26.01.2016

„Beavit Box“: Online-Apotheke setzt weiter auf Überraschung

Die "Beavit Box" ist der Verkaufsschlager der Online-Apotheke Beavit. Der Kunde kauft eine Box mit hochwertigen Produkten, weiß aber nicht was genau darin enthalten ist. Am 27.1.2016 kommt die Edition "Schneehase" auf den Markt.
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Die Online-Apotheke Beavit setzt weiterhin auf Beavit Boxen mit Überraschungseffekt. Screenshot beavit.at

Die Betreiberin der Online-Apotheke „Beavit“ Pia Baurek-Karlic setzt weiterhin auf „Beavit Boxen“ mit Überraschungseffekt. Nach der erfolgreichen Erstauflage, geht die „Beavit Box“ am 27.1.2016 in die zweite Runde.

Edition „Schneehase“

Eine derartige Box enthält mindestens vier Kosmetik- und Medizinmarkenprodukte in Originalgröße, inklusive zahlreicher Produktproben. Was genau darin enthalten ist erfährt der Kunde jedoch erst beim Auspacken. Die aktuelle Edition heißt „Schneehase“ und kostet 15 €. Die Schlagwörter kalte Hände, trockene Haut oder Energielosigkeit dienen als kleiner Vorgeschmack auf den Inhalt.

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Überraschungseier Konzept

Einen besonderen Reiz schafft Baurek-Karlic damit, dass jeweils nur wenige 100 Stück verkauft werden. So waren beim vorigen Durchgang die Boxen schon nach 45 Minuten ausverkauft. „Es ist ein verknapptes Gut. Es bietet Gelegenheit neues Kennenzulernen und das mit einem Überraschungseffekt. Das hat uns als Kinder schon bei Schokoladeeiern begeistert und macht unser Erfolgsrezept aus“, erklärt Pia Baurek-Karlic.

„Der Überraschungseffekt hat uns schon als Kinder bei Schokoladeeiern begeistert.“

Vier Mal pro Jahr

Die Beavit Box erscheint vier Mal pro Jahr. Die aktuelle Edition „Schneehase“ ist ab Mittwoch, 27. Jänner, 18 Uhr auf Beavit.at erhältlich. Zum Verkaufsstart gibt es überdies ein Facebook-Gewinnspiel. Die Gründerin startete ihre Online-Apotheke im November 2013. Die Idee hinter dem System kennt man bereits von Anbietern wie glossybox.de.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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