12.04.2017

Betriebsrat: Wenn Startup-Mitarbeiter Mitbestimmung einfordern

Die Regelungen zur Bildung eines Betriebsrats sind in Österreich sehr klar. Für Founder gilt: Mitarbeiter frühzeitig zur Bildung einer Interessensvertretung zu ermutigen, kann einige Probleme ersparen.
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(c) nd3000 - fotolia.com: Ein Betriebsrat bietet Vorteile.

Die Meldung ging durch fast alle österreichischen News-Portale, auch der Brutkasten berichtete: Die Wiener Foodora-Fahrradboten haben einen Betriebsrat gegründet. Ziele sind unter anderem verbindliche Standards für Fahrer und ein Kollektivvertrag für die gesamte Sparte. Die Gewerkschaft vida leistete der neu gegründeten Interessensvertretung sogleich Schützenhilfe. Die Foodora-Geschäftsführung zeigte sich, wie man auch seitens vida hervorstrich, sofort kooperationsbereit. Daran tat sie wohl gut.

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Die Reputationsfalle

Denn nicht nur sind die gesetzlichen Regelungen dazu eindeutig, es bringt auch jede Menge schlechte Publicity, wenn man unternehmensseitig die Gründung eines Betriebsrats verhindern oder erschweren will. Beispiele aus den vergangenen Monaten sind etwa Servus TV und die Drogeriekette Müller. Während jedoch für Red Bull und Müller die öffentliche Kritik wirtschaftlich verkraftbar ist, kann sie weniger etablierten Firmen oder Startups durchaus das Genick brechen. Denn – aber das ist wohl eine Binsenweisheit – für Unternehmen, die ihren Kundenstock gerade erst aufbauen, ist schlechte Reputation pures Gift.

“Allein die Tatsache, dass News-Portale landesweit mit Titeln wie ‘Foodora-Zusteller in Österreich gründen Betriebsrat’ online gehen, wirft öffentlich kein gutes Licht auf das Unternehmen.”

Foodora bleibt nur Schadensbegrenzung

Die Foodora-Führung hat also gewiss weise gehandelt, indem sie sofort signalisiert hat, den Betriebsrat als Verhandlungspartner zu akzeptieren und auf seine Wünsche einzugehen. Einzig: Es handelt sich dabei bereits um Schadensbegrenzung. Denn allein die Tatsache, dass News-Portale landesweit mit Titeln wie “Foodora-Zusteller in Österreich gründen Betriebsrat” online gehen, wirft öffentlich kein gutes Licht auf das Unternehmen. Schließlich muss man die meisten Artikel schon zu Ende lesen, um zu erfahren, dass man seitens Foodora offen gegenüber der Interessensvertretung ist.

Betriebsrat eigentlich ab fünf Angestellten Pflicht

Für Startups sollte daher im Hinblick auf die eigene PR eine einfache Devise gelten: Es nicht soweit kommen lassen, dass man durch die Bildung eines Betriebsrats zur medialen Zielscheibe wird, obwohl der Vorgang eigentlich ganz normal ist. Dazu hilft ein Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen. Prinzipiell ist nämlich bereits ab fünf volljährigen Angestellten, die mit den Eigentümern der Firma nicht verwandt oder verschwägert sind, ein Betriebsrat einzurichten. Diese Pflicht, die also auch für sehr viele Startups gilt, ruft allerdings nur die Mitarbeiter zur Aktion auf. Die Eigentümer müssen keine Schritte zur Gründung der Interessensvertretung setzen.

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Eigentümer können Mitarbeiter zu Betriebsrat ermutigen

Allerdings dürfen die Eigentümer eine Betriebsrat-Gründung auch nicht verhindern und es gilt ein besonderer Kündigungsschutz für gewählte Betriebsräte. Konsequenzen, wenn die Mitarbeiter die Gründung unterlassen, gibt es keine. Damit ist auch das Fehlen von Betriebsräten in vielen größeren Unternehmen zu erklären. Doch obwohl die Bildung des Betriebsrats in der Verantwortung der Angestellten liegt, können Eigentümer ihre Mitarbeiter durchaus zu dem Schritt ermutigen. Und das sollte auch passieren, nicht nur aus PR-Interessen.

Wertvolles Feedback von der Belegschaft

Zum einen kanalisiert ein ernsthaft betriebener Betriebsrat die Wünsche der Angestellten. Das erleichtert vor allem in größeren Firmen die Kommunikation zwischen Geschäftsführung und Mitarbeitern in heiklen Fragen. Zum anderen liegt die Hemmschwelle für Mitarbeiter, sich mit Beschwerden und Sorgen an Kollegen zu wenden, deutlich niedriger, als direkt zur Geschäftsführung zu gehen. Der Betriebsrat liefert damit wertvolles Feedback, durch das Spannungsfelder frühzeitig erkannt und gelöst werden können.

“Founder tun also gut daran, die Bildung einer organisierten Interessensvertretung der Mitarbeiter bereits zu einem frühen Zeitpunkt zu fördern.”

Schadensprävention ist besser als Schadensbegrenzung

Founder tun also gut daran, die Bildung einer organisierten Interessensvertretung der Mitarbeiter bereits zu einem frühen Zeitpunkt zu fördern. Denn so lange alles in Ordnung ist, wird der Betriebsrat ohnehin nicht aktiv. Wenn etwas schief läuft, kann ohne viel Aufsehen eine kollektive Lösung ausverhandelt werden, die dann für alle Betroffenen gilt. Und man erspart sich, mitten in der Expansionsphase, sobald der direkte Kontakt zu allen Mitarbeitern nicht mehr gegeben ist, plötzlich in mehreren News-Portalen ungünstige Schlagzeilen über sich lesen zu müssen. Wie immer gilt: Schadensprävention ist besser als Schadensbegrenzung.

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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