12.04.2017

Betriebsrat: Wenn Startup-Mitarbeiter Mitbestimmung einfordern

Die Regelungen zur Bildung eines Betriebsrats sind in Österreich sehr klar. Für Founder gilt: Mitarbeiter frühzeitig zur Bildung einer Interessensvertretung zu ermutigen, kann einige Probleme ersparen.
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(c) nd3000 - fotolia.com: Ein Betriebsrat bietet Vorteile.

Die Meldung ging durch fast alle österreichischen News-Portale, auch der Brutkasten berichtete: Die Wiener Foodora-Fahrradboten haben einen Betriebsrat gegründet. Ziele sind unter anderem verbindliche Standards für Fahrer und ein Kollektivvertrag für die gesamte Sparte. Die Gewerkschaft vida leistete der neu gegründeten Interessensvertretung sogleich Schützenhilfe. Die Foodora-Geschäftsführung zeigte sich, wie man auch seitens vida hervorstrich, sofort kooperationsbereit. Daran tat sie wohl gut.

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Die Reputationsfalle

Denn nicht nur sind die gesetzlichen Regelungen dazu eindeutig, es bringt auch jede Menge schlechte Publicity, wenn man unternehmensseitig die Gründung eines Betriebsrats verhindern oder erschweren will. Beispiele aus den vergangenen Monaten sind etwa Servus TV und die Drogeriekette Müller. Während jedoch für Red Bull und Müller die öffentliche Kritik wirtschaftlich verkraftbar ist, kann sie weniger etablierten Firmen oder Startups durchaus das Genick brechen. Denn – aber das ist wohl eine Binsenweisheit – für Unternehmen, die ihren Kundenstock gerade erst aufbauen, ist schlechte Reputation pures Gift.

“Allein die Tatsache, dass News-Portale landesweit mit Titeln wie ‘Foodora-Zusteller in Österreich gründen Betriebsrat’ online gehen, wirft öffentlich kein gutes Licht auf das Unternehmen.”

Foodora bleibt nur Schadensbegrenzung

Die Foodora-Führung hat also gewiss weise gehandelt, indem sie sofort signalisiert hat, den Betriebsrat als Verhandlungspartner zu akzeptieren und auf seine Wünsche einzugehen. Einzig: Es handelt sich dabei bereits um Schadensbegrenzung. Denn allein die Tatsache, dass News-Portale landesweit mit Titeln wie “Foodora-Zusteller in Österreich gründen Betriebsrat” online gehen, wirft öffentlich kein gutes Licht auf das Unternehmen. Schließlich muss man die meisten Artikel schon zu Ende lesen, um zu erfahren, dass man seitens Foodora offen gegenüber der Interessensvertretung ist.

Betriebsrat eigentlich ab fünf Angestellten Pflicht

Für Startups sollte daher im Hinblick auf die eigene PR eine einfache Devise gelten: Es nicht soweit kommen lassen, dass man durch die Bildung eines Betriebsrats zur medialen Zielscheibe wird, obwohl der Vorgang eigentlich ganz normal ist. Dazu hilft ein Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen. Prinzipiell ist nämlich bereits ab fünf volljährigen Angestellten, die mit den Eigentümern der Firma nicht verwandt oder verschwägert sind, ein Betriebsrat einzurichten. Diese Pflicht, die also auch für sehr viele Startups gilt, ruft allerdings nur die Mitarbeiter zur Aktion auf. Die Eigentümer müssen keine Schritte zur Gründung der Interessensvertretung setzen.

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Eigentümer können Mitarbeiter zu Betriebsrat ermutigen

Allerdings dürfen die Eigentümer eine Betriebsrat-Gründung auch nicht verhindern und es gilt ein besonderer Kündigungsschutz für gewählte Betriebsräte. Konsequenzen, wenn die Mitarbeiter die Gründung unterlassen, gibt es keine. Damit ist auch das Fehlen von Betriebsräten in vielen größeren Unternehmen zu erklären. Doch obwohl die Bildung des Betriebsrats in der Verantwortung der Angestellten liegt, können Eigentümer ihre Mitarbeiter durchaus zu dem Schritt ermutigen. Und das sollte auch passieren, nicht nur aus PR-Interessen.

Wertvolles Feedback von der Belegschaft

Zum einen kanalisiert ein ernsthaft betriebener Betriebsrat die Wünsche der Angestellten. Das erleichtert vor allem in größeren Firmen die Kommunikation zwischen Geschäftsführung und Mitarbeitern in heiklen Fragen. Zum anderen liegt die Hemmschwelle für Mitarbeiter, sich mit Beschwerden und Sorgen an Kollegen zu wenden, deutlich niedriger, als direkt zur Geschäftsführung zu gehen. Der Betriebsrat liefert damit wertvolles Feedback, durch das Spannungsfelder frühzeitig erkannt und gelöst werden können.

“Founder tun also gut daran, die Bildung einer organisierten Interessensvertretung der Mitarbeiter bereits zu einem frühen Zeitpunkt zu fördern.”

Schadensprävention ist besser als Schadensbegrenzung

Founder tun also gut daran, die Bildung einer organisierten Interessensvertretung der Mitarbeiter bereits zu einem frühen Zeitpunkt zu fördern. Denn so lange alles in Ordnung ist, wird der Betriebsrat ohnehin nicht aktiv. Wenn etwas schief läuft, kann ohne viel Aufsehen eine kollektive Lösung ausverhandelt werden, die dann für alle Betroffenen gilt. Und man erspart sich, mitten in der Expansionsphase, sobald der direkte Kontakt zu allen Mitarbeitern nicht mehr gegeben ist, plötzlich in mehreren News-Portalen ungünstige Schlagzeilen über sich lesen zu müssen. Wie immer gilt: Schadensprävention ist besser als Schadensbegrenzung.

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AI in a Box kommt tatsächlich als Box | (c) Conquest Werbeagentur GmbH
"AI in a Box" kommt tatsächlich als Box | (c) Conquest Werbeagentur GmbH

Dass man sensible Firmeninformationen besser nicht mit den großen bekannten KI-Sprachmodellen, ChatGPT und Co, verarbeiten sollte, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Und es hat mehrere Anbieter auf den Plan gerufen, die Lösungen mit entsprechendem Datenschutz versprechen – etwa weil das Sprachmodell auf lokalen Servern betrieben wird. Das Linzer Unternehmen schorn.io reiht sich in die Liste dieser Anbieter ein und bietet mit “AI in a box” dennoch eine ungewöhnliche Lösung.

“Sie können sich AI in a Box ähnlich einem Netzwerkdrucker vorstellen”

Das Sprachmodell wird im Angebot des Unternehmens nämlich tatsächlich in einer Box geliefert. Die KI läuft auf einem kleinen Hardware-Device, das sich ins bestehende Netzwerk integrieren lässt, und kann dort komplett offline und lokal, also ausschließlich innerhalb des Intranets, genutzt werden. “Sie können sich AI in a Box ähnlich einem Netzwerkdrucker vorstellen, der für eine definierte Anzahl von Benutzer:innen verfügbar ist”, sagt schorn.io-CEO Thomas Schorn. Es sei wortwörtlich “eine KI zum Angreifen”.

Offline-Betrieb zur Einhaltung von Datenschutzrichtlinien

Besonders in Branchen, die sensible Daten verarbeiten, wie Recht, Finanzen und Personalwesen, sei der Offline-Betrieb entscheidend für die Einhaltung von Datenschutzrichtlinien, argumentiert man bei schorn.io. Zudem sei die Lösung im Vergleich zu umfangreichen Cloud-Lizenzen kostengünstig. Genutzt werden könne sie etwa in den Bereichen Softwareentwicklung, Assistenz und Buchhaltung, Marketing und Kundensupport, Personalmanagement, Projektmanagement, Rechtsberatung und Vertrieb.

“Meeting in der Box” als konkreter Anwendungsfall

Schorn.io nennt dazu einen konkreten Anwendungsfall von “AI in a box”. “Besonderes Beispiel ist die Nutzung als ‘Meeting in der Box’: Die Transkription von vertraulichen Gesprächen in Echtzeit generiert automatische Protokolle und To-Do-Listen, die direkt in bestehende Workflows integriert werden können”, heißt es vom Unternehmen.

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