13.08.2021

Bayerische Polizei beschlagnahmt Cannabis-Produkte bei Lidl

Der Diskonter bietet seit Kurzem THC- und CBD-freie Hanf-Produkte des Startups The Green Dealers an. Die bayrische Justiz leitet dennoch Ermittlungen ein.
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Nicht nur bei Lidl beschlagnahmt die bayerische Polizei gerne wirkstoffreie Hanf-Produkte
Nicht nur bei Lidl beschlagnahmt die bayerische Polizei gerne wirkstoffreie Hanf-Produkte | (c) Photo by Mika Baumeister on Unsplash

Wenn eine große Supermarktkette im Rahmen einer Aktion „Cannabis-Produkte“ ins Sortiment aufnimmt und dabei garantiert, dass diese nicht die Wirkstoffe Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) enthalten, kann man wohl davon ausgehen, dass dies auch stimmt. Wie der brutkasten berichtete, machte Lidl in Deutschland genau das im Rahmen eines kolportierten Millionen-Deals mit dem Startup The Green Dealers. Die für ihre sehr restriktive Drogenpolitik bekannte bayerische Justiz will dem Versprechen des Diskonters aber scheinbar nicht glauben.

Möglicherweise Wochen bis zum Untersuchungsergebnis

Wie die Münchner Abendzeitung berichtet, beschlagnahmte die bayerische Polizei am Montag in einem Lidl-Markt eine Auswahl der Cannabis-Produkte. Im 21 Produkte umfassenden Aktionssortiment gibt es unter anderem „Hash-Brownies“, „Cannabis-Energy-Drinks“ und „Cannabis-Cookies“ zu kaufen. In ganz Bayern nahm Lidl dir Produkte nun aber vorübergehend wieder aus den Regalen.

„Es wurden mehrere Artikel sichergestellt“, bestätigte auch Polizeisprecher Stefan Sonntag vom zuständigen Polizeipräsidium in Rosenheim gegenüber der Münchner Abendzeitung. Die Süßigkeiten und Drinks seien bereits weiter ins kriminaltechnische Labor zum Landeskriminalamt nach München geschickt worden. Dort sollen die Proben auf möglicherweise enthaltene verbotene Inhaltsstoffe hin untersucht werden. Bis ein Ergebnis der Untersuchungen vorliege, können noch Wochen vergehen, heißt es weiter.

Lidl nicht erstes Cannabis-Opfer der bayerischen Justiz

Ein derartiger Umgang mit Personen und Unternehmen, die wirkstofffreie Hanfprodukte verkaufen, ist in Bayern tatsächlich gang und gäbe. So musste sich etwa Kleinunternehmer Wenzel Cerveny, der in seinem Laden ein großes Sortiment an Nutzhanf-Produkten verkauft, vergangenes Jahr sogar wegen bandenmäßigen Rauschgifthandels vor Gericht verantworten. Dass der erlaubte THC-Gehalt von 0,2 Prozent in Nutzhanf in seinen Produkten laut Laboruntersuchungen weit unterschritten war, interessierte die Staatsanwaltschaft nicht. Sie errechnete beim ermittelten THC-Gehalt von 0,04 Prozent in 120 Kilo beschlagnahmtem Hanftee 25 Gramm „reines Rauschgift“ und baute darauf den Prozess auf. Auf Lidl könnte in Bayern also ein interessanter Gerichtsakt zukommen.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic

„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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