29.08.2022

Beesafe: 17-jähriger Gründer entwickelt einen sicheren „Mini-Kofferraum“ für Fahrräder

Der deutsche Gründer Aaron Holzhäuer (17) hat eine Fahrradbox entwickelt, in der Werkzeug, Licht & Co sicher verstaut werden können. Zudem verfügt der "Mini-Kofferraum" für Räder über ein Solarpanel mit Powerbank und USB-Anschluss.
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BeeMyBox
(c) BeeMyBox

Infolge der Covid-19-Pandemie ist der Radverkehr deutlich gestiegen. Der Wachstumsmarkt bietet auch für Startups ein großes Potential. Eines von ihnen ist das deutsche Startup Beesafe rund um Aaron Holzhäuer, das mit einem neuen Hardware-Gadget für Fahrräder am Markt punkten möchte.

Beesafe als abschließbare Fahrradbox

Der Junggründer ist bereits seit frühen Jugendtagen ein begeisterte Techniker und Tüftler. Mit zwölf hat beispielsweise bereits angefangen zu programmieren. In seiner Jugend war der gebürtige Berliner viel mit dem Fahrrad unterwegs, wobei ihm des Öfteren das Vorder- und Rücklicht sowie der Tacho geklaut wurde. Daher war er auf der Suche nach einem sicheren Lösungen.

Aber wo soll das Zubehör verstaut werden? Für die Hosentasche zu groß, in gewöhnlichen Satteltaschen finden die Utensilien zwar Platz, doch die sind für Diebe leicht zu öffnen oder abzureißen. Auch Hartschalen-Helmkoffer stellen für echte Fahrradenthusiasten keine Alternative dar, da sie einen Gepäckträger voraussetzen. So entstand die Idee zu BeeSafe – eine abschließbare Fahrradbox.

(c) BeeMyBox

„Damit hat man endlich eine kompakte und sichere Möglichkeit, sein Zubehör direkt am Fahrrad zu verstauen”, so Aaron über sein Produkt, das über den eigenen Online-Shop ab 30 Euro angeboten wird. Die Fahrradbox lässt sich laut dem Gründer nahezu an jede Fahrradstange montieren und der gummierte massive Stahlbügel kann ausschließlich von innen gelöst werden. Da die Befestigungsschellen im Kern aus Stahl sind, soll das Durchtrennen und somit der Diebstahl durch einfaches Werkzeug beinahe unmöglich sein.

Solar-Panel für die Fahrradbox

Neben der Basic-Version bietet das Startup gegen einen Aufpreis als Zusatzfeature noch einen speziellen Deckel mit integriertem Solarmodul, Powerbank und USB-Anschlüssen an. Über den Deckel lassen sich so Lichter oder andere Geräte jederzeit aufladen.

Zudem hat das Startup bereits die Erfindung beim Patentamt eingereicht, wie der junge Gründer abschließend erläutert. „Ich habe alles allein entwickelt, in einem CAD-Programm konstruiert und in meinen eigenen 3D-Druckern produziert. Die Polster wurden mit einem selbst umgebauten Lasercutter zurechtgeschnitten, das Patent geschrieben und zusammen mit der Marke beim Patentamt eingereicht.“

Auftritt bei „Die Höhle der Löwen“

Heute ist Beesafe in der ersten Folge der neuen Staffel von „Die Höhle der Löwen“ zu sehen. Dort bietet das Startup 25,1 Prozent der Firmenanteile für 145.000 Euro. Außerdem in dieser Folge: PagopaceMamas Falafelteiglemonist und Withoutme.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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