13.08.2021

Bayerische Polizei beschlagnahmt Cannabis-Produkte bei Lidl

Der Diskonter bietet seit Kurzem THC- und CBD-freie Hanf-Produkte des Startups The Green Dealers an. Die bayrische Justiz leitet dennoch Ermittlungen ein.
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Nicht nur bei Lidl beschlagnahmt die bayerische Polizei gerne wirkstoffreie Hanf-Produkte
Nicht nur bei Lidl beschlagnahmt die bayerische Polizei gerne wirkstoffreie Hanf-Produkte | (c) Photo by Mika Baumeister on Unsplash

Wenn eine große Supermarktkette im Rahmen einer Aktion „Cannabis-Produkte“ ins Sortiment aufnimmt und dabei garantiert, dass diese nicht die Wirkstoffe Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) enthalten, kann man wohl davon ausgehen, dass dies auch stimmt. Wie der brutkasten berichtete, machte Lidl in Deutschland genau das im Rahmen eines kolportierten Millionen-Deals mit dem Startup The Green Dealers. Die für ihre sehr restriktive Drogenpolitik bekannte bayerische Justiz will dem Versprechen des Diskonters aber scheinbar nicht glauben.

Möglicherweise Wochen bis zum Untersuchungsergebnis

Wie die Münchner Abendzeitung berichtet, beschlagnahmte die bayerische Polizei am Montag in einem Lidl-Markt eine Auswahl der Cannabis-Produkte. Im 21 Produkte umfassenden Aktionssortiment gibt es unter anderem „Hash-Brownies“, „Cannabis-Energy-Drinks“ und „Cannabis-Cookies“ zu kaufen. In ganz Bayern nahm Lidl dir Produkte nun aber vorübergehend wieder aus den Regalen.

„Es wurden mehrere Artikel sichergestellt“, bestätigte auch Polizeisprecher Stefan Sonntag vom zuständigen Polizeipräsidium in Rosenheim gegenüber der Münchner Abendzeitung. Die Süßigkeiten und Drinks seien bereits weiter ins kriminaltechnische Labor zum Landeskriminalamt nach München geschickt worden. Dort sollen die Proben auf möglicherweise enthaltene verbotene Inhaltsstoffe hin untersucht werden. Bis ein Ergebnis der Untersuchungen vorliege, können noch Wochen vergehen, heißt es weiter.

Lidl nicht erstes Cannabis-Opfer der bayerischen Justiz

Ein derartiger Umgang mit Personen und Unternehmen, die wirkstofffreie Hanfprodukte verkaufen, ist in Bayern tatsächlich gang und gäbe. So musste sich etwa Kleinunternehmer Wenzel Cerveny, der in seinem Laden ein großes Sortiment an Nutzhanf-Produkten verkauft, vergangenes Jahr sogar wegen bandenmäßigen Rauschgifthandels vor Gericht verantworten. Dass der erlaubte THC-Gehalt von 0,2 Prozent in Nutzhanf in seinen Produkten laut Laboruntersuchungen weit unterschritten war, interessierte die Staatsanwaltschaft nicht. Sie errechnete beim ermittelten THC-Gehalt von 0,04 Prozent in 120 Kilo beschlagnahmtem Hanftee 25 Gramm „reines Rauschgift“ und baute darauf den Prozess auf. Auf Lidl könnte in Bayern also ein interessanter Gerichtsakt zukommen.

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Er ist seit vielen Jahren einer der obersten Punkte auf der politischen Wunschliste der heimischen Startup-Szene: der Beteiligungsfreibetrag. Das Prinzip ist schnell erklärt: Man kann mit ihm Startup-Investments bis zu einem gewissen jährlichen Betrag von der Steuer absetzen. Das soll einen starken Anreiz schaffen, Risikokapital anderen Veranlagungsformen vorzuziehen und somit mehr privates Kapital für Startups mobilisieren.

Die genaue Ausgestaltung wäre bei einer möglichen Umsetzung Gegenstand politischer Verhandlungen. Die Forderungen aus dem Ökosystem gehen bis zu einem Betrag von 500.000 Euro pro Jahr, wie etwa in der „Vision 2030“ von invest.austria, AustrianStartups, Junge Wirtschaft und StartupNOW aus dem Jahr 2024. Großes internationales Vorbild ist das Vereinigte Königreich, das unter anderem dank eines solchen Modells konstant die mit Abstand höchsten Startup-Investment-Volumina Europas vorweist.

Bei der SPÖ nicht durchzubringen

Doch im Gegensatz zur anderen großen Forderung des heimischen Startup-Ökosystems, dem Dachfonds, der mittlerweile im Entstehen ist, schaffte es der Beteiligungsfreibetrag 2025 nicht ins schwarz-rot-pinke Regierungsprogramm. Hinter vorgehaltener Hand wird der Grund dafür in ÖVP-Kreisen klar benannt: Der Vorschlag sei beim Koalitionspartner SPÖ nicht durchzubringen. Im Frühling 2024, also noch in der Opposition, äußerte sich SPÖ-Chef Andreas Babler, konkret auf das Thema angesprochen, gegenüber brutkasten knapp, aber deutlich: „Steuerbegünstigungen für private Investoren, die in der Regel zu den Top 1 Prozent der Einkommens- und Vermögensverteilung zählen, sind keine Priorität der SPÖ.“

Für Zehetner „nächster logischer Schritt“

On the record ging man dem Thema in der ÖVP seit der Regierungsbildung 2025 dagegen mit Verweis auf die Koalitionsvereinbarung lieber aus dem Weg. Bis jetzt. Denn Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner forderte den Beteiligungsfreibetrag nun via LinkedIn-Posting offen ein. Nach dem Dachfonds wäre dieser, „der nächste logische Schritt“, schreibt sie und führt eine EcoAustria-Studie und internationale Vorbilder ins Treffen.

Unverhoffte Schützenhilfe in der Diskussion

Doch woher kommt der plötzliche Mut zur offenen Forderung entgegen dem koalitionären Konsens? Zehetner bekam Anfang dieser Woche eine Steilvorlage aus Deutschland, über die auch brutkasten berichtete. Dort war es nicht etwa CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, sondern mit Lars Klingbeil der amtierende SPD-Chef, Vizekanzler und Finanzminister, der Steuererleichterungen für Startup-Beteiligungen aufs Tapet brachte.

„Deutschland will mehr privates Kapital für Startups mobilisieren. Österreich sollte das auch tun“, schreibt Zehetner und verweist direkt auf die Ankündigung des SPD-Chefs. Das argumentative Kalkül dahinter liegt auf der Hand: Gegen den Vorstoß des deutschen Parteigenossen, dessen Schützenhilfe für Zehetner wohl unverhofft kam, lässt sich in der österreichischen Sozialdemokratie deutlich schwerer argumentieren, als gegen die Dauerforderung aus der liberalen Ecke. Ob dadurch tatsächlich eine offene Diskussion innerhalb der Koalition angestoßen wird, ist freilich zu bezweifeln.

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