22.12.2022

1 CEO, 1 Weihnachtsfeier, 9 Belästigungen: Wie ein Startup kläglich an der Aufarbeitung scheiterte

Grundsätzlich sind Küssen und Co. auch auf betrieblichen Feiern nicht zu verurteilen - solange es von beiden Seiten einvernehmlich passiert. Doch kommt es zu Grenzüberschreitungen, hört der Spaß für die Betroffenen auf. Ein Beispiel dafür ist die Weihnachtsparty eines Startups, die 2021 völlig aus dem Ruder gelaufen ist.
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Im zweiten Erfahrungsbericht für #growrespect berichten die Autorinnen von einer Weihnachtsfeier bei einem deutschen Startup. © AdobeStock: Zamurovic Brothers

Im Radio läuft Weihnachtsmusik. Während das Lied langsam zu Ende geht und ich die letzten Strophen leise vor mich hin singe, beginnt die Moderatorin, über die Weihnachtszeit im Büro zu sprechen. “Schmusen gehört zur Weihnachtsfeier dazu”, sagt die Sprecherin und erklärt weiter: “Bei uns auf der Weihnachtsfeier schmusen immer mindestens zwei bis drei Leute”. Mir ist sofort klar, dass mir diese Aussage nicht behagt. In diesem Moment weiß ich aber noch nicht, wie sehr mich diese Äußerungen in den nächsten Tagen beschäftigen werden.

Im späteren Gespräch mit meiner Kollegin Carolin Rainer hinterfragen wir diese Aussagen. Als Initiatorinnen von #growrespect möchten wir diese genauer unter die Lupe nehmen. Wir erinnern uns an ein Gespräch mit zwei Mitarbeiter:innen eines deutschen Startups. Sie berichten von Vorfällen auf ihrer Weihnachtsfeier im Jahr 2021.

Schmusen mit Kolleg:innen

Nach Angaben der deutschen Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist der Arbeitgebende dazu verpflichtet, seine Beschäftigten zu schützen. Diese Schutzfunktion gilt auch bei Weihnachtsfeiern oder anderen betrieblichen Anlässen. Was passiert aber, wenn der Arbeitgeber selbst zum Belästiger wird? In unserem #growrespect-Interview erklären Sophie und Lisa (Anm.: Namen von der Redaktion geändert), Mitarbeiterinnen des besagten Startups, wie schnell Firmen-Weihnachtsfeiern eine Wendung nehmen können.

Afterparty im Büro

Sophie ist Managerin bei einem deutschen Startup. Gemeinsam mit ihrer Arbeitskollegin Lisa genießen sie die firmeneigene Weihnachtsfeier. Der Abend startet mit einem Restaurantbesuch, gefolgt von einem Abstecher ins Büro, wo die Afterparty stattfindet. Es wird gesungen und getanzt, bis plötzlich die Stimmung umschwenkt. 

Was auf der Weihnachtsfeier geschah

“Das war auf jeden Fall ein verrückter Abend”, sagt Lisa. Sie verweist damit nicht auf die Feierlustigkeit ihrer Kolleg:innen, sondern auf eine Begegnung mit ihrem Chef.

“Ich war mit dem Geschäftsführer im Meeting-Raum. Völlig unerwartet hat er mich angefasst und zum sofortigen Geschlechtsverkehr aufgefordert”, erklärt Lisa weiter.

Nachdem sie den Annäherungsversuchen ihres Chefs, der sich zu diesem Zeitpunkt in einer Beziehung befand, entkommen konnte, entschließt sie sich dazu, die Feier zu verlassen. Irritiert macht sich die Angestellte auf den Nachhauseweg, als ihr plötzlich ein Mitglied des C-Levels des Unternehmens entgegenkommt. Sofort habe er gemerkt, dass Lisa völlig mitgenommen wirkt. Es kommt zu einem Austausch über den Vorfall.  

Zeitgleich befindet sich Sophie mit zwei Kolleg:innen auf der Tanzfläche. Nach seinem Belästigungsversuch an Lisa gesellte sich der CEO zu dem Trio auf der Tanzfläche. “Er ging durch die Menge, bis er zu mir kam, mich berührte und versuchte, mich zu küssen”, sagt die Angestellte Sophie. Sie habe ihren Vorgesetzten daraufhin von sich weggeschoben. Wenige Minuten später beobachtet sie, wie der CEO ein sehr ähnliches Verhalten gegenüber einer jungen Praktikantin zeigt. In diesem Moment kommt der COO dazu, der den Geschäftsführer von der Tanzfläche entfernt. Daraufhin fordert er den CEO dazu auf, sofort die Party zu verlassen. Nachdem man den CEO bereits an Ort und Stelle mit den Belästigungsvorwürfen konfrontierte, zeigt dieser in seinem berauschten Zustand wenig Reue und droht mit einer Verleumdungsklage, woraufhin er vom COO der Party verwiesen wurde.

“Er hat nochmal versucht, mich zu küssen”

Erschöpft von den Ereignissen des Abends, machte sich auch Sophie mit zwei weiteren Kolleg:innen auf den Weg nach Hause. “Als wir vor dem Büro standen und auf ein Taxi warteten, hat er nochmal versucht, mich zu küssen – während zwei Kollegen daneben standen”, meint Sophie. In diesem Moment habe sie noch nicht gewusst, welche Ausmaße die Vorfälle auf der Weihnachtsfeier genommen haben.

Beschuldigter holt sich Rat bei Betroffenen

Noch am Wochenende nach der Weihnachtsfeier habe der COO sich erkundigt, ob noch weitere Frauen betroffen waren. Außerdem habe sich der beschuldigte CEO bei Lisa telefonisch gemeldet und sie mit Selbstvorwürfen überhäuft. Trotz ausdrücklicher Aufforderung, dass er sie nicht zu diesem Zeitpunkt kontaktieren soll, habe er diesen Wunsch ignoriert, sie zwei mal angerufen und sich weinend bei ihr entschuldigt. “Was soll ich tun? Sag mir, was ich tun soll. Wie komme ich wieder aus dieser Scheiße heraus?” habe er laut Lisa am Telefon gesagt. “Ich empfand das als extrem übergriffig, dass er sich bei den Opfern erkundigen möchte, wie er aus dieser Nummer wieder rauskommt”, sagt sie. 

Lisa und Sophie fassen zusammen:

An diesem Abend wurden insgesamt neun Frauen vom Geschäftsführer belästigt. Drei weitere haben sich freiwillig auf ihn eingelassen.

Am Montag nach der Weihnachtsfeier habe das Startup dann im Rahmen eines Town Hall Meetings alle Angestellten darüber informiert, dass es auf der Weihnachtsfeier zu “Fehlverhalten und Vorfällen kam, die das Unternehmen nicht akzeptiert.” Eine der ersten Hilfestellungen, die sich das Startup daraufhin geholt hat, sei von einer externen Kommunikationsagentur gewesen. Diese Aktion hat sich für Lisa so angefühlt, als ob besagter Kommunikationsberater die Aufgabe hätte, die Vorfälle zu entschärfen und zu verschleiern. Schließlich habe sie nie mitbekommen, dass das Unternehmen den Begriff “sexuelle Belästigung” verwendet, um die Vorfälle zu beschreiben. Als weiterer Schritt wurde ein sogenanntes “Action-Team” ins Leben gerufen, das die Vorfälle aufarbeiten sollte.

Vorläufige Konsequenzen für den CEO

Der beschuldigte CEO hat sich außerdem zweieinhalb Monate aus dem Unternehmen zurückziehen müssen und erhielt ein vorläufiges Verbot, an Firmenfeiern teilzunehmen. Aufgrund seiner zentralen Rolle im Unternehmen musste er einzelne Aufgaben im Hintergrund weiterführen. Auch eine Sensibilisierung und Auseinandersetzung mit der Thematik sexuelle Belästigung und Diskriminierung von Frauen am Arbeitsplatz wurde von ihm gefordert.

Ihre Ansprüche wurden nie erfüllt

Knapp ein Jahr später wenden sich Lisa und Sophie resigniert an uns. Im Interview erklären sie uns, was sie sich damals gewünscht haben:

“Das Action-Team wollte eine Verbesserung für das Unternehmen schaffen und eine Art Roadmap erarbeiten, in der festgelegt wird, welche Schritte es vom CEO sehen wollte – sozusagen ein ‘Re-Integrationsplan’. Es wurde dem Team versprochen, dass es entscheiden dürfe, ob er bleiben darf, oder nicht. Das war natürlich Quatsch.

Inzwischen vertritt Lisa die Meinung, dass Instanzen wie ein internes Action-Team nichts bringen. Hier sei man überfordert gewesen und habe nicht gewusst, wie man diese Thematik behandelt. “Es gab überhaupt keine Kompetenz im Unternehmen, wie damit umzugehen ist.” Am meisten habe ihr eine externe Institution oder Beratung gefehlt, die sie an die Hand nimmt und beispielsweise einen “Sieben-Stufen-Plan” vorschlägt, um schrittweise die Vorfälle aufzuarbeiten. Stattdessen werden psychologische Beratungsangebote und Leadershiptrainings angeboten, die scheinbar im Interesse des Unternehmens agierten und nicht auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hingewiesen haben. Dieses Gesetz würde die Betroffenen in genau solchen Fällen schützen. 

Lisa hat zusätzlich rechtliche Beratung von einer Anwältin in Anspruch genommen. Letzten Endes beschreibt sie auch diese Erfahrung als ernüchternd, da die Sorge um finanzielle Risiken und mentale Belastung überwog und sie keine rechtlichen Schritte eingeleitet hat. Die Risiken und die Belastung sind ein immer wieder auftretendes Problem, das Betroffene daran hindert, gegen die belästigenden Personen vorzugehen. 

Gründe fürs Bleiben

Die Entscheidung, keine weiteren Schritte einzuleiten und bis heute im Unternehmen zu bleiben, könne Lisa in ihrem Fall mit folgenden Punkten beschreiben:

  • Der Stempel der “Feministin” wird ihr auf dem Arbeitsmarkt bleiben – eine Sorge, die auch ihre Anwältin bestätigt.
  • In Deutschland haben Betroffene von sexueller Belästigung nur acht Wochen Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen. Diese Frist war für Lisa und Sophie zu kurz, um eine Entscheidung zu fällen. Auch die deutsche Antidiskriminierungsstelle des Bundes bestätigt im brutkasten-Gespräch, dass diese kurze Frist erfahrungsgemäß eine große Hürde darstellt.
  • Lisa ist finanziell mit Krediten belastet. Auch dieses Argument bestätigt die Antidiskriminierungsstelle als problematische Hürde für Betroffene. Diese müssten den Arbeitgeber persönlich verklagen und ggf. die Prozesskosten zahlen. 
  • Für Lisa und Sophie besteht die Befürchtung, dass die anstehende Finanzierungsrunde erfolglos wird und Kolleg:innen ihren Arbeitsplatz verlieren, wenn die Belästigungsvorwürfe gegen den CEO öffentlich werden. Wenige Monate später schließt das Startup die Finanzierungsrunde ab.
  • Lisa betont, dass sie nicht einsieht, dass sie diejenige sein sollte, die das Unternehmen verlässt. Schließlich habe sie nichts falsch gemacht.
  • Wenn Lisa und Sophie das Startup verlassen, würden sich damit die letzten lauten Stimmen zurückziehen, die sich für alle zwölf Frauen einsetzen.
  • Die mentale Belastung, die mit jedem dieser Schritte einhergeht.

“Es wird so viel von einem verlangt, um am Ende sein Recht zu erkämpfen. Das können wahrscheinlich die wenigsten Betroffenen machen”, meint Lisa hierzu. “In der Retrospektive fühlt es sich an, als wären die einzelnen Maßnahmen nur schicke Pflaster gewesen, um uns das Gefühl zu geben, dass etwas passieren würde.“

Wieviel hat sich geändert?

Die Folgen solcher Vorfälle in Unternehmen sind nicht zu unterschätzen. Bereits im #growrespect-Gespräch betonte die österreichische Gleichbehandlungsanwaltschaft, wie wichtig die Rolle des Geschäftsführers für den zwischenmenschlichen Umgang im Unternehmen ist. Wenn der CEO Grenzen überschreitet, verstößt er nicht nur gegen seine Schutzfunktion, sondern beeinflusst in seiner Vorbild-Position auch das Arbeitsklima im Unternehmen. Selbiges gilt, wenn Grenzüberschreitungen keine Konsequenzen haben. 

Laut Aussagen der Antidiskriminierungsstelle macht sich ein Unternehmen auch als Arbeitgeber unattraktiv, wenn es nicht ordentlich mit Diskriminierungsfällen umgeht. Dass das deutsche Startup wirtschaftlich darunter leiden könnte, zweifeln Lisa und Sophie im Interview allerdings an. Da Frauen in ihrem Startup bisher größtenteils in Junior-Positionen eingestellt werden, fühlen sie sich leicht ersetzbar. Abschließend halten sie fest: “Unterm Strich ist eigentlich nicht viel passiert. Der CEO sitzt immer noch in seinem Stuhl, viele der Investor:innen und neuen Kolleg:innen wissen nicht, was passiert ist und den wenigsten ist bewusst, dass es tatsächlich zwölf Frauen betrifft.”

Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Bis heute fehlt in Deutschland wie in Österreich das Wissen und die Aufklärung darüber, dass Betroffene von sexueller Belästigung durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zivilrechtlich geschützt sind.

Hier könnt ihr euch informieren und beraten lassen

Disclaimer: Das deutsche allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Betroffene vor Diskriminierung, darunter fällt auch sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.

Disclaimer: Mit unserer Inititative #growrespect möchten wir für die Themen Sexismus und auch sexuelle Belästigung im Arbeitsalltag sensibilisieren. Dabei wollen wir investigativen Journalismus leisten und sowohl als Informationsplattform, als auch als Austauschplattform für betroffene Personen auftreten.

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(c) Ruiz Cruz
(c) Ruiz Cruz

Zwei Tage lang haben die Entrepreneurship-Verantwortlichen der österreichischen Hochschulen am 13. und 14. Oktober an der Universität Wien und der WU Wien darüber beraten, wie Ausgründungen aus der Wissenschaft leichter gelingen können. Das Entrepreneurship Center Network (ECN), das inzwischen 36 Universitäten, Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen verbindet, hat rund um seine sechste Konferenz auch neue Zahlen veröffentlicht: 2025 wurden 530 studentische Startups und akademische Spinoffs an den Partnerhochschulen betreut, ein Jahr davor waren es 457.

Strategiearbeit im Fokus

Auch die Konferenz selbst ist gewachsen. „Als wir 2021 die erste ECN-Konferenz hier in Wien organisiert haben, hatten wir so 25 bis 30 Teilnehmer, und heuer waren über 80 Teilnehmende dabei”, sagt Rudolf Dömötör, Direktor des WU Entrepreneurship Center und Gründer des Netzwerks, im brutkasten-Talk. Statt Keynotes und Workshops gab es heuer Strategiearbeit: In Kleingruppen wurden zuerst die größten Probleme bei Ausgründungen gesammelt, dann ein Wunschzustand formuliert und daraus Maßnahmen abgeleitet.

(c) Ruiz Cruz

Mehr Role Models?

Diskutiert wurde dabei auch, wen das Thema überhaupt erreicht. Sara Matt, Leiterin der Transferstelle Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft der Universität Innsbruck, sieht die bisherigen Role Models fast ausschließlich im MINT-Bereich. „Ganz viele helle Köpfe kommen nicht aus der Technik, sondern aus den Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften. Die muss man auch abholen.“ Und nicht jede Person mit unternehmerischen Fähigkeiten müsse ein eigenes Unternehmen gründen: „Die könnten zum Beispiel Betriebsnachfolgen übernehmen oder in bestehenden Unternehmen Innovation vorantreiben.”

Im Rahmen der Konferenz wurde – in Anwesenheit von Sektionschef Elmar Pichl aus dem BMFWF – auch der neue Ausgründungsrahmen für diese sog. SHAPE-Disziplinen vorgestellt. SHAPE steht für Social Sciences, Humanities and the Arts for People and the Economy, also für Sozial-, Geistes- und Kulturwissenschaften sowie die Künste. Dieser Rahmen ergänzt den 2024 erarbeiteten Ausgründungsrahmen für den technischen und naturwissenschaftlichen Bereich.

Die Frage des Budgets?

Die Ergebnisse der Konferenz treffen auf einen schwierigen Moment. Wie sich das Universitätsbudget in den nächsten Jahren entwickelt, ist offen, mehr Geld wird es nach Einschätzung von Dömötör wohl nicht geben. Die Frage sei, wo gespart werde: bei etablierten Bereichen oder im Transfer, „der noch nicht so etabliert ist und auch keine starke Lobby in Budgetdiskussionen hat”. Das Budget sei deshalb ein Leitmotiv der Konferenz gewesen: „Was können wir tun, um dieses weiterhin zwar größer werdende, aber immer noch zarte Pflänzlein, das in den letzten fünf bis zehn Jahren entstanden ist, zu schützen?”

(c) Ruiz Cruz

Matt beobachtet die Folgen bereits. An einigen Universitäten sei das Personal im Transferbereich zurückgefahren worden. „Das finde ich einen falschen Ansatz, weil gerade jetzt müssen wir darauf achten, Innovation voranzutreiben.” Dass überall gespart werden müsse, sehe sie ein, „aber für die langfristige Sicht eines Wirtschaftsstandortes ist es nicht die richtige Entscheidung, an der Innovation zu sparen”.

Konkret bedauert Matt, dass es im Herbst keine Fellowship-Ausschreibung gab. Eine Handvoll Forscher:innen an ihrer Universität hätte gerne eingereicht. Wenn man in dieser Situation doch die akademische Karriere wähle, sei das nachvollziehbar, weil man es sich auf dem Weg dorthin kaum leisten könne, ein paar Jahre für einen unternehmerischen Versuch liegen zu lassen. Eine bei der Konferenz diskutierte Maßnahme sei deshalb ein Forschungsfreisemester, „damit diese Entscheidung nicht so früh fallen muss: Unternehmertum oder Forscherkarriere”.

Gründen soll in der akademischen Laufbahn zählen

Genau an diesem Punkt setzt der Maßnahmenplan an, den das ECN aus der Konferenz ableitet und Ende des Jahres veröffentlichen will. Gründen soll ein gleichwertiger Karriereweg werden, der auch in der akademischen Laufbahn anerkannt wird. „Kulturwandel bedarf auch der entsprechenden Incentives”, sagt Dömötör. „Wie wird es von meiner Uni gewürdigt, wenn ich gründe? Werde ich nur für die traditionellen Kernaufgaben einer Universität belohnt, Forschung und Lehre, oder wird auch die Third Mission stärker berücksichtigt?” In den letzten Jahren habe es eine positive Entwicklung gegeben, „aber da ist immer noch Luft”.

Der zweite Kernpunkt richtet sich an den Gesetzgeber: Das ECN fordert einen klaren Rechtsrahmen für Ausgründungen im Universitätsgesetz (UG) und im Fachhochschulgesetz (FHG). Dazu kommen österreichweite Standards für IP und Beteiligungen sowie Entrepreneurship Education für alle Studierenden. Die Details sollen im Plan Ende des Jahres folgen.

Verbündete in der Politik?

Unterstützung erhofft sich das ECN aus der Politik. Elisabeth Zehetner, Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus im Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus, stellte sich bei einem Kamingespräch den Fragen der Community. Für Dömötör „ein sehr wertschätzendes Signal”. Man nehme aus dem Gespräch mit, „in ihr eine Verbündete zu haben”. Für die Änderungen an UG und FHG, die das ECN anstrebt, ist allerdings nicht ihr Ressort zuständig, sondern das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung.

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