02.05.2019

Beiersdorf wird Partner von Online-Pitching-Competition „Global Pitch 3“

Das Wiener Startup DealMatrix ist mit dem Ziel angetreten, die größte Online-Pitching-Competition weltweit auf die Beine zu stellen. Für die mittlerweile dritte Ausgabe der Competition ist das Startup eine Partnerschaft mit dem internationalen Hautpflege-Unternehmen Beiersdorf eingegangen.
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Global Pitch
(c) Dealmatrix

Das Startup DealMatrix hat sich mit dem Pitching-Format „Global Pitch“ zum Ziel gesetzt, die weltweit größte Online-Pitching-Competition ins Leben zu rufen (der brutkasten berichtete). Durch den virtuellen Ansatz sollen die Teilnehmer laut DealMatrix Reisekosten und Zeit sparen. Zudem möchte das Startup über die reine Onlineveranstaltung Startup-Ökosysteme aus der ganzen Welt miteinander verbinden und durch strukturierte Fragestellungen eine hohe Effizienz im Analysieren und Bewerten der Unternehmensdaten erzielen. Wie das Startup betont, nutzen mittlerweile international tätige Investmentgesellschaften den „Global Pitch“ für das Scouting von innovativen Ideen. Für die dritte Ausgabe der Competition ist das Startup eine Partnerschaft mit dem internationalen Hautpflegeunternehmen Beiersdorf eingegangen.

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Partnerschaft mit Beiersdorf

Mit der Bewerbung bekommen die Startups laut DealMatrix die Chance, ihre Lösungen online vorzustellen. Dabei wählen Experten jene Ideen und Unternehmen aus, bei denen sie entsprechendes Potential sehen und unterstützen diese mit ihrem Know-how. Im Fall von Beiersdorf bietet das Unternehmen beispielsweise Zugang zu seinem globalen Netzwerk, einem Portfolio führender Marken, sowie Erfahrungen über die Bedürfnisse der Kunden.

„Das innovative Format von Global Pitch, ist ein neuer Ansatz um entscheidungsrelevante Informationen am Punkt zu präsentieren und kollaborativ mit seinen Peers zu bewerten“, sagt Christoph Drescher, CEO und Gründer von DealMatrix. „Beiersdorf erhält aus erster Hand Zugang zu vielversprechenden Ideen und Unternehmen um gemeinsam mit den Startups an den Lösungen von morgen zu arbeiten.“

Im Rahmen der Competition werden Auszeichnung in verschiedenen Kategorien vergeben, die vom Thema Nachhaltigkeit über Gesundheitswesen bis hin zu E-Government reichen (mehr über die Kategorien). Laut DealMatrix wird Beiersdorf Partner in den drei Kategorien „Our Body“, „Our Planet“ und „Our Information“. Die Bewerbung für „Global Pitch 3“ ist noch bis 12. Mai möglich.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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