19.06.2019

BAWAG P.S.K. kauft 49 Prozent des Wiener FinTech-Startups Finventum

Das Wiener FinTech-Startup Finventum bietet mit seinem Tochterterunternehmen Savity Vermögensverwaltung GmbH ein Anlageportfolio-Service für Einlagen ab 10.000 Euro an. Neben einem Investment gibt es nun auch eine Kooperation zwischen Savity und der BAWAG P.S.K.-Tochter easybank.
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BAWAG P.S.K. steigt bei Finventum ein - easybank kooperiert mit Savity
(c) Finventum: Das Savity-Team rund um Gründerin Karin Kisling

Erst dieses Jahr ging das Wiener FinTech-Startup Finventum mit seiner auf „Robo-Advisory“-Vermögensverwaltung spezialisierten Tochter Savity an den Start. Nach wenigen Monaten fand sich mit der BAWAG P.S.K. nun ein großer strategischer Investor. Die viertgrößte Bank des Landes übernimmt für einen nicht genannten Betrag 49 Prozent des Startups.

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BAWAG P.S.K.-Tochter kooperiert mit Finventum-Tochter

Zugleich mit der Investment-Meldung wurde auch eine Kooperation kommuniziert: Die BAWAG P.S.K.-Tochter easybank integriert das Service der Finventum-Tochter Savity in ihr Angebot. „Durch die Partnerschaft mit Savity sind wir in der Lage, unseren Kunden Vermögensverwaltung digital verfügbar zu machen, und zwar zu sehr attraktiven Konditionen. Der Service bietet Kunden Zugang zu Investitionsmöglichkeiten, wobei erfahrene Anlageexperten die Investitionen für die Kunden übernehmen“, kommentiert Sat Shah, Mitglied des Vorstands der BAWAG Group und CEO der easybank in einer Aussendung.

Savity: Kunden ab 10.000 Euro dabei

Das Kunden-Versprechen von Savity erinnert auf den ersten Blick an jenes des Wiener FinTechs Finabro. Man biete „einfachen Zugang zu hochprofessionellen Anlagestrategien, die bisher nur sehr wohlhabenden Kunden vorbehalten waren“. Gründerin und Geschäftsführerin Karin Kisling ergänzt: „Savity bietet den Zugang zu Vermögenswerten, die normalerweise für Einzelpersonen nicht zugänglich sind, und ermöglicht es den Kundinnen und Kunden, eine Anlageoption zu wählen, die vollständig mit ihren Werten übereinstimmt“. Die Einstiegsschwelle ist aber deutlich höher, das Modell ganz anders strukturiert als bei Mitbewerber Finabro. So ist man bei Savity erst mit einer Mindestanlagesumme von 10.000 Euro dabei.

Anlageoptionen „auf Werte der Kunden abgestimmt“

Savity berücksichtigt unter anderem die Anlageerfahrung, das Einkommen sowie die Vermögenssituation, die Risikobereitschaft und den Anlagehorizont eines Kunden und entwickelt daraus einen kostenlosen personalisierten Anlagevorschlag. Dabei können Kunden Anlageoptionen wählen, die auf ihre Werte und Bedürfnisse abgestimmt sein sollen. „Savity Legends“ setzt die Anlagestrategie des Kunden mit einem aktiveren Managementstil um, indem die Investmentstrategien legendärer Investoren beigemischt werden. „Savity Classic“ ist ein traditionelles, breit gestreutes Portfolio, das in eine diversifizierte Strategie mit kostengünstigen Exchange Traded Funds (ETFs) investiert. „Savity Green“ investiert das Geld der Kunden nur in nachhaltige Unternehmen und Branchen, welche ökologische, soziale und Governance-Prinzipien (ESG) berücksichtigen.

easybank übernimmt Ankauf der Wertpapiere

Sobald der Kunde den Anlagevorschlag von Savity angenommen hat, unterzeichnet er einen Antrag und Konto sowie Depot werden eröffnet. Nachdem ein Konto eröffnet wurde, überweist der Kunde die vereinbarte Summe auf das Wertpapierverrechnungskonto. Den Ankauf der Wertpapiere für den Kunden beauftragt die Finventum-Tochter über die easybank.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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