29.06.2026
STANDORT

Bern.Dorf: Neuer Innovations-Hub entsteht in Mödling  

Mit Bern.Dorf entsteht in der Mödlinger Fabriksgasse ein neuer Startup-Hub. Das Multi-Use-Quartier soll Visionäre und Entrepreneure anziehen und eine gemeinsame Community heranwachsen lassen. Projektentwickler Chris Müller sprach mit brutkasten über den Stand der Dinge.
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Erste Räume wurden in der Fabriksgasse bereits finalisiert. (c) Bern.Dorf Life

Dorf trifft Fabrik. Das fasst die Vision von Bern.Dorf zusammen, ein Startup-Hub, der gerade in Mödling entsteht. Gemeinsam mit Claudia Descovich und Gerda Ehrlich-Ratzinger von der Berndorf Immobilien AG setzt Chris Müller als Projektentwickler von CMb.industries ein neues Projekt für einen innovativen Standort in Österreich um. In der Fabriksgasse in Mödling sollen ehemalige Industriehallen und Werkstätten Visionäre und Entrepreneure anziehen.

Auf einem Areal von 18.000 m² gibt es 7400 m² Hallen sowie Werkstätten-Fläche und 5.200 m² Bürofläche. Die Räume kann man tageweise, wochenweise oder permanent nutzen. Der Standort soll vor allem durch seine Nähe zu Wien und durch seine Werkstätten punkten.

Deckenkräne und Industriehallen

In dem Alt-Trakt der Anlage, der jetzt neu gestaltet wird, hatte zuletzt die Firma Aichelin ihre Werkstätten, die für Industrieofenbau bekannt ist. Nachdem sie ihre Produktion verlagert hatten, stellte sich Müller gemeinsam mit der Berndorf Immobilien AG die Frage, wie man die Produktionshallen am besten nutzen könnte. „Man kann diese Orte mit neuer Entrepreneur- und Startup-Energie füllen. Man hat die Möglichkeiten etwas zu bauen, zu schrauben und etwas zu produzieren“, hebt Müller den Standort hervor. Durch die Deckenhöhen, die Industriehallen und die Werkstätten könnten Produkte nicht nur entworfen, sondern auch hier gebaut werden. Müller sieht hier den größten Unterschied zu anderen Hubs oder Working-Spaces.

In Ofen.Tor wurden die großen Industrieöfen einst gefertigt. Heute kann hier Büro- und praktische Arbeit verknüpft werden. (c) Bern.Dorf

Von Wärme.Schmiede bis Blech.Insel

Die Namensgebung der Hallen und Räume im Bern.Dorf lehnt sich immer an die jeweilige Historie des Raums an. „Einer meiner Lieblingsräume ist „Good Lack“, der ehemalige Lackierraum in der Fabrik. Man kann diesen Raum nach wie vor als Lackierraum verwenden, also man kann auch direkt was schaffen“, fasst Müller seine Gedanken zur Namengebung der Räume zusammen.

Der Name ist Programm

Umgesetzt wird das Projekt gemeinsam mit der Berndorf Immobilien AG, der das Grundstück gehört. Durch den Namen Berndorf und dem ehemaligen Fabriksgebäude wurde die Idee geschaffen, einen hybriden Ort mit Fabrik und Dorf zu gestalten.

„Es gibt einen Dorfbrunnen, es wird einen Dorfwirt geben. Sogar eine kleine Kirche und Sportmöglichkeiten werden vorhanden sein. Also all das, was man von einem Dorf kennt, soll sich widerspiegeln, das ist die Entwicklungsidee“, so Müller.

Wie auch in einem Dorf, steht für Müller der Zusammenhalt der einzelnen Mieter im Vordergrund. „Dieser Ort soll wie eine Fabrik funktionieren und diese Fabrik soll wie ein Ort funktionieren“, hebt er die Idee der Zusammenarbeit hervor.

Die Vision von Bern.Dorf (c) Bern.Dorf

Jüngstes Projekt von Chris Müller

Chris Müller wurde in der Szene vor allem durch sein Projekt der Linzer Tabakfabrik bekannt, zuletzt berichtete brutkasten auch über sein Projekt des Startup-Hubs in einem ehemaligen Gefängnis in Steyr. Als Founder und CEO von CMb.industries entwickelt, managt und investiert Müller regelmäßig in Orte, Räume, Stadtteile und Immobilien, um innovative Begegnungszonen zu schaffen.

Gerade wird der Neubau in der Fabriksgasse errichtet, der nach Angaben von Müller noch in diesem Jahr fertig werden soll. Im Sommer wird der Innenhof gestaltet. Erste Mieter sind bereits eingezogen, bei Interesse kann man sich hier melden.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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