15.12.2015

Sturzflug Travel24: BDO verweigert Bilanztestat

Die Wirtschaftsprüfer von BDO weigern sich, dem Online-Reiseportal Travel 24 den Jahresabschluss für 2014 auszustellen. Die Mittelstandsanleihe sinkt auf ein Rekordtief. Der Brutkasten hat sich das Thema Bestätigunsgvermerk angesehen.
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Die Wirtschaftsprüfer von BDO Deutschland haben Travel24 einen Versagungsvermerk ausgestellt. (c) Arsel - fotolia

Schon seit längerem ist bekannt, dass die Finanzlage des Reiseportals Travel24 als undurchsichtig und angeschlagen gilt. Die Wirtschaftsprüfer der Firma BDO Deutschland weigern sich Travel 24 einen Jahresabschluss für das Jahr 2014 zu testieren. Sie haben einen Versagungsvermerk ausgestellt. Das berichtet das „Finance-Magazine“

Travel24 im Sturzflug

Travel24 gibt in einer Pflichtmitteilung an, dass der Grund „wesentliche Prüfungshemmnisse“ seien, nennt aber keine Details. Dieser Umstand ist so zu deuten, dass sich die Prüfer nicht in der Lage sahen ein adäquates Urteil abzugeben.

Die Investoren der Mittelstandsanleihe von Travel 24 nehmen die neue Hiobsbotschaft zum Anlass, aus dem Papier zu flüchten. Zum Handelsstart fiel der Kurs um knapp zehn Prozent. Jetzt steht die Mittelstandsanleihe bei 33 Prozent, so tief wie nie zuvor.

Was ist ein Bestätigungsvermerk

Der Bestätigungsvermerk ist das Ergebnis der Abschlussprüfung. Er ist nicht nur für den Auftraggeber, sondern in vielen Fällen auch für die Öffentlichkeit bestimmt. Mit dem Bestätigungsvermerk gibt der Abschlussprüfer darüber ein Urteil ab, ob Jahres-/Konzernabschluss mit den anzuwendenden Regeln zur Rechnungslegung im Wesentlichen übereinstimmt. Und ob er ein getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des geprüften Jahresabschlusses vermittelt.

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Arten des Bestätigungsvermerks

1. Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk:

Der Jahresabschluss vermittelt nach der Einschätzung der Prüfer ein getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

2. Ergänzung zum Bestätigungsvermerk:

In bestimmten Fällen wird das Urteil erweitert, um keinen falschen Eindruck über den Inhalt der Prüfung und die Tragweite des Bestätigungsvermerks zu erwecken. Hierbei handelt es sich um keine Einschränkung.

3. Einschränkung des Bestätigungsvermerks

Ein Bestätigungsvermerk wird eingeschränkt, wenn Einwendungen zu bestimmten Bereichen vorliegen, oder die Prüfer beim Umfang der Prüfung eingeschränkt wurden. Beachtet man die Einschränkungen wird dennoch ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

4. Versagung des Bestätigungsvermerks

  • weil der Abschlussprüfer nicht in der Lage ist, ein Urteil abzugeben:
    Das heißt ein Prüfungshemmnis liegt vor. Der Abschlussprüfer ist nicht in der Lage den Sachverhalt so umfassend zu klären, um sich ein Prüfungsurteil zu bilden.
  • Versagung des Bestätigungsvermerks wegen Einwendungen:
    Ein positiver Befund ist aufgrund der erheblichen Einwendungen nicht möglich. Der Jahresabschluss vermittelt nach der Einschätzung der Prüfer kein getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

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Das Team von occyo (c) occyo

Das in Innsbruck gegründete MedTech-Startup occyo spezialisiert sich auf Digital Health in der Augenheilkunde: Im Jahr 2022 schloss es seine erste Finanzierungsrunde in Millionenhöhe ab – brutkasten berichtete. Zuvor wurde das MedTech von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws), der FFG und dem Land Tirol gefördert. Im Juli 2022 kam schließlich der Münchener Neuinvestor Floris Capital rund um Peter Blumenwitz hinzu. Die Pläne waren groß: Im Frühjahr 2024 Zulassung und Markteintritt des Produktes, neue Finanzierungsrunde gegen Ende des Jahres. Nun kommt es aber anders.

Produkt zur Telemedizin in der Augenheilkunde

Heute wie damals fokussierte sich das Digital Health Unternehmen auf Telemedizin-Anwendungen, die die dezentrale Kommunikation in der Augenheilkunde vereinfachen. Konkret: Das von occyo entwickelte Gerät namens Occyo One sollte es “zum ersten Mal möglich” machen, “den gesamten Augenvordergrund standardisiert und hochauflösend aufzunehmen”.

Damit wollte man die medizinische Diagnostik für die breite Masse zugänglicher gestalten. Volkskrankheiten wie trockene oder gerötete Augen könnten damit von Fachmediziner:innen und -personal “einfacher diagnostiziert und behandelt” werden, hieß es. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 2019 von Vito Romano, Bernhard Steger, Ulrich Hausmann und Giulia Angi.

Neue Finanzierungsrunde für Ende 2024 geplant

Für seine Lösung und kontinuierliche Fortentwicklung des Modells erhielt occyo schließlich auch im Jänner diesen Jahres sein letztes Investment. Der Neuinvestor Paolo Belloco übernahm nämlich 15 Prozent der Firmenanteile für einen sechsstelligen Betrag. Damals plante man den Markstart des Produktes Occyo One im diesjährigen März. Eine Zulassung wurde für den Vormonat Feber erwartet. Für Ende dieses Jahres plante man mit einer weiteren Finanzierungsrunde. Damals umfasste das Team knapp 20 Personen, wie brutkasten berichtete.

190.000 Euro Passiva

Zumindest aus der angedachten Finanzierungsrunde wird allerdings vorerst nichts. Denn mit dem heutigen Mittwoch vermeldet der Kreditschutzverband KSV1870 das Konkursverfahren des Innsbrucker MedTechs. Der Antrag ist vonseiten des Schuldners, also von der occyo GmbH selbst, eingereicht worden.

Wie der KSV1870 weiter vermeldet, liegen aktuell noch keine geprüften Informationen zur Insolvenz vor. Die Verbindlichkeiten belaufen sich laut Schuldnerangaben auf etwa 190.000 Euro. Anfragen vonseiten der brutkasten-Redaktion blieben bislang unbeantwortet. Informationen werden laufend ergänzt. Ob das Produkt des MedTech-Startups in einer anderen Gesellschaft weitergeführt wird, ist somit noch unklar.

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