26.03.2021

Betriebliche PV-Anlagen künftig ohne „grundsätzliche Genehmigung“ möglich – Startups begrüßen den Schritt

Ein neuer Erlass des Wirtschaftsministeriums sieht künftig die grundsätzliche Genehmigungsfreiheit von betrieblichen Photovoltaikanlagen vor. Heimische Startups und Unternehmen aus dem Energiesektor begrüßen den Schritt des Ministeriums, sehen aber noch weiteren Aufholbedarf.
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Photovoltaik
(c) AdobeStock

Erst vergangene Woche wurde im Ministerrat das Erneuerbare-Ausbau-Gesetz (EAG) beschlossen, das die lokale Energiegewinnung ankurbeln soll. Das Gesetz sieht vor, dass die Stromversorgung bis 2030 zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen gedeckt wird. Um das Ziel zu erreichen, sollen die Kapazitäten von Wasser-, Wind und Solarkraft in den kommenden Jahren um 27 Terawattstunden erhöht werden.

Bürokratische Hürden

Eine Schlüsselrolle bei der Umstellung auf erneuerbare Energie wird künftig die Solarkraft einnehmen. Allerdings gibt es in Österreich für den flächendeckenden Einsatz von betrieblichen PV-Anlagen noch rechtlichen Aufholbedarf. So war für die Errichtung von betrieblichen Photovoltaik-Anlagen bis lang eine eigene Genehmigung nach Gewerbeordnung erforderlich.

Zudem wurde das Gesetz von den zuständigen Behörden – in der Regel die Bezirkshauptmannschaften (BHs) – oftmals unterschiedlich streng ausgelegt. In einigen Fällen wurde eine sogenannte „Betriebsanlagengenehmigungsänderung“ verlangt, in anderen wiederum nicht. Kurzum: Bürokratische Hürden machten die Planung und Errichtung von betrieblichen Anlangen oftmals zu einem Spießrutenlauf.

Grundsätzliche Genehmigungsfreiheit

Wie das Wirtschaftsministerium (BMDW) in einer Aussendung nun bekannt gab, soll sich das künftig mit einem neuen Erlass ändern. Dieser sieht nämlich die „grundsätzliche Genehmigungsfreiheit“ von Photovoltaik-Anlagen als Bestandteil gewerblicher Betriebsanlagen vor.

Im Erlass des BMDW wird zudem klargestellt, dass nicht nur PV-Anlagen, sondern auch Ladestationen für elektrische Kraftfahrzeuge als Bestandteil gewerblicher Betriebsanlagen grundsätzlich genehmigungsfrei sind und nur unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt werden müssen.

Heimische Startups begrüßen den Schritt

Heimische Solarenergie-Startups und Unternehmen begrüßen den Schritt. So schrieb beispielsweise die in der Branche bekannte Dachgold-Gründerin Cornelia Daniel auf ihrem privaten Twitter-Profil von einem „Meilenstein im Photovolataikbereich“.

Daniel setzt sich in der Branche bereits seit mehr als zehn Jahren für eine Entbürokratisierung und Förderungen von Solarenergie ein. Zudem ist sie auch Teil der Solarinitiative Tausendundein Dach, die sich zum Ziel gesetzt hat, 1001 Unternehmensdächer in Österreich mit einer Photovoltaikanlage auszustatten.

Auch WIR Energie Gründer und Geschäftsführer Matthias Nadrag, der sich mit seinem Unternehmen auf die Errichtung von Bürgerkraftwerken spezialisiert hat, begrüßt den Schritt: „Der Erlass war längst überfällig und zeigt, dass erneuerbare Energie im Mainstream ankommt.“

Allerdings verweist Nadrag auf weitere Hürden im Bereich des Baurechts oder der aktuellen Förderstruktur. „Alle warten nun auf die neuen Förderstrukturen des EAG, das ursprünglich mit Jahresanfang schon in Kraft treten hätte sollen. Hier hängen viele fertig entwickelte Anlagen fest, da die Betreiber nicht wissen, ob sie im alten oder neuen System gefördert werden“, so Nadrag gegenüber dem brutkasten.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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