02.11.2018

Busuu-Founder Bernhard Niesner ist EY Entrepreneur of the Year in UK

Der Österreicher Bernhard Niesner, Gründer der Sprachlernplattform Busuu holte sich den renommierten EY Entrepreneur of the Year Award in der Kategorie "Disruptor" im Vereinigten Königreich.
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Busuu: Bernhard Niesner mit EY Entrepreneur of the Year Trophäe
(c) Busuu: Bernhard Niesner mit EY Entrepreneur of the Year Trophäe

Erst vor wenigen Monaten hat Busuu seinen zehnten Geburtstag gefeiert. Das in London ansässige Unternehmen wurde vom Österreicher Bernhard Niesner gegründet. Die Sprachlernplattform hat rund 80 Millionen User. Täglich kommen etwa 30.000 dazu. 70 Prozent Umsatzwachstum sollen es allein dieses Jahr werden. Es war wohl nicht nur diese beeindruckende Statistik, die nun auch die Jury von EY von Niesner überzeugte. Sie kürte ihn zum Entrepreneur of the Year in der Kategorie „Disruptor“ in der Ausscheidung für das gesamte Vereinigte Königreich. Die Auszeichnung gilt als eine der renommiertesten in der Business-Welt.

+++ Busuu: Hansmanns erstes Startup wird 10 +++

Hansi Hansmanns erstes Startup

Bernhard Niesner ist in Österreich auch als Business Angel aktiv. Er hält Anteile an den Startups Anyline und Mimo, die beide zuletzt große Erfolge verbuchen konnten. Dass es sich bei den beiden um Unternehmen handelt, in die auch Hansi Hansmann investiert ist, ist kein Zufall. Niesners Unternehmen Busuu rühmt sich, Hansmanns erstes Startup gewesen zu sein. „Bernhard und ich haben damals beide in Madrid gelebt und uns gekannt. Bei diversen Österreicher-Treffen hat er mir immer wieder mal über sein Projekt Busuu erzählt. Irgendwann hat er gemeint sie suchen Geld, aber Venture Capital aufzustellen sei sehr schwer. Dann war ich mit ihm und Adrian Hilti (Anm. Busuu-Co-Founder, der bereits 2011 ausstieg) essen und am Ende des Lunchs hatten wir einen Deal. Ich hatte 20 Prozent an Busuu“, erzählte Hansmann dem brutkasten vor einigen Monaten.

„Am Anfang der Journey“

Inzwischen sind die beiden gut miteinander befreundet. Und Hansmann unterstützt Busuu, bei dem er drittgrößter Teilhaber ist, nach wie vor aktiv. Insgesamt rund 15 Millionen Euro Funding hat Busuu übrigens insgesamt aufgestelllt. Der Award-Gewinn könnte jetzt noch einen zusätzlichen Push geben. Bereits zum 10-Jahres-Jubiläum versprühten Hansmann und Niesner jedoch ordentlichen Optimismus. „Ich bin überzeugt: Die Busuu-Story wird für mich mit einem ordentlichen Exit oder dem IPO enden“, sagte Hansmann. Und Niesner erklärte: „Der Markt ist jetzt wesentlich attraktiver als vor ein paar Jahren“. Nach zehn Jahren hätte er daher das Gefühl, erst ganz am Anfang der Journey zu stehen.

⇒ Zur offiziellen Award-Page

⇒ Zur Page von Busuu

Archiv: Bernhard Niesner im Video-Interview

Bernhard Niesner, der Co-Founder und CEO vom Österreichischen Ed-Tech busuu, im Live Gespräch mit Dejan Jovicevic über sein #Unicorn-Potential, den Weg und die Learnings der letzten 10-busuu Jahre, das erste Startup Investment von Hansi Hansmann, warum Fundraising kein “sign of sucess” ist uvm.

Gepostet von DerBrutkasten am Donnerstag, 25. Januar 2018

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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