12.04.2017

Betriebsrat: Wenn Startup-Mitarbeiter Mitbestimmung einfordern

Die Regelungen zur Bildung eines Betriebsrats sind in Österreich sehr klar. Für Founder gilt: Mitarbeiter frühzeitig zur Bildung einer Interessensvertretung zu ermutigen, kann einige Probleme ersparen.
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(c) nd3000 - fotolia.com: Ein Betriebsrat bietet Vorteile.

Die Meldung ging durch fast alle österreichischen News-Portale, auch der Brutkasten berichtete: Die Wiener Foodora-Fahrradboten haben einen Betriebsrat gegründet. Ziele sind unter anderem verbindliche Standards für Fahrer und ein Kollektivvertrag für die gesamte Sparte. Die Gewerkschaft vida leistete der neu gegründeten Interessensvertretung sogleich Schützenhilfe. Die Foodora-Geschäftsführung zeigte sich, wie man auch seitens vida hervorstrich, sofort kooperationsbereit. Daran tat sie wohl gut.

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Die Reputationsfalle

Denn nicht nur sind die gesetzlichen Regelungen dazu eindeutig, es bringt auch jede Menge schlechte Publicity, wenn man unternehmensseitig die Gründung eines Betriebsrats verhindern oder erschweren will. Beispiele aus den vergangenen Monaten sind etwa Servus TV und die Drogeriekette Müller. Während jedoch für Red Bull und Müller die öffentliche Kritik wirtschaftlich verkraftbar ist, kann sie weniger etablierten Firmen oder Startups durchaus das Genick brechen. Denn – aber das ist wohl eine Binsenweisheit – für Unternehmen, die ihren Kundenstock gerade erst aufbauen, ist schlechte Reputation pures Gift.

„Allein die Tatsache, dass News-Portale landesweit mit Titeln wie ‚Foodora-Zusteller in Österreich gründen Betriebsrat‘ online gehen, wirft öffentlich kein gutes Licht auf das Unternehmen.“

Foodora bleibt nur Schadensbegrenzung

Die Foodora-Führung hat also gewiss weise gehandelt, indem sie sofort signalisiert hat, den Betriebsrat als Verhandlungspartner zu akzeptieren und auf seine Wünsche einzugehen. Einzig: Es handelt sich dabei bereits um Schadensbegrenzung. Denn allein die Tatsache, dass News-Portale landesweit mit Titeln wie „Foodora-Zusteller in Österreich gründen Betriebsrat“ online gehen, wirft öffentlich kein gutes Licht auf das Unternehmen. Schließlich muss man die meisten Artikel schon zu Ende lesen, um zu erfahren, dass man seitens Foodora offen gegenüber der Interessensvertretung ist.

Betriebsrat eigentlich ab fünf Angestellten Pflicht

Für Startups sollte daher im Hinblick auf die eigene PR eine einfache Devise gelten: Es nicht soweit kommen lassen, dass man durch die Bildung eines Betriebsrats zur medialen Zielscheibe wird, obwohl der Vorgang eigentlich ganz normal ist. Dazu hilft ein Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen. Prinzipiell ist nämlich bereits ab fünf volljährigen Angestellten, die mit den Eigentümern der Firma nicht verwandt oder verschwägert sind, ein Betriebsrat einzurichten. Diese Pflicht, die also auch für sehr viele Startups gilt, ruft allerdings nur die Mitarbeiter zur Aktion auf. Die Eigentümer müssen keine Schritte zur Gründung der Interessensvertretung setzen.

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Eigentümer können Mitarbeiter zu Betriebsrat ermutigen

Allerdings dürfen die Eigentümer eine Betriebsrat-Gründung auch nicht verhindern und es gilt ein besonderer Kündigungsschutz für gewählte Betriebsräte. Konsequenzen, wenn die Mitarbeiter die Gründung unterlassen, gibt es keine. Damit ist auch das Fehlen von Betriebsräten in vielen größeren Unternehmen zu erklären. Doch obwohl die Bildung des Betriebsrats in der Verantwortung der Angestellten liegt, können Eigentümer ihre Mitarbeiter durchaus zu dem Schritt ermutigen. Und das sollte auch passieren, nicht nur aus PR-Interessen.

Wertvolles Feedback von der Belegschaft

Zum einen kanalisiert ein ernsthaft betriebener Betriebsrat die Wünsche der Angestellten. Das erleichtert vor allem in größeren Firmen die Kommunikation zwischen Geschäftsführung und Mitarbeitern in heiklen Fragen. Zum anderen liegt die Hemmschwelle für Mitarbeiter, sich mit Beschwerden und Sorgen an Kollegen zu wenden, deutlich niedriger, als direkt zur Geschäftsführung zu gehen. Der Betriebsrat liefert damit wertvolles Feedback, durch das Spannungsfelder frühzeitig erkannt und gelöst werden können.

„Founder tun also gut daran, die Bildung einer organisierten Interessensvertretung der Mitarbeiter bereits zu einem frühen Zeitpunkt zu fördern.“

Schadensprävention ist besser als Schadensbegrenzung

Founder tun also gut daran, die Bildung einer organisierten Interessensvertretung der Mitarbeiter bereits zu einem frühen Zeitpunkt zu fördern. Denn so lange alles in Ordnung ist, wird der Betriebsrat ohnehin nicht aktiv. Wenn etwas schief läuft, kann ohne viel Aufsehen eine kollektive Lösung ausverhandelt werden, die dann für alle Betroffenen gilt. Und man erspart sich, mitten in der Expansionsphase, sobald der direkte Kontakt zu allen Mitarbeitern nicht mehr gegeben ist, plötzlich in mehreren News-Portalen ungünstige Schlagzeilen über sich lesen zu müssen. Wie immer gilt: Schadensprävention ist besser als Schadensbegrenzung.

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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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