19.10.2016

Best of Austria: Startups sollen auf das größte Selfie der Welt

Am 19. April 2017 sollen rund 10.000 Personen in der Wiener Stadthalle fotografiert werden. In einem interaktiven Online-Riesenselfie unter dem Titel "Best of Austria" können dann zu jedem Abgebildeten Informationen und Website abgerufen werden. Der Brutkasten sprach mit Initiator Philip Martin Rusch.
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(c) fotolia.com - Syda Productions

„Amerikaner geben zu viel mit ihrem Land an, Österreicher zu wenig“, sagt Philip Martin Rusch. Der Fotograf, der Louis Vuitton, Sony Music und Red Bull zu seinen Kunden zählt, weiß, wovon er spricht. Ursprünglich aus San Francisco, lebt er seit 20 Jahren in Wien. „Österreich hat über 140 Weltmarktführer und niemand hier weiß das. Wien wurde schon sieben Mal in Folge als lebenswertesten Stadt der Welt ausgezeichnet und niemand macht etwas daraus“, sagt er. Wenn er ins Ausland komme, hätte keiner dort eine Ahnung davon, welche Produkte aus Österreich kommen und was das Land zu bieten hat. daran will er etwas ändern. Und zwar mit Best of Austria, dem größten Selfie der Welt, der gleich drei Guiness-Weltrekorde brechen soll.

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10.000 Menschen als Querschnitt des Landes

Am 19. April kommenden Jahres sollen nicht weniger als 10.000 Menschen in der Wiener Stadthalle abgelichtet werden. Jeder einzelne davon kann dazu weitere Informationen zu sich oder seiner Firma, und eine Website angeben. Wenn man das „Country-Selfie“ dann online aufruft, gelangt man zunächst auf ein zufällig ausgewähltes Gesicht und kann sich dann weiter umsehen – Informationen und Websites sind direkt verlinkt. Abgebildet werden sollen damit Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen – also ein Querschnitt des gesamten Landes. „Startups dürfen da nicht fehlen, weil sie Innovation und Erfindergeist des Landes repräsentieren“, sagt Rusch. Die Website soll dann zwei Jahre lang online bleiben. Rusch erwartet sich mit diesem weltweit ersten Projekt seiner Art viel internationale Medienpräsenz.

„Irgendwie müssen die sich ja ihre Kriege leisten“

Startups zahlen „2 Jahre lang 68 Cent pro Tag“

(c) Martina Draper: Philip Martin Rusch
(c) Martina Draper: Philip Martin Rusch

Damit und mit den hohen Kosten, erklärt Rusch auch den Preis, den Unternehmen und Startups zahlen, um auf das Selfie zu kommen. Knapp unter 1000 Euro sind es für etablierte Firmen, Startups und Einzelunternehmer zahlen die Hälfte, Non-Profit-Organisationen und Einzelpersonen kommen gratis auf das Selfie. „Man muss es so rechnen: Startups zahlen auf zwei Jahre gerechnet 68 Cent pro Tag“, sagt Rusch. Und ihm bleibe dabei keineswegs ein Vermögen über: Denn tatsächlich zahlen müssten nur etwa 2000 der 10.000 Personen. Er müsse mit dem Geld die Stadthalle mieten und entrichte in Österreich auf seinen Gewinn 55 Prozent Steuern, in den USA, da er amerikanischer Staatsbürger ist, nochmal 35 Prozent. „Irgendwie müssen die sich ja ihre Kriege leisten“, scherzt er über die Steuerpolitik seines Heimatlands. Wenn Donald Trump Präsident werde, wolle er sich übrigens nochmal überlegen, um die österreichische Staatsbürgerschaft anzusuchen.

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Hoffen auf Rückkehr des Bundeskanzlers

Hierzulande ist Rusch durchaus gut vernetzt. Vor drei Jahren hatte er die Idee zu Best of Austria. Der erste, den er um Feedback bat, war niemand geringerer, als der nunmehrige Bundeskanzler Christian Kern. Er hatte ihn noch in dessen Zeit beim Verbund kennengelernt. Als ÖBB-Chef war Kern von Beginn an als Kooperationspartner des Projekts an Bord. Als er dann Bundeskanzler wurde, kam der Schock für Rusch. Kerns Team riet ihm davon ab, als Kanzler weiter am Projekt beteiligt zu sein. „Ich war am Boden zerstört“, erzählt Rusch. Dabei hat er auf politischer Seite noch immer prominente Unterstützer an Bord: Vizekanzler Reinhold Mitterlehner und Außenminister Sebastian Kurz sind dabei. Und Rusch hofft noch auf Kerns rechtzeitige Rückkehr.

„Sie können nicht glauben, dass ich einfach zeigen will, wie großartig Österreich ist.“

„Naja, schau ma mal“

Trotz der breiten Unterstützung, auch von großen Corporates – Raiffeisen, Kapsch und KTM stehen etwa auf der Liste, hat Rusch in seiner Wahlheimat auch mit gewissen Widerständen zu kämpfen. Wenn er etwa Vertretern von Non-Profit-Organisationen sage, dass sie nichts für die Teilnahme zahlen müssen, wären diese häufig sehr skeptisch: „Sie fragen mich: ‚Was wollen Sie wirklich? Was steckt dahinter?‘ Sie können nicht glauben, dass ich einfach zeigen will, wie großartig Österreich ist.“ Eine andere Reaktion, die er häufig bekomme, sei: „Naja, schau ma mal.“ Rusch ist überzeugt: „Viele, die nicht dabei sind, werden es nachher bereuen.“

Das „Country Selfie“ mit dem „Justin Bieber-Effekt“

Denn das Konzept sei, was die Medienpräsenz angehe, ein Selbstläufer. Drei Weltrekorde und die Tatsache, dass es das weltweit erste Projekt seiner Art ist, würden internationale Aufmerksamkeit garantieren. Auch hochauflösende Panoramafotos von Städten und Naturdenkmälern würden es regelmäßig in die internationalen Medien schaffen. Das „Country-Selfie“ habe noch mehr zu bieten. Mit der Medienpräsenz käme es dann zu etwas, was er „Justin Bieber-Effekt“ nennt: Auch wer sich zunächst nicht dafür interessiert, wird irgendwann so häufig darüber gelesen haben, dass er es doch einmal ansieht.

Nach Österreich kommt New York City

Rusch hofft sogar darauf, dass Best of Austria dadurch zur meistgeklickten Seite Österreichs wird. „Dort vertreten zu sein, wird den Startups dann extrem viel bringen“, ist er überzeugt. Der nächste Schritt auf seiner Agenda ist dann eine ähnliche Seite für New York City. Der Unterschied: Dort wird es ein reines Charity-Projekt für die Angehörigen der Opfer von 9/11. Durch die Publicity für dieses Projekt erhofft sich Rusch aber weitere Aufmerksamkeit für Best of Austria.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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