22.12.2022

1 CEO, 1 Weihnachtsfeier, 9 Belästigungen: Wie ein Startup kläglich an der Aufarbeitung scheiterte

Grundsätzlich sind Küssen und Co. auch auf betrieblichen Feiern nicht zu verurteilen - solange es von beiden Seiten einvernehmlich passiert. Doch kommt es zu Grenzüberschreitungen, hört der Spaß für die Betroffenen auf. Ein Beispiel dafür ist die Weihnachtsparty eines Startups, die 2021 völlig aus dem Ruder gelaufen ist.
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Im zweiten Erfahrungsbericht für #growrespect berichten die Autorinnen von einer Weihnachtsfeier bei einem deutschen Startup. © AdobeStock: Zamurovic Brothers

Im Radio läuft Weihnachtsmusik. Während das Lied langsam zu Ende geht und ich die letzten Strophen leise vor mich hin singe, beginnt die Moderatorin, über die Weihnachtszeit im Büro zu sprechen. “Schmusen gehört zur Weihnachtsfeier dazu”, sagt die Sprecherin und erklärt weiter: “Bei uns auf der Weihnachtsfeier schmusen immer mindestens zwei bis drei Leute”. Mir ist sofort klar, dass mir diese Aussage nicht behagt. In diesem Moment weiß ich aber noch nicht, wie sehr mich diese Äußerungen in den nächsten Tagen beschäftigen werden.

Im späteren Gespräch mit meiner Kollegin Carolin Rainer hinterfragen wir diese Aussagen. Als Initiatorinnen von #growrespect möchten wir diese genauer unter die Lupe nehmen. Wir erinnern uns an ein Gespräch mit zwei Mitarbeiter:innen eines deutschen Startups. Sie berichten von Vorfällen auf ihrer Weihnachtsfeier im Jahr 2021.

Schmusen mit Kolleg:innen

Nach Angaben der deutschen Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist der Arbeitgebende dazu verpflichtet, seine Beschäftigten zu schützen. Diese Schutzfunktion gilt auch bei Weihnachtsfeiern oder anderen betrieblichen Anlässen. Was passiert aber, wenn der Arbeitgeber selbst zum Belästiger wird? In unserem #growrespect-Interview erklären Sophie und Lisa (Anm.: Namen von der Redaktion geändert), Mitarbeiterinnen des besagten Startups, wie schnell Firmen-Weihnachtsfeiern eine Wendung nehmen können.

Afterparty im Büro

Sophie ist Managerin bei einem deutschen Startup. Gemeinsam mit ihrer Arbeitskollegin Lisa genießen sie die firmeneigene Weihnachtsfeier. Der Abend startet mit einem Restaurantbesuch, gefolgt von einem Abstecher ins Büro, wo die Afterparty stattfindet. Es wird gesungen und getanzt, bis plötzlich die Stimmung umschwenkt. 

Was auf der Weihnachtsfeier geschah

“Das war auf jeden Fall ein verrückter Abend”, sagt Lisa. Sie verweist damit nicht auf die Feierlustigkeit ihrer Kolleg:innen, sondern auf eine Begegnung mit ihrem Chef.

“Ich war mit dem Geschäftsführer im Meeting-Raum. Völlig unerwartet hat er mich angefasst und zum sofortigen Geschlechtsverkehr aufgefordert”, erklärt Lisa weiter.

Nachdem sie den Annäherungsversuchen ihres Chefs, der sich zu diesem Zeitpunkt in einer Beziehung befand, entkommen konnte, entschließt sie sich dazu, die Feier zu verlassen. Irritiert macht sich die Angestellte auf den Nachhauseweg, als ihr plötzlich ein Mitglied des C-Levels des Unternehmens entgegenkommt. Sofort habe er gemerkt, dass Lisa völlig mitgenommen wirkt. Es kommt zu einem Austausch über den Vorfall.  

Zeitgleich befindet sich Sophie mit zwei Kolleg:innen auf der Tanzfläche. Nach seinem Belästigungsversuch an Lisa gesellte sich der CEO zu dem Trio auf der Tanzfläche. “Er ging durch die Menge, bis er zu mir kam, mich berührte und versuchte, mich zu küssen”, sagt die Angestellte Sophie. Sie habe ihren Vorgesetzten daraufhin von sich weggeschoben. Wenige Minuten später beobachtet sie, wie der CEO ein sehr ähnliches Verhalten gegenüber einer jungen Praktikantin zeigt. In diesem Moment kommt der COO dazu, der den Geschäftsführer von der Tanzfläche entfernt. Daraufhin fordert er den CEO dazu auf, sofort die Party zu verlassen. Nachdem man den CEO bereits an Ort und Stelle mit den Belästigungsvorwürfen konfrontierte, zeigt dieser in seinem berauschten Zustand wenig Reue und droht mit einer Verleumdungsklage, woraufhin er vom COO der Party verwiesen wurde.

“Er hat nochmal versucht, mich zu küssen”

Erschöpft von den Ereignissen des Abends, machte sich auch Sophie mit zwei weiteren Kolleg:innen auf den Weg nach Hause. “Als wir vor dem Büro standen und auf ein Taxi warteten, hat er nochmal versucht, mich zu küssen – während zwei Kollegen daneben standen”, meint Sophie. In diesem Moment habe sie noch nicht gewusst, welche Ausmaße die Vorfälle auf der Weihnachtsfeier genommen haben.

Beschuldigter holt sich Rat bei Betroffenen

Noch am Wochenende nach der Weihnachtsfeier habe der COO sich erkundigt, ob noch weitere Frauen betroffen waren. Außerdem habe sich der beschuldigte CEO bei Lisa telefonisch gemeldet und sie mit Selbstvorwürfen überhäuft. Trotz ausdrücklicher Aufforderung, dass er sie nicht zu diesem Zeitpunkt kontaktieren soll, habe er diesen Wunsch ignoriert, sie zwei mal angerufen und sich weinend bei ihr entschuldigt. “Was soll ich tun? Sag mir, was ich tun soll. Wie komme ich wieder aus dieser Scheiße heraus?” habe er laut Lisa am Telefon gesagt. “Ich empfand das als extrem übergriffig, dass er sich bei den Opfern erkundigen möchte, wie er aus dieser Nummer wieder rauskommt”, sagt sie. 

Lisa und Sophie fassen zusammen:

An diesem Abend wurden insgesamt neun Frauen vom Geschäftsführer belästigt. Drei weitere haben sich freiwillig auf ihn eingelassen.

Am Montag nach der Weihnachtsfeier habe das Startup dann im Rahmen eines Town Hall Meetings alle Angestellten darüber informiert, dass es auf der Weihnachtsfeier zu “Fehlverhalten und Vorfällen kam, die das Unternehmen nicht akzeptiert.” Eine der ersten Hilfestellungen, die sich das Startup daraufhin geholt hat, sei von einer externen Kommunikationsagentur gewesen. Diese Aktion hat sich für Lisa so angefühlt, als ob besagter Kommunikationsberater die Aufgabe hätte, die Vorfälle zu entschärfen und zu verschleiern. Schließlich habe sie nie mitbekommen, dass das Unternehmen den Begriff “sexuelle Belästigung” verwendet, um die Vorfälle zu beschreiben. Als weiterer Schritt wurde ein sogenanntes “Action-Team” ins Leben gerufen, das die Vorfälle aufarbeiten sollte.

Vorläufige Konsequenzen für den CEO

Der beschuldigte CEO hat sich außerdem zweieinhalb Monate aus dem Unternehmen zurückziehen müssen und erhielt ein vorläufiges Verbot, an Firmenfeiern teilzunehmen. Aufgrund seiner zentralen Rolle im Unternehmen musste er einzelne Aufgaben im Hintergrund weiterführen. Auch eine Sensibilisierung und Auseinandersetzung mit der Thematik sexuelle Belästigung und Diskriminierung von Frauen am Arbeitsplatz wurde von ihm gefordert.

Ihre Ansprüche wurden nie erfüllt

Knapp ein Jahr später wenden sich Lisa und Sophie resigniert an uns. Im Interview erklären sie uns, was sie sich damals gewünscht haben:

“Das Action-Team wollte eine Verbesserung für das Unternehmen schaffen und eine Art Roadmap erarbeiten, in der festgelegt wird, welche Schritte es vom CEO sehen wollte – sozusagen ein ‘Re-Integrationsplan’. Es wurde dem Team versprochen, dass es entscheiden dürfe, ob er bleiben darf, oder nicht. Das war natürlich Quatsch.

Inzwischen vertritt Lisa die Meinung, dass Instanzen wie ein internes Action-Team nichts bringen. Hier sei man überfordert gewesen und habe nicht gewusst, wie man diese Thematik behandelt. “Es gab überhaupt keine Kompetenz im Unternehmen, wie damit umzugehen ist.” Am meisten habe ihr eine externe Institution oder Beratung gefehlt, die sie an die Hand nimmt und beispielsweise einen “Sieben-Stufen-Plan” vorschlägt, um schrittweise die Vorfälle aufzuarbeiten. Stattdessen werden psychologische Beratungsangebote und Leadershiptrainings angeboten, die scheinbar im Interesse des Unternehmens agierten und nicht auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hingewiesen haben. Dieses Gesetz würde die Betroffenen in genau solchen Fällen schützen. 

Lisa hat zusätzlich rechtliche Beratung von einer Anwältin in Anspruch genommen. Letzten Endes beschreibt sie auch diese Erfahrung als ernüchternd, da die Sorge um finanzielle Risiken und mentale Belastung überwog und sie keine rechtlichen Schritte eingeleitet hat. Die Risiken und die Belastung sind ein immer wieder auftretendes Problem, das Betroffene daran hindert, gegen die belästigenden Personen vorzugehen. 

Gründe fürs Bleiben

Die Entscheidung, keine weiteren Schritte einzuleiten und bis heute im Unternehmen zu bleiben, könne Lisa in ihrem Fall mit folgenden Punkten beschreiben:

  • Der Stempel der “Feministin” wird ihr auf dem Arbeitsmarkt bleiben – eine Sorge, die auch ihre Anwältin bestätigt.
  • In Deutschland haben Betroffene von sexueller Belästigung nur acht Wochen Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen. Diese Frist war für Lisa und Sophie zu kurz, um eine Entscheidung zu fällen. Auch die deutsche Antidiskriminierungsstelle des Bundes bestätigt im brutkasten-Gespräch, dass diese kurze Frist erfahrungsgemäß eine große Hürde darstellt.
  • Lisa ist finanziell mit Krediten belastet. Auch dieses Argument bestätigt die Antidiskriminierungsstelle als problematische Hürde für Betroffene. Diese müssten den Arbeitgeber persönlich verklagen und ggf. die Prozesskosten zahlen. 
  • Für Lisa und Sophie besteht die Befürchtung, dass die anstehende Finanzierungsrunde erfolglos wird und Kolleg:innen ihren Arbeitsplatz verlieren, wenn die Belästigungsvorwürfe gegen den CEO öffentlich werden. Wenige Monate später schließt das Startup die Finanzierungsrunde ab.
  • Lisa betont, dass sie nicht einsieht, dass sie diejenige sein sollte, die das Unternehmen verlässt. Schließlich habe sie nichts falsch gemacht.
  • Wenn Lisa und Sophie das Startup verlassen, würden sich damit die letzten lauten Stimmen zurückziehen, die sich für alle zwölf Frauen einsetzen.
  • Die mentale Belastung, die mit jedem dieser Schritte einhergeht.

“Es wird so viel von einem verlangt, um am Ende sein Recht zu erkämpfen. Das können wahrscheinlich die wenigsten Betroffenen machen”, meint Lisa hierzu. “In der Retrospektive fühlt es sich an, als wären die einzelnen Maßnahmen nur schicke Pflaster gewesen, um uns das Gefühl zu geben, dass etwas passieren würde.“

Wieviel hat sich geändert?

Die Folgen solcher Vorfälle in Unternehmen sind nicht zu unterschätzen. Bereits im #growrespect-Gespräch betonte die österreichische Gleichbehandlungsanwaltschaft, wie wichtig die Rolle des Geschäftsführers für den zwischenmenschlichen Umgang im Unternehmen ist. Wenn der CEO Grenzen überschreitet, verstößt er nicht nur gegen seine Schutzfunktion, sondern beeinflusst in seiner Vorbild-Position auch das Arbeitsklima im Unternehmen. Selbiges gilt, wenn Grenzüberschreitungen keine Konsequenzen haben. 

Laut Aussagen der Antidiskriminierungsstelle macht sich ein Unternehmen auch als Arbeitgeber unattraktiv, wenn es nicht ordentlich mit Diskriminierungsfällen umgeht. Dass das deutsche Startup wirtschaftlich darunter leiden könnte, zweifeln Lisa und Sophie im Interview allerdings an. Da Frauen in ihrem Startup bisher größtenteils in Junior-Positionen eingestellt werden, fühlen sie sich leicht ersetzbar. Abschließend halten sie fest: “Unterm Strich ist eigentlich nicht viel passiert. Der CEO sitzt immer noch in seinem Stuhl, viele der Investor:innen und neuen Kolleg:innen wissen nicht, was passiert ist und den wenigsten ist bewusst, dass es tatsächlich zwölf Frauen betrifft.”

Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Bis heute fehlt in Deutschland wie in Österreich das Wissen und die Aufklärung darüber, dass Betroffene von sexueller Belästigung durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zivilrechtlich geschützt sind.

Hier könnt ihr euch informieren und beraten lassen

Disclaimer: Das deutsche allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Betroffene vor Diskriminierung, darunter fällt auch sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.

Disclaimer: Mit unserer Inititative #growrespect möchten wir für die Themen Sexismus und auch sexuelle Belästigung im Arbeitsalltag sensibilisieren. Dabei wollen wir investigativen Journalismus leisten und sowohl als Informationsplattform, als auch als Austauschplattform für betroffene Personen auftreten.

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DiLT Analytics
© DiLT Analytics

DiLT Analytics hat eine siebenstellige Finanzierungsrunde abgeschlossen. Sie setzt sich aus einem Equity-Investment von Noctua Science Ventures und einer Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) im Rahmen des Programms Seedfinancing – Deep Tech zusammen. Mit dem Geld möchte das 2021 gegründete Spinoff der TU Graz sein Team ausbauen und FaciliMind, seine Software zur automatisierten Fehlerdiagnose in Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, zu weiteren Betreibern großer Gebäudeportfolios bringen

DiLT Analytics: „Substanziell wachsen“

Noctua Science Ventures ist ein Wiener Deep-Tech-Fonds und ein Joint Venture von Speedinvest und den Technischen Universitäten Österreichs. Der Fonds investiert gezielt in Ausgründungen, deren Produkt auf langjähriger Forschung beruht.

„Die aws-Förderung ergänzt das Investment und ist auf genau diese Phase zugeschnitten: den Schritt von einer erprobten Technologie zu einem Produkt, das sich über viele Standorte hinweg ausrollen lässt“, heißt es per Aussendung. Um im Sinne des Programms aws Seedfinancing – Deep Tech als Deep Tech zu gelten, muss das Vorhaben auf einer „anspruchsvollen technologischen und wissenschaftlichen Herausforderung“ basieren und einen klaren Technologiesprung gegenüber bestehenden Lösungen oder rein inkrementellen Weiterentwicklungen ermöglichen.

„Mit Noctua Science Ventures haben wir einen Partner gefunden, der beides kennt: die technischen Herausforderungen eines Deep-Tech-Produkts und den Weg in die Kommerzialisierung. Für ein junges Spinoff ist das der Best Case. Dass parallel auch die aws-Förderung zugesagt wurde, bestätigt uns, dass FaciliMind und unser Team auf dem richtigen Weg sind. Jetzt geht es darum, substanziell zu wachsen“, sagt Theresa Kohl, CEO von DiLT Analytics.

Philipp Stangl, Managing Director von Noctua Science Ventures, ergänzt: „Von unseren vielen Gesprächspartnern erhielten wir ein sehr einheitliches Bild zu DiLT: ein glaubwürdiger, technisch differenzierter Ansatz, umgesetzt von einem Team, mit dem Immobilienprofis gerne zusammenarbeiten. Genau diese Kombination aus Forschungsvorsprung und starker Kundenorientierung ist es, wonach wir in der Pre-Seed-Phase suchen.“

2021 gegründet

DiLT Analytics wurde Ende 2021 von Franz Wotawa und Gerald Schweiger als Spinoff des Instituts für Softwaretechnologie der TU Graz gegründet und ging aus der Forschungsgruppe „Intelligent Systems“ hervor. Erstes größeres Projekt war „Inframonitor“, eine herstellerunabhängige IoT-Datenplattform für den Campus Inffeldgasse der TU Graz.

Seither ist DiLT an mehr als 20 Forschungsprojekten mit über 15 Partnern beteiligt, einige davon FFG-gefördert und gemeinsam mit österreichischen und europäischen Universitäten. Die Ergebnisse fließen über den Forschungszweig DiLT Research direkt in die Produktentwicklung. Geführt wird das Unternehmen heute von Theresa Kohl (CEO), Christopher Gray (Business Development & Strategy), Thomas Hirsch (CTO), Reinhard Pertschy (CPO) und Thomas Schwengler (Head of Software).

Die entwickelte Software FaciliMind analysiert Betriebsdaten von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, erkennt dabei versteckte Fehler und Optimierungspotenziale und liefert Technikteams eine nach Dringlichkeit sortierte Maßnahmenliste, so der Claim. Die Software von DiLT Analytics arbeitet herstellerunabhängig und lässt sich über ein einzelnes Gerät an die bestehende Gebäudeleittechnik anbinden. Dank eines knowledgegraphbasierten Softwarestacks soll sie das digitale Abbild komplexer Anlagen weitgehend automatisiert innerhalb weniger Tage statt monatelanger Handarbeit erstellen können. Zielgruppe sind Betreiber großer Gebäudeportfolios, etwa in der öffentlichen Hand, an Flughäfen sowie in Industrie und Gesundheitswesen.

DiLT Analytics erhielt Preise

Zu den Kunden zählen u.a. die Technischen Universitäten Graz und Wien, Bundesimmobiliengesellschaft (BIG), IG Immobilien Management GmbH und Industriekunden. 2025 wurde DiLT Analytics mit dem DREA Award und dem ÖGUT Umweltpreis ausgezeichnet. Und ist seit September 2026 nach ISO 27001 zertifiziert.

„Wissen über Anlagenbetrieb soll im Unternehmen bleiben“

Neben der Verstärkung des Teams und dem geplanten Rollout möchte DiLT Analytics künftig ein Übersetzungswerkzeug für den BACtwin-Standard als Open Source veröffentlichen und die Diagnose künftig auf weitere Technologien wie Wärmepumpen, Photovoltaik und Batteriespeicher ausweiten

„Ein Gebäudeportfolio überdauert seine Dienstleister und oft auch seine erfahrensten Mitarbeitenden“, sagt Kohl. „Unser Ziel ist, dass das Wissen über den Anlagenbetrieb im Unternehmen bleibt und dass Entscheidungen auf verifizierter Datengrundlage statt auf Bauchgefühl und Erinnerung beruhen.“

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