27.01.2017

Banken-Videoidentifikation: Großer Schritt oder schon jetzt veraltet?

Seit Anfang des Jahres ist in Österreich die Videoidentifikation für Bankkunden erlaubt. Der Brutkasten hat dazu mehrere Banken und FinTechs befragt. Die Meinungen gehen stark auseinander.
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„Die Entwicklung ist positiv für den ganzen Markt. Die Lösung ist perfekt für alle Player“, sagt Daniel Strieder, Founder des Dispo-Kredit-Startups Cashpresso. Seit 3. Jänner können Bankunden in Österreich ihre Identität einfach mit dem Smartphone über eine Videoschaltung nachweisen. Dazu müssen sie einen Lichtbildausweis in die Kamera zeigen. In Deutschland ist das schon länger möglich. Cashpresso, das die Deutsche Handelsbank im Hintergrund hat, hatte den Service daher in Deutschland bereits umgesetzt und wartete für den Österreich-Launch auf die neue Verordnung.

+++ Dossier: FinTech +++

Zauberwort: „Onboarding“

Nicht nur weil das Wiener Startup keine Filialen hat, ist es auf die Videoidentifikation angewiesen. Das ganze Konzept, innerhalb von wenigen Minuten online einen Dispo-Kredit zu bekommen, baut auf der Möglichkeit auf. Mit der erhöhten Geschwindigkeit und der einfachen Handhabung ist auch zu erklären, dass mehrere österreichische Großbanken das Service bereits gelauncht haben, oder gerade daran arbeiten. Das Zauberwort dabei ist „Onboarding“ – Kunden sollen möglichst schnell und simpel hereingeholt werden. Sowohl die Bawag-PSK als auch die Erste Group verkündeten am 19. Jänner stolz, sie seien die ersten in Österreich, die die neue Identifikationsmöglichkeit anbieten.

Deutlich höhere Abschlussrate bei N26

Von der Raiffeisen Zentralbank (RZB) heißt es, man starte gerade Pilotprojekte und wolle den Service ab dem dritten Quartal 2017 flächendeckend anbieten. Eines „Tricks“ bediente sich N26, das Berliner FinTech-Startup mit Wiener Wurzeln: Als deutsche Bank (N26 hat seit einigen Monaten eine eigene Banklizenz) konnte es schon vor der Verordnung Videoidentifikation auch in Österreich anbieten. Nur gute Erfahrungen habe man damit gemacht, heißt es vom Startup. Die Möglichkeit erhöhe die Abschlussrate der Kontoeröffnungen wesentlich.

ING-DiBa wird Videoidentifikation nicht umsetzen

Es ist also ein großer Schritt für die Branche, würde man bei all der positiven Stimmung meinen. Doch nicht alle sehen in der Videoidentifikation eine passende Lösung für die erhöhte Geschwindigkeit von Bankgeschäften. Die ING-DiBa etwa, hat nicht vor, den Service in Österreich umzusetzen. Und das, obwohl er von der Bank in Deutschland bereits genutzt wird. Die Kosten für die Umsetzung seien sehr hoch, heißt es von der ING-DiBa, doch das sei nur ein Grund. Es gebe noch einige weitere Bedenken, was die Umsetzung der Verordnung angeht.

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Schwierigkeiten und Sicherheitsbedenken

Konkret sehe die Verordnung etwa vor, dass die Identifikation seitens der Bank in einem abgetrennten, mit einer Zugangskontrolle ausgestatteten Raum, erfolgen muss. Die entsprechende Infrastruktur müsse in vielen Fällen erst einmal geschaffen werden. Weiters müsse die Unversehrtheit des Lichtbildausweises kontrolliert werden (z.B. könnte das Foto ausgetauscht sein). Die Erfahrung aus Deutschland zeige, dass ein haptischer Test nötig ist, um hier wirklich sicher zu sein. Der optische Check über die Smartphonekamera sei dagegen nicht ausreichend, auch wenn er durch die Verordnung gedeckt ist. Zuletzt, heißt es von der ING-DiBa, sei auch die sichere Datenübermittlung eine große Herausforderung, zumal es sich dabei um ein „wesentliches Outsourcing“ handle, da wenige Banken den Service technisch selbst umsetzen würden.

Alternative Verfahren: Zeichenerkennung und Money Transfer

Doch was sind die Alternativen? Zwar räumt die ING-DiBa ein, dass sich die Methode prinzipiell für Kontoeröffnung und Kreditvergabe eigne. Allerdings wolle man schon bald „andere Identifikationsverfahren mit höherer Kundenakzeptanz und Sicherheit, besserer Verfügbarkeit des Services im Sinne von Servicelevel bzw. –zeiten, schnelleren Durchlaufzeiten und folglich besserer Customer Convenience implementieren.“ Man arbeite bereits mit Verfahren, die auf der optischen Zeichenerkennung beruhen, und an der Optimierung der schon derzeit eingesetzten Identifikationsvariante mittels Money Transfer. Die Message der ING-DiBa ist also klar: Videoidentifikation ist jetzt, wenige Wochen nach der Zulassung in Österreich, bereits veraltet.

Banken und FinTechs sehen Wettbewerbsnachteile beseitigt

Bei aller Kritik bleibt das Verfahren freilich trotzdem ein Sprungbrett für FinTech-Startups in den österreichischen Markt. Auch die etablierten Banken signalisieren, dass sich ihre Möglichkeiten für Kooperationen mit Startups durch die neue Verordnung verbessern. Zugleich sieht man aber auch einen Wettbewerbsnachteil gegenüber FinTechs, die die Videoidentifikation schon vorher von Deutschland aus angeboten hatten, aus dem Weg geräumt. Daniel Strieder von Cashpresso sieht es umgekehrt: „Damit fällt für Startups eine große Hürde weg. Die etablierten Banken verlieren ihren Vorsprung, den sie durch ihr Filialnetz hatten.“

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
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Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


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Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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