23.07.2015

„Bed & Breakfast“ per Baukastensystem: Kooperation von McCube und Leo Hillinger

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Bei der Show "2 Minuten 2 Millionen" hat Leo Hillinger McCube kennengelernt.

„Hauptsache mobil sein“ – so könnte eines von vielen Mottos unserer Gesellschaft lauten. Dank Smartphone und Co lebt der Mensch schneller: Er ist jederzeit erreichbar und via Internet immer am Laufenden. Dementsprechend muss sich auch die Wohnsituation anpassen. McCube mag eine solche Lösung gefunden haben: Per Baukastensystem baut man sich innerhalb eines Tages sein Haus – dieses ist mobil und kann jederzeit verändert werden. Aktuell sammelt man für das Projekt auf der Crowdinvesting Plattform CONDA Geld ein: Die Fundingschwelle von 50.000 Euro ist durchbrochen, aktuell steht das Projekt beim doppelten Betrag. Über 100.000 Euro wurden bereits eingesammelt, 3 Tage läuft die Kampagne noch.

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Das Startup wurde 2014 gegründet und befindet sich bereits am Markt, wo sich eigenen Angaben nach, das Konzept bereits bewiesen hat. Ein McCube soll gleichwertig sein mit einem „richtigen“ Haus. Es wurde extra dafür konzipiert, dass man es jederzeit woanders hin „mitnehmen“ kann. Ähnlich einem Wohnwagen kann man mit seinem McCube von Stadt zu Stadt ziehen und es immer wieder neu beziehen.

Das McCube ist vielseitig einsetzbar und soll bereits von Städtern als Zweitwohnsitz bewohnt, als Office-Lösung im Garten verwendet werden und nun auch bald als Motel-Lösung in den Weinbergen dienen.

Leo Hillinger vom Weingut Hillinger kennt man als Business Angel aus der Show „2 Minuten 2 Millionen“ auf PULS4. Eben bei der Sendung hat er auch McCube kennengelernt und ist als Investor an Board gekommen.

Nun wird überdies im burgenländischen Jois an einer Bed & Breakfast Lösung für das Weingut gearbeitet, die bereits nächstes Jahr umgesetzt werden soll. Das geplante Konzept: McCube wird 20 Zimmer in Form von Chalets errichten. Diese werden nicht nur als Ferienquartiere dienen, sondern gleichzeitig auch potenziellen Kunden Probewohnen in einem McCube ermöglichen. Weitere Ideen sind etwa ein McCube-Heuriger.

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„McCube hat richtig eingeschlagen – wir sind mit Lösungen für unsere mobile und flexible Gesellschaft am Puls der Zeit unterwegs“, meint McCube-Gründer Oliver Pesendorfer dazu in einer Ankündigung.

McCube auf CONDA, © Bilder: McCube

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Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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