Die Zukunft des Bankings in den Händen der Fintechs
In naher Zukunft sollen Fintech-Startups zu den wichtigsten Playern im Finanzsektor werden. International investieren große Banken darum in die Jungunternehmen - ein Trend, der sich bald auch in Österreich bemerkbar machen könnte.
Den Fintechs gehört die Zukunft des Bankings – zumindest ein Teil davon. Davon sind sogar die Banken selbst überzeugt. Laut einer weltweiten Studie des Beratungsunternehmens PWC befürchten 83 Prozent der Finanzdienstleister und konkret 95 Prozent der Banken, dass sie Geschäft an Fintechs verlieren werden. Dennoch setzen sich 25 Prozent der Institute überhaupt nicht mit Fintechs auseinander. Richtig offensiv geht nur eine Minderheit das Thema an: 14 Prozent der befragten 432 Finanzinstitute sagen, dass sie Venture Fonds (Wagniskapitalfonds) schaffen, um Fintechs zu finanzieren. Und nur neun Prozent kaufen Start-ups zu. Die häufigste Form, Fintechs zu integrieren, ist bisher die Kooperation (32 Prozent). „Auch in Österreich kooperieren Banken statt zu kaufen oder Anteile zu erwerben“, sagt PWC-Finanzexperte Simon El Dib. Gleichwohl stehen hier Änderungen bevor.
Österreichische Banken wollen investieren
Heimische Banken prüfen „mit Hochdruck“ Möglichkeiten, Risikokapital in Fintechs zu investieren, meinten mehrere vom WirtschaftsBlatt befragte Branchenkenner. „Man wird sehr bald etwas nach internationalem Vorbild sehen. Darunter Beteiligungen und Accelerator-Programme“, sagt Berthold Baurek-Karlic, CEO der Beratungs- und Beteiligungsfirma Venionaire Capital. Konkrete Namen wollte er, wie die meisten anderen, Insider nicht nennen.
Auch die Banken selbst halten sich zurück, sobald die Sprache auf Venture-Capital-Pläne kommt. „Wir machen ein Fintech-Screening und schauen, welche Lösungen für uns passen. Aber wir haben derzeit kein Venture-Capital-Engagement“, sagt Hannes Cizek, Leiter Digital Banking in der Raiffeisen Zentralbank (RZB). Allerdings: Was ist, wenn eine Art Runtastic für den Finanzbereich daherkommt (Adidas kaufte 2015 die Austro-Fitness-App für 220 Millionen €), müsste man da als Bank nicht einfach zuschlagen? Cizek verneint nicht, äußert sich zu dem Gedankenexperiment aber allgemein: „Eindeutig wird es in der Branche zu Zukäufen kommen. In den vergangenen sechs bis zwölf Monaten ist das Thema in Österreich stark gewachsen. Auch wir arbeiten daran, wie man Lösungen finden kann.“
Summen spielen keine Rolle
Und wie schwer wäre es, innerhalb der Bank Unterstützer für den Kauf eines aussichtsreichen, aber teuren Fintech zu finden? „Um Summen geht es primär gar nicht“, sagt Cizek. „Man muss sich mit dem Thema auseinandersetzen, und findet man eine Lösung, die für das Geschäftsmodell passt, dann muss man eine fundierte Entscheidung treffen.“ Die Raiffeisen Bankengruppe startete 2016 das mit 70 Millionen € kapitalisierte Programm Digitale Regionalbank: Innert drei Jahren sollen zwölf Projekte entwickelt werden. Laut Cizek kauft man derzeit nur wenige digitale Einzellösungen zu. Der Löwenanteil des Geldes fließe in die Entwicklung von Anwendungen durch die hauseigenen IT-Experten. Bis jetzt.
Dass hauseigene IT-Lösungen künftig nicht jeden Trend in der rasanten digitalen Welt bedienen können, damit rechnet man auch in der Bawag P.S.K. Die Bank habe „insgesamt 100 Millionen € für Partnerschaften und Investitionen in Fintechs vorgesehen“, sagt Digital-Banking-Leiter Marcus Kapun. Es gibt kein Minimum-Investment und keine maximale Zahl von Kooperationen. „Wir sehen tief greifende Veränderungen in der Bankenbranche, auch durch den Eintritt von Fintechs“, so Kapun. Darüber hinaus bleiben aber alle Angaben vage: Es ist die Rede von „strategischen Investitionen und Finanzierungen sowie die gemeinsame Expansion in neue (auch geografische) Regionen“ und von „vielversprechenden Kooperationen“ in den kommenden Monaten.
Laut dem Raiffeisen-Digitalexperten Cizek ist eines der größten Technologiefelder bei der Bankendigitalisierung die Datenanalyse und die Nutzung von Metadaten: „Das steht hinter allen Einzellösungen vom mobilen Bezahlen bis zum persönlichen Finanzmanager. Analytische Lösungen sind ein großer Branchentrend“, so Cizek.
In dieses Segment fällt etwa das Algorithmus- und Prognose-Start-up PredictR, mit dem die Erste Group eine Kooperation geschlossen hat. Die Erste zählt zu den aktiven Austro-Banken punkto Digitalisierung (u. a. Erste Hub). Sie hat unlängst ihr Onlinebanking („George“) in das Zeitalter bequemer Benutzeroberflächen und mitdenkender Technologien à la Google und Amazon geführt. Zu Venture-Capital-Aktionen, wo bei Insidern auch die Erste ins Gespräch kommt, erfährt man aber nichts.
Ein zweischneidiges Schwert
Während sich alle angesprochenen Fachleute einig sind, dass die großen Austro-Banken Risikokapitalinitiativen oder Zukäufe vorbereiten, dürften die Fintechs selbst weniger Eile haben: Häufig stünden diese einer direkten Investition kritisch gegenüber, „da das besonders auf einem kleinen Markt wie Österreich die Kooperation mit weiteren Banken eher verhindert als befruchtet“, sagt etwa PWC-Fachman Simon El Dib. Venionaire-Chef Berthold Baurek-Karlic relativiert das: „Es ist ein zweischneidiges Schwert. Einerseits sind die Fintechs bestrebt, eine Nische zu finden und sich darin zu entwickeln. Ihr Produkt braucht da nicht von Anfang an komplett zu sein, sondern kann sich schrittweise entfalten, während eine Bank mit halben Lösungen nichts anfangen kann. Auf der anderen Seite sind Start-ups gerade im Finanzsektor angewiesen auf Lizenzen, Marktzugang, die Glaubwürdigkeit auf dem Markt. International hat sich gezeigt, dass von einer Zusammenarbeit beide profitieren können.“
Risikokapitalgeber haben die Fintechs jedenfalls für sich entdeckt: Gemäß einer Studie von KPMG und CB Insights erhielten globale Finanz-Start-ups allein im ersten Quartal 2016 4,9 Milliarden US-$ – nach nur 1,9 Milliarden $ im Vergleichsquartal des Vorjahres. Das ist ein Zuwachs von rund 158 Prozent.
Venionaire-Partner Sasan Hashemi hat für das WirtschaftsBlatt die globalen Topbanken bei den Fintech-Investitionen recherchiert: Ein Finanz-Start-up, das in den USA von einer der drei Banken Wells Fargo, JP Morgan oder Citi Bank in ein Accelerator-Programm aufgenommen wird, kann mit einer Kapitalspritze von durchschnittlich 250.000 $ rechnen (s. Grafik). In Europa investieren Barclays, BNP Paribas und ING Group als Top-Acceleratoren durchschnittlich 100.000 €. Geht es um Wagniskapital, waren 2015 Caixa (Caixa Capital), Citi (Citi Ventures) und Santander (InnoVentures Fonds) die drei aktivsten Banken. Einen Österreich-Eintrag für Accelerator-Programme oder Venture Capital findet man in einschlägigen Datenbanken nicht.
Prognosen noch unbekannt
Gesamtmarktzahlen oder eine Schätzung, geschweige denn eine Prognose zum Fintech-Engagement heimischer Banken, konnte weder bei der Wirtschaftskammer noch bei Beratungsunternehmen in Erfahrung gebracht werden. Bei manch einem Branchen-Gremium weckte die Anfrage mit dem Schlagwort Fintech überhaupt Erklärungsbedarf. Und ein interessantes Recherchedetail verdeutlicht möglicherweise, warum das so ist: In der Online-Datenbank der Nachrichten Agenture APA, in den auch internationele Agentur-Meldungen von dpa, AFP oder Reuters einfließen, taucht der erste Bericht über Fintechs erst im April 2015 auf.
X-Faktor: Warum Liquidation Preference bei einem Millionen-Exit zum Albtraum werden kann
Ein Exit in Millionenhöhe – und trotzdem bleibt für die Gründer:innen kaum etwas übrig. Schuld daran können sogenannte Liquidation Preferences sein, die darüber entscheiden, wer beim Verkauf eines Startups bevorzugt wird. Rechtsanwalt Manuel Mofidian ordnet ein.
X-Faktor: Warum Liquidation Preference bei einem Millionen-Exit zum Albtraum werden kann
Ein Exit in Millionenhöhe – und trotzdem bleibt für die Gründer:innen kaum etwas übrig. Schuld daran können sogenannte Liquidation Preferences sein, die darüber entscheiden, wer beim Verkauf eines Startups bevorzugt wird. Rechtsanwalt Manuel Mofidian ordnet ein.
Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.
Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.
So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.
Was ist eine Liquidationspräferenz?
Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.
Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.
„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.
„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.
„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“
Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel
Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.
Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.
Participating vs. non-participating
Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.
So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.
Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“
Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“
Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.
Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.
Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.
„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.
Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase
Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.
Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft
Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.
Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“
Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.
Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.
Secondaries als mögliches Instrument
Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.
Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.
„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“
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