12.05.2016

Berliner Startup-Report: Frauen verdienen 25 Prozent weniger als Männer

Die Ergebnisse des Berliner Startup-Gehaltsreports zeigen Überraschendes: Weibliche Startup-Angestellte verdienen rund 25 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Damit gibt es in Startups einen größeren Gender Pay Gap als in anderen deutschen Unternehmen. Aber auch in der österreichischen Digitalbranche ist das Geschlechterverhältnis nicht ausgeglichen.
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Expansion nach Deutschland: Das müssen Startups beachten
(c) JFL Photography - fotolia.com

An kaum einem anderen Ort in Europa floriert die Startup-Szene wie in Berlin. Hier treffen sich Jungunternehmer aus der ganzen Welt, um ihre Geschäftsideen in die Tat umzusetzen. Mit dem höchsten Wachstumsindex im Startup-Ökosystem-Vergleich sind Berlin und London auf Platz sechs die einzigen Städte Europas unter den Top Ten. Doch wie zufrieden sind die Startup-Mitarbeiter in Deutschlands Hauptstadt? Wer verdient wie viel und wie sieht es im Vergleich mit Österreich aus?

Der Berliner Startup Report beantwortet viele dieser Fragen. Durchgeführt wurde er vom Branchendienst BerlinStartupJobs zusammen mit der Hochschule Aalen und dem Karriereportal Jobspotting. Insgesamt haben 3.388 Personen aus der deutschen Tech-Szene Fragen rund um ihre Gehälter beantwortet. 60 Prozent der Teilnehmer leben in Berlin, 63 Prozent arbeiten in Startup Unternehmen.

Die spannendsten Ergebnisse des Berliner Startup-Reports im Überblick:

  • Extremer Gender Pay Gap: Wer hätte das gedacht: Obwohl jung, hip und weltoffen, werden auch in (Tech-)Startups Frauen deutlich schelchter bezahlt als Männer. Das Durchschnittseinkommen der männlichen Startup-Mitarbeiter beträgt laut Studie 3.333 Euro brutto, das ihrer weiblichen Kolleginnen hingegen nur 2.500 Euro. Die Einkommensschere driftet damit um fast 25. Prozent auseinander, viel weiter als in deutschen Durchschnittsunternehmen. Dort beträgt der Unterschied laut Eurostat „nur“ 22,4 Prozent.
  • Höchste Gehälter für Software-Entwickler und Manager: Software-Entwickler verdienen mit Abstand am besten – und zwar von Anfang an. Ihr durchschnittliches Einstiegsgehalt liegt bei 2.900 Euro. Im Spitzenfeld befinden sich auch Manager, die zu Beginn mit einem Einkommen von 2.500 Euro rechnen können. Am schlechtesten schneiden Marketing- und Salesangestellte ab. Das mittlere Einstiegsgehalt in Startups beträgt 2.337 Euro.
  • Glückliche Angestellte: Wie die Studie zeigt, sind Startup-Mitarbeiter zufriedener als Angestellte anderer Unternehmensarten. Und das, obwohl sie öfter angeben, sich unterbezahlt zu fühlen.
Redaktionstipps

Wien ist nicht Berlin: Die österreichische Digitalbranche im Vergleich

Einen Gehaltsreport für Startups in der Tech-Szene gibt es für Österreich noch nicht. Schreitet man nun aber zum Ländervergleich, liefert eine Studie von Digitalista, dem Netzwerk für Frauen in der Digitalbranche und dem Marktforschungsunternehmen MindTake Research, brauchbare Zahlen.

Ob in Startups oder anderen Unternehmen, auch hierzulande sind die Mitarbeiter in der Digitalbranche besonders zufrieden mit ihren Jobs. Männer übrigens häufiger als Frauen. Ein höheres Einkommen dürfte aber nicht der Grund für die Arbeitsbegeisterung der Herren sein. Glaubt man der Digitalista Studie, gibt es in der Digitalbranche in Österreich nämlich keine geschlechterspeziefischen Gehaltsunterschiede.

Was die Höhe des Verdienstes betrifft, ist man hier geteilter Meinung: Etwa die Hälfte der Befragten hält sich für unterbezahlt, die andere Hälfte ist mit ihrem Einkommen zufrieden. Vom Geschlecht ist die Zufriedenheit relativ unabhängig. Dass sich das Geschlechterverhältnis dennoch nicht die Waage hält, zeigt sich anderweitig: Unter den Eigentümern finden sich signifikant mehr Männer (12 Prozent) als Frauen (4 Prozent). Und auch am unteren Ende der Karriereleiter geht die Schere auseinander, jedoch in die andere Richtung: 46 Prozent der Angestellten ohne Führungsposition sind weiblich, nur 33 Prozent männlich.

+++ Mehr zum Thema: Männer und Frauen der Digitalbranche einig: Familienplanung ist Karrierekiller +++

Die Ergebnisse zur Studie im Detail findet ihr hier.
Was bei der Digitalista-Studie herausgekommen ist, findet ihr hier.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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