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Wenn eine große Supermarktkette im Rahmen einer Aktion “Cannabis-Produkte” ins Sortiment aufnimmt und dabei garantiert, dass diese nicht die Wirkstoffe Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) enthalten, kann man wohl davon ausgehen, dass dies auch stimmt. Wie der brutkasten berichtete, machte Lidl in Deutschland genau das im Rahmen eines kolportierten Millionen-Deals mit dem Startup The Green Dealers. Die für ihre sehr restriktive Drogenpolitik bekannte bayerische Justiz will dem Versprechen des Diskonters aber scheinbar nicht glauben.
Möglicherweise Wochen bis zum Untersuchungsergebnis
Wie die Münchner Abendzeitung berichtet, beschlagnahmte die bayerische Polizei am Montag in einem Lidl-Markt eine Auswahl der Cannabis-Produkte. Im 21 Produkte umfassenden Aktionssortiment gibt es unter anderem “Hash-Brownies”, “Cannabis-Energy-Drinks” und “Cannabis-Cookies” zu kaufen. In ganz Bayern nahm Lidl dir Produkte nun aber vorübergehend wieder aus den Regalen.
“Es wurden mehrere Artikel sichergestellt”, bestätigte auch Polizeisprecher Stefan Sonntag vom zuständigen Polizeipräsidium in Rosenheim gegenüber der Münchner Abendzeitung. Die Süßigkeiten und Drinks seien bereits weiter ins kriminaltechnische Labor zum Landeskriminalamt nach München geschickt worden. Dort sollen die Proben auf möglicherweise enthaltene verbotene Inhaltsstoffe hin untersucht werden. Bis ein Ergebnis der Untersuchungen vorliege, können noch Wochen vergehen, heißt es weiter.
Lidl nicht erstes Cannabis-Opfer der bayerischen Justiz
Ein derartiger Umgang mit Personen und Unternehmen, die wirkstofffreie Hanfprodukte verkaufen, ist in Bayern tatsächlich gang und gäbe. So musste sich etwa Kleinunternehmer Wenzel Cerveny, der in seinem Laden ein großes Sortiment an Nutzhanf-Produkten verkauft, vergangenes Jahr sogar wegen bandenmäßigen Rauschgifthandels vor Gericht verantworten. Dass der erlaubte THC-Gehalt von 0,2 Prozent in Nutzhanf in seinen Produkten laut Laboruntersuchungen weit unterschritten war, interessierte die Staatsanwaltschaft nicht. Sie errechnete beim ermittelten THC-Gehalt von 0,04 Prozent in 120 Kilo beschlagnahmtem Hanftee 25 Gramm “reines Rauschgift” und baute darauf den Prozess auf. Auf Lidl könnte in Bayern also ein interessanter Gerichtsakt zukommen.