20.09.2023

BarnVentures und AngelME Ventures übernehmen Consulting-Firma Usecon

BarnVentures (vormals MoonHolding) und AngelME Ventures haben erfolgreich das Beratungsunternehmen Usecon übernommen. Nun möchte man Synergien schaffen.
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Usecon, Übernahme
(c) Bernd Sumereder-Upstrive.at/ AngelME - Markus Ertler und Filip Zganjer übernehmen Usecon.

Diese strategische Partnerschaft zwischen BarnVentures, AngelME und der Usecon GmbH zielt darauf ab, Synergien zu schaffen, um wegweisende Projekte voranzutreiben, wie Filip Zganjer, CEO von BarnVentures, betont: “Wie bereits im Vorfeld angekündigt, werden wir unseren Fokus auf Human Centered Technologies und digitalen Humanismus verstärken. Durch den massiven Einsatz von AI wird es immer schwieriger zwischen Mensch und Maschine zu unterscheiden. Wir sind von der neuen Partnerschaft mit Usecon und den sich ergebenden Möglichkeiten, insbesondere im Bereich von AR/VR und der Digitalisierung von Resilienzstärkung, begeistert.”

Usecon: AR- und VR-Trainings als Expertise

Usecon bringt in diese Allianz konkret seine Expertise in Innovations- und Forschungsprojekten im Bereich der komplexen Digitalisierungsthemen ein, darunter AR/VR-Trainings und die Virtualisierung von Resilienz und Mental Health-Apps.

Markus Ertler mit bisher 35 Investitionen

“Durch die Zusammenführung unserer Kompetenzen wird Usecon wieder in die Top drei der Beratungs- und Umsetzungsagenturen in Österreich aufsteigen”, sagt Business Angel of the Year 2019 und CEO von AngelME Markus Ertler. “Die Zusammenarbeit mit Usecon und BarnVentures ist eine ideale und komplementäre Ergänzung zu den bestehenden 35 Investitionen der AngelME Ventures.”

Die Kernkompetenzen von Usecon, wie die Beratung bei Innovationen im Digitalisierungsumfeld sowie Setup und Beratung von Forschungsvorhaben, werden fortgeführt und erweitert, um gemeinsam mit Unternehmen aus dem BarnVentures-Portfolio wegweisende Projekte zu konzipieren und umzusetzen, heißt es.

BarnVentures möchte Spin-offs fördern

BarnVentures wird die Koordination der Aktivitäten übernehmen, technisches Consulting bieten und den Markt auf neue Technologien aufmerksam beobachten. Die Gruppe wird die Evolution von Usecon in neuen Bereichen wie Innovationsmanagement und Beratung unterstützen. Zudem wird der neue Inhaber aktiv daran arbeiten, vielversprechende Startups zu identifizieren, zu gründen, sich daran zu beteiligen und Spin-offs zu fördern.

Usecon-Projekte

Usecon hat in der jüngsten Vergangenheit Projekte realisiert, die, den neuen Besitzern nach, den Innovationsgeist des Unternehmens unterstreichen: Das MED1stMR-Projekt etwa befasst sich mit Mixed-Reality-Schulungstechnologie für medizinische Ersthelfer, während das EU-geförderte Forschungsprojekt Shotpros eine Virtual-Reality-Trainingslösung für Polizeibeamte entwickelte.

Usecon-Gründer und bisheriger Geschäftsführer, Manfred Tscheligi, Experte in den Bereichen Benutzererfahrung und Mensch-Computer-Interaktion, wird dem Advisory Board beitreten, um die strategische Ausrichtung der Unternehmen zu lenken.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

In der heimischen Startup-Szene wurde es mitunter eher belustigt kommentiert: Als im September das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity ausgesprochen wurde, sahen sich beide Seiten bestätigt. Und wenn alle gewonnen haben, ist ja alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich aber kommt die jüngste Entwicklung für die meisten Beobachter:innen wohl nicht wirklich überraschend: Sowohl Kammer als auch Startup legen nun Berufung gegen das Urteil ein.

Beide Seiten sahen sich in “wesentlichen Punkten” bestätigt

Nach der Klage vor etwa einem Jahr und den bis Juni dieses Jahres andauernden Verhandlungen erging vor etwa einem Monat das Urteil – brutkasten berichtete. Das Ergebnis in erster Instanz: Während sämtliche Hauptbegehren der ÖNK vom Handelsgericht abgewiesen wurden, bekam sie bei einer ganzen Reihe von Unterpunkten, sogenannten “Eventualbegehren”, Recht. Die Kammer sah sich damit “in wesentlichen Punkten bestätigt”. Und auch bei notarity meinte man “in allen für uns wesentlichen Punkten” Recht bekommen zu haben. Die sich durch die Stattgabe der Eventualbegehren ergebenden Änderungen habe man zudem bereits im Winter, kurz nach der Klage, umgesetzt, hieß es vom Startup.

Berufung: “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes”

Nun geht der Prozess aber in die nächste Instanz. 55 Seiten umfasst die Berufung der ÖNK laut einer Aussendung von notarity – die Kammer äußerte sich bislang noch nicht öffentlich zur neuen Entwicklung. Darin werde dem Startup unter anderem “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes” vorgeworfen. Es sei in den “geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen”.

Eigene Berufung von notarity

Man wolle nun mit einer eigenen Berufung “dagegenhalten”, heißt es von notarity. “Damit wollen wir für das digitale Notariat und unsere Kundinnen und Kunden weitere Verbesserungen wie z.B. eine erhöhte Preistransparenz und eine vereinfachte Leistungsverrechnung erreichen”, kommentiert CEO Jakobus Schuster. Auch die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung ganz oben auf der Startseite der Website und die Teilung der Gerichtskosten halte man für ungerechtfertigt.

Man sehe sich mittlerweile mit “horrenden Anwalts- und Verfahrenskosten” konfrontiert, heißt es von notarity. Aufgrund des zunehmenden internationalen Erfolgs und “der Rückendeckung unserer Investoren”, könne man aber weitermachen, so Schuster. Bezüglich des Ausgangs des Berufungsverfahrens sei man “zuversichtlich”.

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