12.04.2017

Betriebsrat: Wenn Startup-Mitarbeiter Mitbestimmung einfordern

Die Regelungen zur Bildung eines Betriebsrats sind in Österreich sehr klar. Für Founder gilt: Mitarbeiter frühzeitig zur Bildung einer Interessensvertretung zu ermutigen, kann einige Probleme ersparen.
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(c) nd3000 - fotolia.com: Ein Betriebsrat bietet Vorteile.

Die Meldung ging durch fast alle österreichischen News-Portale, auch der Brutkasten berichtete: Die Wiener Foodora-Fahrradboten haben einen Betriebsrat gegründet. Ziele sind unter anderem verbindliche Standards für Fahrer und ein Kollektivvertrag für die gesamte Sparte. Die Gewerkschaft vida leistete der neu gegründeten Interessensvertretung sogleich Schützenhilfe. Die Foodora-Geschäftsführung zeigte sich, wie man auch seitens vida hervorstrich, sofort kooperationsbereit. Daran tat sie wohl gut.

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Die Reputationsfalle

Denn nicht nur sind die gesetzlichen Regelungen dazu eindeutig, es bringt auch jede Menge schlechte Publicity, wenn man unternehmensseitig die Gründung eines Betriebsrats verhindern oder erschweren will. Beispiele aus den vergangenen Monaten sind etwa Servus TV und die Drogeriekette Müller. Während jedoch für Red Bull und Müller die öffentliche Kritik wirtschaftlich verkraftbar ist, kann sie weniger etablierten Firmen oder Startups durchaus das Genick brechen. Denn – aber das ist wohl eine Binsenweisheit – für Unternehmen, die ihren Kundenstock gerade erst aufbauen, ist schlechte Reputation pures Gift.

„Allein die Tatsache, dass News-Portale landesweit mit Titeln wie ‚Foodora-Zusteller in Österreich gründen Betriebsrat‘ online gehen, wirft öffentlich kein gutes Licht auf das Unternehmen.“

Foodora bleibt nur Schadensbegrenzung

Die Foodora-Führung hat also gewiss weise gehandelt, indem sie sofort signalisiert hat, den Betriebsrat als Verhandlungspartner zu akzeptieren und auf seine Wünsche einzugehen. Einzig: Es handelt sich dabei bereits um Schadensbegrenzung. Denn allein die Tatsache, dass News-Portale landesweit mit Titeln wie „Foodora-Zusteller in Österreich gründen Betriebsrat“ online gehen, wirft öffentlich kein gutes Licht auf das Unternehmen. Schließlich muss man die meisten Artikel schon zu Ende lesen, um zu erfahren, dass man seitens Foodora offen gegenüber der Interessensvertretung ist.

Betriebsrat eigentlich ab fünf Angestellten Pflicht

Für Startups sollte daher im Hinblick auf die eigene PR eine einfache Devise gelten: Es nicht soweit kommen lassen, dass man durch die Bildung eines Betriebsrats zur medialen Zielscheibe wird, obwohl der Vorgang eigentlich ganz normal ist. Dazu hilft ein Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen. Prinzipiell ist nämlich bereits ab fünf volljährigen Angestellten, die mit den Eigentümern der Firma nicht verwandt oder verschwägert sind, ein Betriebsrat einzurichten. Diese Pflicht, die also auch für sehr viele Startups gilt, ruft allerdings nur die Mitarbeiter zur Aktion auf. Die Eigentümer müssen keine Schritte zur Gründung der Interessensvertretung setzen.

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Eigentümer können Mitarbeiter zu Betriebsrat ermutigen

Allerdings dürfen die Eigentümer eine Betriebsrat-Gründung auch nicht verhindern und es gilt ein besonderer Kündigungsschutz für gewählte Betriebsräte. Konsequenzen, wenn die Mitarbeiter die Gründung unterlassen, gibt es keine. Damit ist auch das Fehlen von Betriebsräten in vielen größeren Unternehmen zu erklären. Doch obwohl die Bildung des Betriebsrats in der Verantwortung der Angestellten liegt, können Eigentümer ihre Mitarbeiter durchaus zu dem Schritt ermutigen. Und das sollte auch passieren, nicht nur aus PR-Interessen.

Wertvolles Feedback von der Belegschaft

Zum einen kanalisiert ein ernsthaft betriebener Betriebsrat die Wünsche der Angestellten. Das erleichtert vor allem in größeren Firmen die Kommunikation zwischen Geschäftsführung und Mitarbeitern in heiklen Fragen. Zum anderen liegt die Hemmschwelle für Mitarbeiter, sich mit Beschwerden und Sorgen an Kollegen zu wenden, deutlich niedriger, als direkt zur Geschäftsführung zu gehen. Der Betriebsrat liefert damit wertvolles Feedback, durch das Spannungsfelder frühzeitig erkannt und gelöst werden können.

„Founder tun also gut daran, die Bildung einer organisierten Interessensvertretung der Mitarbeiter bereits zu einem frühen Zeitpunkt zu fördern.“

Schadensprävention ist besser als Schadensbegrenzung

Founder tun also gut daran, die Bildung einer organisierten Interessensvertretung der Mitarbeiter bereits zu einem frühen Zeitpunkt zu fördern. Denn so lange alles in Ordnung ist, wird der Betriebsrat ohnehin nicht aktiv. Wenn etwas schief läuft, kann ohne viel Aufsehen eine kollektive Lösung ausverhandelt werden, die dann für alle Betroffenen gilt. Und man erspart sich, mitten in der Expansionsphase, sobald der direkte Kontakt zu allen Mitarbeitern nicht mehr gegeben ist, plötzlich in mehreren News-Portalen ungünstige Schlagzeilen über sich lesen zu müssen. Wie immer gilt: Schadensprävention ist besser als Schadensbegrenzung.

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Seit über 30 Jahren zeichnet EY in 60 Ländern ausgewählte Entrepreneur:innen für besondere Leistungen aus. Zu den Beurteilungskriterien der Fachjury zählen Wachstum, Zukunftspotenzial, Innovation, Mitarbeitendenführung und gesellschaftliche Verantwortung.

Entrepreneur Of The Year in vier Kategorien

„Beim diesjährigen EY Entrepreneur Of The Year 2026 wollen wir unter dem Motto ‚Shapers of the Future‘ jene Unternehmer:innen in Österreich auszeichnen, die mit Weitblick und Entschlossenheit Veränderungen anstoßen, die langfristigen Erfolg ermöglichen und gleichzeitig positive Impulse für Wirtschaft und Gesellschaft setzen“, sagt Erich Lehner, Partner bei EY und Verantwortlicher für den Award in Österreich.

Der Unternehmerpreis wurde heuer von der Fachjury in vier Kategorien vergeben: „Innovation & Hightech“, „Handel & Konsumgüter“, „Dienstleistungen“ und „Social Entrepreneur“. Darüber hinaus wurde Johannes Ferner, Gründer von fiskaly und Sieger des EY Scale-up Award 2026, in der Kategorie „Start-ups“ ausgezeichnet.

Fiskaly entwickelt cloudbasierte Lösungen für die steuerliche Compliance von Transaktionen in Europa: Fiskalisierung, E-Invoicing, Archivierung und digitale Belege. Das 2019 in Wien gegründete FinTech unterstützt Unternehmen dabei, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Johannes Ferner verfolgt seit der Gründung die Vision, „Fiskalisierung und steuerliche Compliance in Europa einfacher, effizienter und zukunftssicher“ zu gestalten.

Bogianzidis gewinnt Social Entrepreneur

Mit öKlo-Gründer Niko Bogianzidis wurde eine weitere Persönlichkeit aus der Startup-Szene ausgezeichnet. Der Founder erhielt die Auszeichnung als „Social Entrepreneur“ des Jahres. Sein Startup entwickelt nachhaltige Sanitärlösungen und verfolgt das Ziel, Kreislaufwirtschaft im Sanitärbereich voranzutreiben.

Volker Fuchs von Test-Fuchs indes wurde in der Kategorie „Innovation & Hightech“ prämiert. Das Familienunternehmen hat sich seit seiner Gründung nach dem Zweiten Weltkrieg von einem regionalen Betrieb zu einem global agierenden Technologieunternehmen entwickelt und baut hochspezialisierte Testsysteme und technische Lösungen für internationale Industriekunden, insbesondere in der Luftfahrtbranche. Dabei werden Mechanik, Elektronik und Software unter einem Dach entwickelt und gefertigt. Fuchs wurde zudem ausgewählt, Österreich beim EY World Entrepreneur Of The Year Award im Juni 2027 zu vertreten.

Industrieanlagenbauer und Bäckerhandwerk

Die Kategorie „Dienstleistungen“ ging an Roman Zauner und Andreas Beck von der Zaunergroup, einem oberösterreichischen Industrieanlagen- und Rohrleitungsbauer, der auf die großen Industrien der Zukunft setzt. Zu den Meilensteinen zählen der Einstieg ins Data-Center-Geschäft, die Zusammenarbeit mit einem strategischen Partner und internationale Großprojekte, darunter Vorhaben für Google in Norwegen und Österreich.

In der Kategorie „Handel & Konsumgüter“ überzeugte Martin Auer, der mit seinem gleichnamigen Unternehmen traditionelles Bäckerhandwerk mit Gastronomie, Markenerlebnis und hohem Qualitätsanspruch verbindet. Wachstumsimpulse setzt er mit der Expansion nach New York und dem Ausbau des Gastronomie- und Kaffeegeschäfts.

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