15.12.2015

Sturzflug Travel24: BDO verweigert Bilanztestat

Die Wirtschaftsprüfer von BDO weigern sich, dem Online-Reiseportal Travel 24 den Jahresabschluss für 2014 auszustellen. Die Mittelstandsanleihe sinkt auf ein Rekordtief. Der Brutkasten hat sich das Thema Bestätigunsgvermerk angesehen.
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Die Wirtschaftsprüfer von BDO Deutschland haben Travel24 einen Versagungsvermerk ausgestellt. (c) Arsel - fotolia

Schon seit längerem ist bekannt, dass die Finanzlage des Reiseportals Travel24 als undurchsichtig und angeschlagen gilt. Die Wirtschaftsprüfer der Firma BDO Deutschland weigern sich Travel 24 einen Jahresabschluss für das Jahr 2014 zu testieren. Sie haben einen Versagungsvermerk ausgestellt. Das berichtet das „Finance-Magazine“

Travel24 im Sturzflug

Travel24 gibt in einer Pflichtmitteilung an, dass der Grund „wesentliche Prüfungshemmnisse“ seien, nennt aber keine Details. Dieser Umstand ist so zu deuten, dass sich die Prüfer nicht in der Lage sahen ein adäquates Urteil abzugeben.

Die Investoren der Mittelstandsanleihe von Travel 24 nehmen die neue Hiobsbotschaft zum Anlass, aus dem Papier zu flüchten. Zum Handelsstart fiel der Kurs um knapp zehn Prozent. Jetzt steht die Mittelstandsanleihe bei 33 Prozent, so tief wie nie zuvor.

Was ist ein Bestätigungsvermerk

Der Bestätigungsvermerk ist das Ergebnis der Abschlussprüfung. Er ist nicht nur für den Auftraggeber, sondern in vielen Fällen auch für die Öffentlichkeit bestimmt. Mit dem Bestätigungsvermerk gibt der Abschlussprüfer darüber ein Urteil ab, ob Jahres-/Konzernabschluss mit den anzuwendenden Regeln zur Rechnungslegung im Wesentlichen übereinstimmt. Und ob er ein getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des geprüften Jahresabschlusses vermittelt.

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Arten des Bestätigungsvermerks

1. Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk:

Der Jahresabschluss vermittelt nach der Einschätzung der Prüfer ein getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

2. Ergänzung zum Bestätigungsvermerk:

In bestimmten Fällen wird das Urteil erweitert, um keinen falschen Eindruck über den Inhalt der Prüfung und die Tragweite des Bestätigungsvermerks zu erwecken. Hierbei handelt es sich um keine Einschränkung.

3. Einschränkung des Bestätigungsvermerks

Ein Bestätigungsvermerk wird eingeschränkt, wenn Einwendungen zu bestimmten Bereichen vorliegen, oder die Prüfer beim Umfang der Prüfung eingeschränkt wurden. Beachtet man die Einschränkungen wird dennoch ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

4. Versagung des Bestätigungsvermerks

  • weil der Abschlussprüfer nicht in der Lage ist, ein Urteil abzugeben:
    Das heißt ein Prüfungshemmnis liegt vor. Der Abschlussprüfer ist nicht in der Lage den Sachverhalt so umfassend zu klären, um sich ein Prüfungsurteil zu bilden.
  • Versagung des Bestätigungsvermerks wegen Einwendungen:
    Ein positiver Befund ist aufgrund der erheblichen Einwendungen nicht möglich. Der Jahresabschluss vermittelt nach der Einschätzung der Prüfer kein getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

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easyvegan Pixelrunner FireStart P4 Therapeutics - Insolvenzen
(c) Adobe Stock

5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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