26.03.2021

Betriebliche PV-Anlagen künftig ohne „grundsätzliche Genehmigung“ möglich – Startups begrüßen den Schritt

Ein neuer Erlass des Wirtschaftsministeriums sieht künftig die grundsätzliche Genehmigungsfreiheit von betrieblichen Photovoltaikanlagen vor. Heimische Startups und Unternehmen aus dem Energiesektor begrüßen den Schritt des Ministeriums, sehen aber noch weiteren Aufholbedarf.
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Photovoltaik
(c) AdobeStock

Erst vergangene Woche wurde im Ministerrat das Erneuerbare-Ausbau-Gesetz (EAG) beschlossen, das die lokale Energiegewinnung ankurbeln soll. Das Gesetz sieht vor, dass die Stromversorgung bis 2030 zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen gedeckt wird. Um das Ziel zu erreichen, sollen die Kapazitäten von Wasser-, Wind und Solarkraft in den kommenden Jahren um 27 Terawattstunden erhöht werden.

Bürokratische Hürden

Eine Schlüsselrolle bei der Umstellung auf erneuerbare Energie wird künftig die Solarkraft einnehmen. Allerdings gibt es in Österreich für den flächendeckenden Einsatz von betrieblichen PV-Anlagen noch rechtlichen Aufholbedarf. So war für die Errichtung von betrieblichen Photovoltaik-Anlagen bis lang eine eigene Genehmigung nach Gewerbeordnung erforderlich.

Zudem wurde das Gesetz von den zuständigen Behörden – in der Regel die Bezirkshauptmannschaften (BHs) – oftmals unterschiedlich streng ausgelegt. In einigen Fällen wurde eine sogenannte „Betriebsanlagengenehmigungsänderung“ verlangt, in anderen wiederum nicht. Kurzum: Bürokratische Hürden machten die Planung und Errichtung von betrieblichen Anlangen oftmals zu einem Spießrutenlauf.

Grundsätzliche Genehmigungsfreiheit

Wie das Wirtschaftsministerium (BMDW) in einer Aussendung nun bekannt gab, soll sich das künftig mit einem neuen Erlass ändern. Dieser sieht nämlich die „grundsätzliche Genehmigungsfreiheit“ von Photovoltaik-Anlagen als Bestandteil gewerblicher Betriebsanlagen vor.

Im Erlass des BMDW wird zudem klargestellt, dass nicht nur PV-Anlagen, sondern auch Ladestationen für elektrische Kraftfahrzeuge als Bestandteil gewerblicher Betriebsanlagen grundsätzlich genehmigungsfrei sind und nur unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt werden müssen.

Heimische Startups begrüßen den Schritt

Heimische Solarenergie-Startups und Unternehmen begrüßen den Schritt. So schrieb beispielsweise die in der Branche bekannte Dachgold-Gründerin Cornelia Daniel auf ihrem privaten Twitter-Profil von einem „Meilenstein im Photovolataikbereich“.

Daniel setzt sich in der Branche bereits seit mehr als zehn Jahren für eine Entbürokratisierung und Förderungen von Solarenergie ein. Zudem ist sie auch Teil der Solarinitiative Tausendundein Dach, die sich zum Ziel gesetzt hat, 1001 Unternehmensdächer in Österreich mit einer Photovoltaikanlage auszustatten.

Auch WIR Energie Gründer und Geschäftsführer Matthias Nadrag, der sich mit seinem Unternehmen auf die Errichtung von Bürgerkraftwerken spezialisiert hat, begrüßt den Schritt: „Der Erlass war längst überfällig und zeigt, dass erneuerbare Energie im Mainstream ankommt.“

Allerdings verweist Nadrag auf weitere Hürden im Bereich des Baurechts oder der aktuellen Förderstruktur. „Alle warten nun auf die neuen Förderstrukturen des EAG, das ursprünglich mit Jahresanfang schon in Kraft treten hätte sollen. Hier hängen viele fertig entwickelte Anlagen fest, da die Betreiber nicht wissen, ob sie im alten oder neuen System gefördert werden“, so Nadrag gegenüber dem brutkasten.


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(c) Karin Hackl Wirtschaftsagentur Wien

Die Stadt Wien und die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien haben die Einreichphase für ihr gemeinsames Finanzierungsinstrument Wiener Wachstum gestartet. Insgesamt stehen dafür sieben Millionen Euro Startkapital zur Verfügung. Ziel ist es, die Eigenkapitalbasis wachstumsorientierter Unternehmen zu stärken und ihnen die nächsten Entwicklungsschritte zu ermöglichen.

Bereits im April dieses Jahres wurde das Finanzierungsmodell angekündigt. Hinter der Initiative steht eine gemeinsame Gesellschaft der Wirtschaftsagentur Wien und der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien. Beide Partner stellen jeweils 3,5 Millionen Euro zur Verfügung.

„Mit Wiener Wachstum wollen wir KMU in kritischen Wachstumsphasen gezielt begleiten und Investitionen in Innovation, Internationalisierung sowie Technologie ermöglichen“, erklärt Martin Hauer, Generaldirektor der Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien.

Wer kann sich bewerben?

Das Angebot richtet sich an Wiener Startups, Scaleups sowie KMU aus der Gesundheits- und Digitalwirtschaft. Dazu zählen beispielsweise Unternehmen aus den Bereichen Life Sciences, Medizintechnik, Pharma und Diagnostik sowie Software, Künstliche Intelligenz, Quantentechnologien und Cybersecurity.

Voraussetzung ist unter anderem, dass die Unternehmen als Kapitalgesellschaft eingetragen sind, über ein tragfähiges Geschäftsmodell verfügen und seit „mindestens zwei bis drei Jahren“ eine Betriebsstätte in Wien haben. Unterstützt werden sollen insbesondere Vorhaben zur Skalierung, Internationalisierung, technologischen Weiterentwicklung oder Erweiterung von Produktionskapazitäten.

Keine klassische Förderung, sondern eine Beteiligung

Bei Wiener Wachstum handelt es sich nicht um eine klassische Förderung, sondern um eine Finanzierung. Die vereinbarte Summe wird vollständig an die Unternehmen ausbezahlt. Im Gegenzug führen erfolgreiche Unternehmen später einen vertraglich vereinbarten Anteil ihrer Gewinne an Wiener Wachstum zurück. Diese sollen künftig für weitere Unternehmensfinanzierungen eingesetzt werden und damit einen langfristigen Finanzierungskreislauf schaffen.

„Wir beschreiten mit Wiener Wachstum einen ganz neuen Weg abseits unserer bestehenden Fördermöglichkeiten“, erklärt Vizebürgermeisterin und Wirtschaftsstadträtin Barbara Novak. Die Finanzierung stärke die Eigenkapitalbasis der Unternehmen und werde flexibel an deren Anforderungen angepasst.

Pro Unternehmen sind Finanzierungen zwischen 100.000 und 500.000 Euro möglich. Dabei kommen beispielsweise direkte Unternehmensbeteiligungen oder eigenkapitalähnliche Finanzierungen, etwa in Form qualifizierter Nachrangdarlehen, infrage. Bei direkten Beteiligungen liegt die Beteiligungsquote bei maximal 25 Prozent. Der vorgesehene Beteiligungszeit beträgt sieben bis zehn Jahre mit einer klaren Exitstrategie. Die konkreten Konditionen werden individuell vereinbart.

Einreichungen ab sofort möglich

Interessierte Unternehmen können sich ab sofort über die Website der Wirtschaftsagentur Wien für eine Finanzierung bewerben. Eine fixe Einreichfrist gibt es nicht. Nach einer ersten Prüfung der eingereichten Unterlagen folgen Gespräche über ein mögliches Investment sowie eine vertiefte Unternehmensprüfung. Der gesamte Prozess kann laut Wirtschaftsagentur Wien vier bis sechs Monate dauern.

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