21.08.2019

Zehn Jahre myAbility: Es gibt noch immer viel zu tun

Im vergangenen Jahr ist die Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderung zwar gesunken, dennoch liegt sie über dem restlichen Österreich-Durchschnitt. Manche Unternehmen preschen aber vor - und profitieren von den motivierten Mitarbeitern.
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myAbility
Gregor Demblin hat 2009 mit der Arbeit an myAbility begonnen. (c) Lukas Ilgner

Helen hat eine Sehbehinderung und ist auf Jobsuche. Vor zehn Jahren wäre sie auf herkömmliche Jobbörsen angewiesen gewesen. Sie hätte, um ein Jobinterview zu bekommen, ihre Behinderung verschwiegen – denn viele Menschen glauben noch, dass sie durch ihre Behinderung nicht arbeitsfähig ist.

+++myAbility: “Menschen mit Behinderung sind Leistungsträger”+++

Heute hat sich die Situation im Vergleich zu früher zumindest in manchen Punkten verbessert. Menschen wie Helen finden auf Plattformen wie myAbility.jobs mehrere passende Stellenausschreibungen von Unternehmen, die keine Berührungsängste gegenüber Menschen mit Behinderung haben. Die entsprechenden HR-Verantwortlichen sind durch diverse Awareness-Schulungen für das Thema sensibilisiert worden. Helen erhält die Unterlagen in digitaler Form, so dass ihr Screenreader sie vorlesen kann. Und wenn sie den Job bekommt, dann wird der Arbeitsplatz an ihre Bedürfnisse angepasst – etwa durch einen besonders großen PC-Bildschirm mit ausreichend viel Kontrast.

Die Quadratur des Kreises

Gregor Demblin skizziert Beispiele wie jenes von Helen, um zu zeigen, wie der Arbeitsmarkt heute auf Menschen mit Behinderung reagieren kann. Er hat vor zehn Jahren gemeinsam mit Wolfgang Kowatsch die inklusive Jobplattform Career Moves (jetzt myAbility.jobs) für Menschen mit Behinderung geschaffen, 2014 gründete das Duo myAbility: Eine Unternehmensberatung mit der sozialen Mission, aus der Wirtschaft heraus eine chancengerechte und barrierefreie Gesellschaft zu schaffen.

+++ Behinderung als Chance und wirtschaftliches Potenzial +++

„Unser Projekt war die Quadratur des Kreises“, sagt Demblin zum zehnjährigen Jubiläum: „Wir versuchten, Geld von den Unternehmen dafür zu bekommen, dass wir ihnen die vermeintlich schlechtesten Mitarbeiter bringen.“ Doch der Erfolg gibt ihm Recht: Inzwischen hat myAbility mit 200 Großunternehmen strategisch zusammen gearbeitet, 30.000 Jobangebote für Menschen mit Behinderung veröffentlicht und über 6000 Führungskräfte mit Sensbilisierungsmaßnahmen und Schulungen erreicht.

Schwierige Lage am Arbeitsmarkt

Trotz all dem ist die Lage am Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung nach wie vor schwierig. Die Arbeitslosenquote sogenannter begünstigt behinderter Menschen – also laut Definition mit einem Grad an Behinderung von mehr als 50 Prozent –  ist zwar von 9 Prozent im Jahr 2017 auf 8,1 Prozent  im Vorjahr gesunken. Damit lag sie jedoch immer noch über der gesamten Arbeitslosenquote (2017: 8,5 Prozent, 2018: 7,7 Prozent).

+++Exoskelett: MyAbility-Founder holt bionischen Anzug nach Österreich+++

Parallel dazu ist die Beschäftigung begünstigt behinderter Menschen 2018 um 2,4 Prozent gestiegen und lag damit über dem allgemeinen Beschäftigungswachstum. Allerdings waren 2018 nur 56,3 Prozent der begünstigt Behinderten erwerbstätig, was deutlich unter der Erwerbstätigkeitsquote in der Gesamtbevölkerung liegt.

Insgesamt leben in Österreich rund 1,7 Millionen Menschen mit Behinderung. Nur ein Bruchteil von ihnen hat den Begünstigtenstatus, nämlich 110.741. Der überwiegende Teil hat keinen – sei es, weil die formellen Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder weil Betroffene ihn nicht beantragt haben. Im Jahr 2018 machte die Gruppe der Menschen mit Begünstigtenstatus oder gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen 24 Prozent aller Arbeitslosen aus.

Behinderteneinstellungsgesetz und Ausgleichstaxe

Theoretisch sind Unternehmen, die mehr als 25 Mitarbeiter haben, laut dem Behinderteneinstellungsgesetz verpflichtet, pro 25 Mitarbeiter mindestens einen Menschen mit Behinderung einzustellen. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, so müssen sie eine sogenannte Ausgleichstaxe zahlen. Je nach Betriebsgröße sind dies im Jahr 2019 zwischen 262 und 391 pro Monat und offener Pflichtstelle.

+++Mehr Tipps und News zu Human Resources im HR-Channel des brutkasten+++

„Aktuell sind in Österreich 16.095 Betriebe ausgleichstaxenpflichtig“, sagt Johannes Kopf, Vorstandsmitglied des AMS Österreich: Davon haben 11.366 Betriebe keine einzige Person mit Behinderung beschäftigt. Zugleich verweist Kopf darauf, dass das AMS von myAbility die Idee „geklaut“ habe, dass Unternehmen bewusst nach Mitarbeitern mit Behinderung suchen können: „Wir haben aktuell fast 3.300 freie Stellen, bei denen extra darauf hingewiesen wird, dass Menschen mit Behinderung gerne aufgenommen werden.“

Das sei erstens auf die Bewusstseinsbildung durch Unternehmen wie myAbility zurück zu führen, zweitens aber auch auf den Fachkräftemangel: In dem folgenden Informationsvideo weist das AMS Arbeitgeber darauf hin, dass sie sehr wohl die richtigen Experten am Arbeitsmarkt finden können, wenn sie bereit sind, diverse Vorurteile abzubauen – sei es bezüglich Geschlecht, Alter, Nationalität oder eben einer Behinderung.

Umdenken bei den Unternehmen

Zugleich findet bei diversen Unternehmen ein Umdenken statt – zum Beispiel bei der REWE Group. Caroline Wallner-Mikl, Disability Managerin bei der österreichischen REWE Group, betont dabei auch, dass diese Strategie nicht nur Selbstzweck ist, sondern auch einen unternehmerischen Mehrwert bietet: Mitarbeiter mit Behinderung haben im Durchschnitt eine längere Betriebszugehörigkeit als andere Mitarbeiter und gehen generell sehr motiviert an ihren Job heran. Mehr dazu erläutert sie gemeinsam mit Gregor Demblin im nachfolgenden Video-Interview mit dem brutkasten.

Live-Talk mit myAbility und REWE Group

Interview mit Gregor Demblin von myAbility und Caroline Wallner-Mikl von der REWE Group über die Job-Situation für Menschen mit Behinderungen.

Gepostet von DerBrutkasten am Mittwoch, 21. August 2019


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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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