28.01.2021

Benjamin Ruschin und Daniel Cronin ziehen ins „Advisory Board“ des DaVinciLab

Wie heute bekannt wurde, ziehen Benjamin Ruschin und Daniel Cronin in das "Advisory Board" des Bildungs-Startups DaVinciLab. Die Startup-Experten wollen damit die digitale Transformation der Bildung für Kinder und Jugendliche unterstützen.
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Ruschin, DaVinciLab
(c) Felicitas Matern/ Fifteen Seconds - Benjamin Ruschin, Managing Director, WeAreDevelopers und Daniel Cronin, Austrian Startups Co-Founder nun beim DaVinciLab.

Homeschooling ist sei Beginn der Pandemie ein Thema geworden, dessen Komplexität so manche Eltern, Kinder und Lehrkräfte vor große Herausforderungen stellt. Viele EduTechs haben sich dem Thema angenommen und Lösungen angeboten. Essentiell waren dabei der selbstständige Umgang mit technischen Medien und Tools. Hier spiel das DaVinciLab eine große Rolle.

DaVinciLab vor vier Jahren gegründet

Es wurde vor vier Jahren von Anna und Peter Gawin gegründet und hat das Ziel Kinder und Jugendliche auf das Berufsleben in der digitalen Welt vorzubereiten. Seither haben mehr als 15.000 Kinder und Jugendliche sowie über 4500 Lehrkräfte an zahlreichen Kursen, Workshops und Projekten des Startups teilgenommen. Nun konnten bekannte Gesichter der heimischen Startup-Szene gewonnen werden.

„Arbeitsmarkt von heute erfordert solides Grundverständnis für neue Technologien“

Mit Benjamin Ruschin, dem Founding Partner von WeAreDevelopers, zieht eine lokale Größe des Ökosystems in das „Advisory Board“ von DaVinciLab ein: „DaVinciLab ist eine großartige Initiative, die ich gerne unterstütze weil sie Kindern und Jugendlichen neue Chancen und Perspektiven eröffnet“, sagt Ruschin. „Der Arbeitsmarkt von heute und morgen erfordert ein solides Grundverständnis für neue Technologien und DaVinciLab setzt genau hier an der richtigen Stelle an. Ich freue mich sehr, mit meinem Know How und meinem Netzwerk zum weiteren Wachstum dieser Initiative beizusteuern.“

Auch David Cronin beim DaVinciLab

Ihn begleitet Daniel Cronin, Co-Gründer von AustrianStartups und ebenso neues Mitglied des Advisory Boards: „Damit die österreichische Startup-Community innerhalb der nächsten zehn Jahre ganz vorne mit dabei ist, müssen wir die Kids so früh wie möglich für die Gestaltung mit digitalen Tools begeistern und DaVinciLab hat über die Jahre bewiesen, dass sie genau das können. Ich freue mich sehr darauf, dieses großartige Projekt zu unterstützen, damit die Kinder und Jugendlichen eine entscheidende Kernkompetenz erhalten, um ihre eigene Zukunft zu gestalten.“

Wie man erwarten darf, ist auch Anna Gawin von diesem „Zuwachs“ begeistert. Sie sagt: „Wir sind sehr glücklich mit Benjamin und Daniel zwei Digitalisierungs- & Plattformexperten für das Advisory Board gewonnen zu haben, mit denen wir gemeinsam noch mehr Kinder und Jugendliche in der DACH Region erreichen können.“

Aus dem Archiv: Die Chancen des E-Learnings in der Coronakrise

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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