes Karriere-Event-Format auf die Beine gestellt. Wie die beiden Organisatoren Jürgen Dieber und Lukas Prenner gegenüber dem brutkasten erläutern, verfolgt das eintägige Event das Ziel, Studierenden den Einstieg in den Berufsalltag zu erleichtern. Konkret erfolgt dies durch sechsstündige Working Session, in denen die Teilnehmer die Möglichkeit bekommen, das jeweilige Unternehmen und ihre Arbeitsweise näher kennenzulernen. Zum Rahmenprogramm gehören auch Keynotes von Experten und ein Networking Dinner inklusive After Event.

Live-Talk mit Jürgen Dieber Lukas Prenner von Talent Elevator by icons über ihr Karriere-Event-Format!

Gepostet von DerBrutkasten am Mittwoch, 17. April 2019

+++ zur brutkasten Jobplattform +++ 

„Talent Elevator“ findet am 17. Mai statt

Der diesjährige „Talent Elevator“ wird am 17. Mai 2019 im Wiener Ringstraßen-Hotel Le Méridien stattfinden. Laut Dieber und Prenner werden dieses Jahr insgesamt fünf Unternehmen vertreten sein. Zu ihnen zählen die Boston Consulting Group, Capgemini, die Diamir Holding, Hutchison Drei und Meltwater. In den Working Session werden die Studierenden gemeinsam mit den Vertretern der Unternehmen an einer konkreten Aufgabenstellung arbeiten. Dadurch soll ein Rahmen geschaffen werden, in dem sich die Studierenden und die teilnehmenden Unternehmen gegeneinander kennenlernen können.

Talent Elevator
(c) icons: Der erste „Talent Elevator“ fand im Jahr 2018 statt

+++ Die Strategie von Magna Steyr im “War for Talents” +++

Bewerbung noch bis 26. April möglich

Für das Karriere-Event können sich Studierende aller Studienrichtungen bewerben, wobei laut Prenner und Dieber ein spezieller Fokus auf einen technischen bzw. wirtschaftlichen Background gelegt wird. „Da uns aufgefallen ist, dass es für Studierende mit technischem Hintergrund zwar eine riesige Nachfrage, aber wenig Angebot an Karriere Events gibt, haben wir uns dazu entschlossen dem entgegenzuwirken“, so die Organisatoren. Der Event ist für rund 60 Teilnehmer konzipiert. Interessierte können ihre Bewerbung über die Website von „Talent Elevator“ noch bis 26. April einreichen.

Hard Facts

Wo: Le Méridien Vienna, Robert-Stolz-Platz 1

Wann: 17. Mai 2019 von 09:00 bis 22:00

Bewerbungphase: Bis 26.04.2019

Mehr Infos: www.talentelevator.at

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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