15.12.2015

Sturzflug Travel24: BDO verweigert Bilanztestat

Die Wirtschaftsprüfer von BDO weigern sich, dem Online-Reiseportal Travel 24 den Jahresabschluss für 2014 auszustellen. Die Mittelstandsanleihe sinkt auf ein Rekordtief. Der Brutkasten hat sich das Thema Bestätigunsgvermerk angesehen.
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Die Wirtschaftsprüfer von BDO Deutschland haben Travel24 einen Versagungsvermerk ausgestellt. (c) Arsel - fotolia

Schon seit längerem ist bekannt, dass die Finanzlage des Reiseportals Travel24 als undurchsichtig und angeschlagen gilt. Die Wirtschaftsprüfer der Firma BDO Deutschland weigern sich Travel 24 einen Jahresabschluss für das Jahr 2014 zu testieren. Sie haben einen Versagungsvermerk ausgestellt. Das berichtet das „Finance-Magazine“

Travel24 im Sturzflug

Travel24 gibt in einer Pflichtmitteilung an, dass der Grund „wesentliche Prüfungshemmnisse“ seien, nennt aber keine Details. Dieser Umstand ist so zu deuten, dass sich die Prüfer nicht in der Lage sahen ein adäquates Urteil abzugeben.

Die Investoren der Mittelstandsanleihe von Travel 24 nehmen die neue Hiobsbotschaft zum Anlass, aus dem Papier zu flüchten. Zum Handelsstart fiel der Kurs um knapp zehn Prozent. Jetzt steht die Mittelstandsanleihe bei 33 Prozent, so tief wie nie zuvor.

Was ist ein Bestätigungsvermerk

Der Bestätigungsvermerk ist das Ergebnis der Abschlussprüfung. Er ist nicht nur für den Auftraggeber, sondern in vielen Fällen auch für die Öffentlichkeit bestimmt. Mit dem Bestätigungsvermerk gibt der Abschlussprüfer darüber ein Urteil ab, ob Jahres-/Konzernabschluss mit den anzuwendenden Regeln zur Rechnungslegung im Wesentlichen übereinstimmt. Und ob er ein getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des geprüften Jahresabschlusses vermittelt.

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Arten des Bestätigungsvermerks

1. Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk:

Der Jahresabschluss vermittelt nach der Einschätzung der Prüfer ein getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

2. Ergänzung zum Bestätigungsvermerk:

In bestimmten Fällen wird das Urteil erweitert, um keinen falschen Eindruck über den Inhalt der Prüfung und die Tragweite des Bestätigungsvermerks zu erwecken. Hierbei handelt es sich um keine Einschränkung.

3. Einschränkung des Bestätigungsvermerks

Ein Bestätigungsvermerk wird eingeschränkt, wenn Einwendungen zu bestimmten Bereichen vorliegen, oder die Prüfer beim Umfang der Prüfung eingeschränkt wurden. Beachtet man die Einschränkungen wird dennoch ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

4. Versagung des Bestätigungsvermerks

  • weil der Abschlussprüfer nicht in der Lage ist, ein Urteil abzugeben:
    Das heißt ein Prüfungshemmnis liegt vor. Der Abschlussprüfer ist nicht in der Lage den Sachverhalt so umfassend zu klären, um sich ein Prüfungsurteil zu bilden.
  • Versagung des Bestätigungsvermerks wegen Einwendungen:
    Ein positiver Befund ist aufgrund der erheblichen Einwendungen nicht möglich. Der Jahresabschluss vermittelt nach der Einschätzung der Prüfer kein getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

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(v.l.) Managing Director bei T-Systems Austria Peter Lenz und fonio.ai-Co-Founder Daniel Keinrath | © Nick Rainer

Um fonio.ai wird es nicht still. Laut eigenen Angaben gehört das Startup zu den am schnellsten wachsenden in ganz Europa, im August knackte es die 10-Millionen-Dollar-ARR-Marke, wie brutkasten berichtete. Jetzt hebt das Unternehmen seine KI-gestützte Kundenkommunikation auf das nächste Level. Über die Plattform „T operated by fonio.ai“ von T-Systems, einer IT-Tochter der Deutschen Telekom, werden die Dienste von fonio.ai nun auch für Großkunden angeboten.

„KI-gestützte Telefonie entwickelt sich gerade zum Standard für jede Organisation, die dauerhaft erreichbar und damit wettbewerbsfähig bleiben möchte“, sagt Daniel Keinrath, CEO und Mitgründer von fonio.ai. Auf der Kundenliste von T-Systems finden sich Unternehmen wie die ÖBB oder Uniqa. Rege Nachfrage zeige sich aus Branchen wie Gesundheitswesen, Manufacturing und Bankwesen.

Die Voice-AI-Cluster von fonio.ai laufen dabei über die T Cloud der Deutschen Telekom, die verschiedene Cloud-Infrastrukturen und IT-Services bündelt. Alle fonio.ai-Kunden sollen somit in Zukunft von Zero Data Retention profitieren, einem Sicherheitsstandard, der bisher Enterprise-Umgebungen vorbehalten war.

„Einfach hinsetzen und einen lustigen Prompt schreiben, funktioniert nicht“

„Die aktuelle Challenge bei den größten Unternehmen ist, diese Unternehmen wirklich tief zu verstehen. Einfach hinsetzen und einen lustigen Prompt schreiben, funktioniert auf einem Enterprise-Level nicht mehr. Da haben wir auch gemerkt, dass es unbedingt einen Partner wie T-Systems braucht. Es macht einfach einen riesigen Unterschied, wenn man tief in die Systeme reingeht, ein ERP oder CRM tiefgründig connected, und der KI wirklich weitreichende Fähigkeiten gibt“, sagt Keinrath. Als eine der zentralen Herausforderungen beschreibt er, dass Großkunden höhere Anforderungen an die Security und Prozesse haben.

Datenschutz als zentrales Thema

„Wir haben uns für fonio.ai entschieden, weil das Produkt hochinteressant und gut ausgereift ist. Da ist einfach viel Know-how dahinter. Außerdem haben wir ein Verständnis für den europäischen Rechtsraum und daher selber ein Interesse, hier eben DSGVO-konform zu sein, die Normen einzuhalten“, sagt Peter Lenz, Chairman von T-Systems Austria, im brutkasten-Gespräch. Er erklärt: „Große Unternehmen wollen wissen: Wo liegen denn meine Daten? Ist das alles souverän? Befindet sich das in Europa, idealerweise auch in Österreich? Da haben wir jetzt eine gute Antwort drauf.“ T-Systems betreibt zwei Rechenzentren in Österreich.

Keinrath ergänzt: „Was OpenAI etc. machen: Sie lernen bei jedem Gespräch. Wir machen das nicht. Wenn 80, 90 Prozent der Kommunikation von Unternehmen über KI laufen, dann muss das von einem europäischen Player sein.“ Die KI von fonio.ai lerne durch Informationen, die Unternehmen der KI bewusst geben. AustrianStartups-Chefin Hannah Wundsam betont, dass Firmen in Europa durch die DSGVO und den EU AI Act sehr klare Regeln haben.

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