13.08.2021

Bayerische Polizei beschlagnahmt Cannabis-Produkte bei Lidl

Der Diskonter bietet seit Kurzem THC- und CBD-freie Hanf-Produkte des Startups The Green Dealers an. Die bayrische Justiz leitet dennoch Ermittlungen ein.
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Nicht nur bei Lidl beschlagnahmt die bayerische Polizei gerne wirkstoffreie Hanf-Produkte
Nicht nur bei Lidl beschlagnahmt die bayerische Polizei gerne wirkstoffreie Hanf-Produkte | (c) Photo by Mika Baumeister on Unsplash

Wenn eine große Supermarktkette im Rahmen einer Aktion “Cannabis-Produkte” ins Sortiment aufnimmt und dabei garantiert, dass diese nicht die Wirkstoffe Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) enthalten, kann man wohl davon ausgehen, dass dies auch stimmt. Wie der brutkasten berichtete, machte Lidl in Deutschland genau das im Rahmen eines kolportierten Millionen-Deals mit dem Startup The Green Dealers. Die für ihre sehr restriktive Drogenpolitik bekannte bayerische Justiz will dem Versprechen des Diskonters aber scheinbar nicht glauben.

Möglicherweise Wochen bis zum Untersuchungsergebnis

Wie die Münchner Abendzeitung berichtet, beschlagnahmte die bayerische Polizei am Montag in einem Lidl-Markt eine Auswahl der Cannabis-Produkte. Im 21 Produkte umfassenden Aktionssortiment gibt es unter anderem “Hash-Brownies”, “Cannabis-Energy-Drinks” und “Cannabis-Cookies” zu kaufen. In ganz Bayern nahm Lidl dir Produkte nun aber vorübergehend wieder aus den Regalen.

“Es wurden mehrere Artikel sichergestellt”, bestätigte auch Polizeisprecher Stefan Sonntag vom zuständigen Polizeipräsidium in Rosenheim gegenüber der Münchner Abendzeitung. Die Süßigkeiten und Drinks seien bereits weiter ins kriminaltechnische Labor zum Landeskriminalamt nach München geschickt worden. Dort sollen die Proben auf möglicherweise enthaltene verbotene Inhaltsstoffe hin untersucht werden. Bis ein Ergebnis der Untersuchungen vorliege, können noch Wochen vergehen, heißt es weiter.

Lidl nicht erstes Cannabis-Opfer der bayerischen Justiz

Ein derartiger Umgang mit Personen und Unternehmen, die wirkstofffreie Hanfprodukte verkaufen, ist in Bayern tatsächlich gang und gäbe. So musste sich etwa Kleinunternehmer Wenzel Cerveny, der in seinem Laden ein großes Sortiment an Nutzhanf-Produkten verkauft, vergangenes Jahr sogar wegen bandenmäßigen Rauschgifthandels vor Gericht verantworten. Dass der erlaubte THC-Gehalt von 0,2 Prozent in Nutzhanf in seinen Produkten laut Laboruntersuchungen weit unterschritten war, interessierte die Staatsanwaltschaft nicht. Sie errechnete beim ermittelten THC-Gehalt von 0,04 Prozent in 120 Kilo beschlagnahmtem Hanftee 25 Gramm “reines Rauschgift” und baute darauf den Prozess auf. Auf Lidl könnte in Bayern also ein interessanter Gerichtsakt zukommen.

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Clemens Brunner (CEO, Co-Founder) und Fabian Knirsch (CEO, Co-Founder) der sproof GmbH (c) sproof

Im vergangenen Herbst sicherte sich das Salzburger LegalTech sproof eine Kapitalspritze von über drei Millionen Euro. Teils als Eigenkapital-Investment, teils als Förderung – brutkasten berichtete.

Schon damals kündigte man an, den Ausbau der Services im europäischen Markt vorantreiben zu wollen. Die Vision: “Wir möchten, dass die E-Signatur in Europa so gewöhnlich wie die eigene handschriftliche Unterschrift wird – nur zusätzlich revisionssicher”, äußerte Co-Founder Clemens Brunner damals seine Pläne. Im Vordergrund stand das Produkt “sproof sign”, das sich auf rechtsgültige, DSGVO-konforme, digitale Signaturmöglichkeiten spezialisiert.

Die Überholspur

Nun gibt es Neuigkeiten rund um das Salzburger Jungunternehmen: Das Core Product “sproof sign” nahm sich das Team rund um Founder Clemens Brunner und Fabian Knirsch genauer unter die Lupe. Nun möchte man mit der neu entwickelten “Fast Lane” – zu Deutsch: Überholspur – den digitalen Signaturprozess vereinfachen:

Das Signieren wird fortan auf Empfänger:innen-Seite “ohne komplizierte Registrierungsprozesse” möglich. Nach eigenen Angaben können Unternehmen Verträge und “komplexe Signaturabläufe” in sproof sign abbilden. Mit der neuen Option “Fast Lane” sei weiters ein Versenden per Link, E-Mail oder QR-Code möglich.

Für die Empfangenden würde sich der Signaturprozess damit deutlich erleichtern, heißt es vom Salzburger Startup. Vertragsprozesse zwischen Unternehmen und deren Endkund:innen seien damit barrierefrei möglich. “Wir wollen sicherstellen, dass jeder, unabhängig von Alter oder technischen Kenntnissen, die Vorteile der elektronischen Signatur nutzen kann”, so die Co-Founder Brunner und Knirsch.

Die neue “Fast Lane” sei außerdem flexibel einsetzbar: So könne man etwa Postsendungen um einen QR-Code ergänzen, diesen scannen und somit auch “Nicht-Digital-Natives” – wie das Startup sie nennt – “mit wenigen Klicks” einen “sehr minimalistischen und barrierefreien digitalen Vertragsprozess” zumuten.

Sony DADC bereits Kunde

Über Prominenz in der Kundschaft kann das Salzburger LegalTech ebenso berichten: So zählt Sony DADC – ein international tätiger Hersteller von optischen Speichermedien und Teil der Sony Corporation – neben der Universität Hamburg und dem japanischen Halbleiter- und Industrie-Konzern Kyocera zum Kundenportfolio.

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