01.12.2022

Das ist die neue Chefin von Basenbox

Die Marketingexpertin Katrin Schwarzl kommt vom Luxuskonzern Möet Hennessy und übernimmt nun die Leitung des Wiener Food-Startups Basenbox.
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Basenbox-CEO Katrin Schwarzl
Basenbox-CEO Katrin Schwarzl | Foto: Basenbox

Basische Ernährung soll helfen, die menschlichen Organe zu entsäuern und zu entgiften – und genau darauf hat sich das Wiener Startup Basenbox spezialisiert, das sogenannte Basenboxen ausliefert. Zuletzt hatte das Unternehmen im Oktober die Expansion nach Berlin angekündigt – nun folgt schon die nächste große Nachricht: Die Marketingexpertin Katrin Schwarzl übernimmt als CEO die Leitung des Unternehmens.

Schwarzl war bisher als „Head of Marketing“ beim Luxuskonzern Möet Hennessy in Singapur tätig. Nun wechselt sie die Branche und soll dabei helfen, den Wachstumskurs bei Basenbox fortzusetzen. Die vier Gründer:innen Philippa Hoyos, Leopold Lovrek, Lukas Lovrek und Albrecht Eltz bleiben an Bord und wollen der neuen Chefin tatkräftig zur Seite stehen.

„Ich war von Anfang an beeindruckt, was hier bereits entstanden ist und jetzt gilt es, die Basenbox auf das nächste Level zu bringen, über Wien, München und Berlin hinauszuwachsen und den basischen Lebensstil für noch viel mehr Menschen zugänglich zu machen”, wird Katrin Schwarzl in einer Aussendung zitiert. Die gebürtige Salzburgerin hat an der Fachhochschule Wien sowie an der INSEEC in Paris studiert. Dann war sie in Singapur über elf Jahre lang in unterschiedlichen Positionen bei den Unternehmen Moët Hennessy, Diageo und Unilever tätig.

Basenbox: Täglich drei frische basische Bio-Gerichte

So lange existiert ihr neuer Arbeitergeber noch nicht: Basenbox wurde 2016 gegründet. Zum Start hatte das Gründerteam seine Kund:innen in Wien mit frisch zubereiteten Basen-Mahlzeiten aus einer kleinen Küche heraus bekocht und beliefert. Drei Jahre später folgte ein Auftritt bei „2 Minuten 2 Millionen.“ Im Herbst 2021 expandierte das Unternehmen dann nach München. Rund ein Jahr später folgte dann auch der Markteintritt in Berlin.

Das Startup bereitet dabei täglich drei basische Bio-Gerichte frisch zu und liefert sie auch gleich aus. Mit seinen Speisen will das Unternehmen Menschen wegbringen von säurebildenden Lebensmittel wie tierischen Produkten, Weißmehl, Zucker und stark verarbeiteten Lebensmitteln. Stattdessen setzt Basenbox eben auf basische Lebensmittel – dazu zählen unter anderem Gemüse, Obst, Kräuter und glutenfreie Getreidesorten.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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