25.07.2022

Bennis Nest: Startup entstand wegen Baby in Kommodenschublade

Die Familie Pröll produziert Zirbenbetten und Schlaftextilien für Kinder und Babies.
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Bennis Nest, Zirbenbett, Zirbe,
(c) Bennis Nest - Das Gründerpaar Pröll hatte die Idee zu ihrem Startup durch ihr Frühchen.

Nicole und Stephan Pröll (Sohnemann vom ehemaligen NÖ-LH Erwin Pröll) haben zwei Söhne. Ihr jüngster namens Benni kam als Frühchen zur Welt und hatte mit Schlafproblemen zu kämpfen. Zum Glück war großmütterlicher Rat nicht teuer und das Paar bekam den Tipp, ihn zur Beruhigung in die Schublade einer Zirbenholzkommode zu legen – dies zeigte Wirkung. Daraufhin machten sich beide auf die Suche nach einer modernen, alternativen Schlafmöglichkeit, welche gut mit ihrem eher nordisch, minimalistischen Einrichtungsstil harmoniert. Sie wurden nicht fündig und beschlossen, ein eigenes Bett zu entwerfen. So wurde Benni’s Nest geboren.

Bennis Nest aus dem Waldviertel

Konkret war dies 2015. Alle Möbelstücke des Startups werden aus unbehandeltem österreichischen Zirbenholz im Waldviertel, in Niederösterreich produziert und plastikfrei verpackt.

„Der Zirbe wird schon seit vielen Jahrhunderten eine beruhigende Wirkung nachgesagt. Damit sich die Aromen besonders entfalten, arbeiten wir bewusst mit unbehandeltem Zirbenholz und verarbeiten auch die Äste – wir wollten den Schlaf so natürlich und naturbelassen wie möglich halten“, erklären die Prölls. „Wir haben uns bei der Entwicklung für eine runde bzw. organische Form entschieden, da dies beschützend und wohltuend auf die Kleinen wirkt. Das Schöne am Holz ist auch, dass sich aufgrund der angenehmen Weiche des Holzes mit der Zeit eine eigene Patina entwickelt. Jedes Bett ist somit ein Unikat.“

Betten und Materialien mit GOTS-Zertifikat

Bennis Nest verwendet bei der Herstellung seiner Betten nicht nur ausschließlich Zirbenholz aus Österreich, sondern auch alle andere Materialen (Leinen, Schafwolle usw.) sind heimisch und GOTS-zertifiziert.

„Das war uns von Anfang an wichtig. Außerdem sind alle unsere Produkte zudem noch metall- und kunststofffrei. Darauf sind wir besonders stolz“, erklärt Nicole, die auf eine weitere Besonderheit ihres Startups hinweist.

„Die Bereiche Nachhaltigkeit, Multifunktionalität und minimalistisches Design sind für uns ganz klar im Fokus. Wir wollten die Produkte langlebig und multifunktional gestalten, damit diese auch nach der ursprünglichen Benutzung noch für viele Jahre Verwendung finden. Unser Babybett eignet sich beispielsweise auch als Sitzgelegenheit, Tischchen oder Aufbewahrungsbox“, sagt sie.

Bennis Nest auch als analoger Shop

Nachdem sich via Onlineshop der Erfolg eingestellt hat, wollte das Gründerpaar auch einen Ort schaffen, an dem neben einer individuellen Beratung, auch ihre Produkte getestet bzw. ausprobiert werden können.

„Im November 2022 war es so weit und wir haben unseren ersten eigenen Shop im 18. Bezirk in Wien eröffnet, der bis jetzt schon großen Anklang gefunden hat“, sagt Stephan und beschreibt die nächsten Schritte. „Das Thema Schlaf beschäftigt so viele Menschen. Wir machen uns daher viele Gedanken über neue Produktentwicklungen und sind auch schon dabei, an der ein oder anderen Innovation zu arbeiten. In den nächsten Jahren wollen wir uns außerdem international erweitern und auch über den DACH-Raum hinaus in andere Märkte eintauchen.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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