27.01.2017

Banken-Videoidentifikation: Großer Schritt oder schon jetzt veraltet?

Seit Anfang des Jahres ist in Österreich die Videoidentifikation für Bankkunden erlaubt. Der Brutkasten hat dazu mehrere Banken und FinTechs befragt. Die Meinungen gehen stark auseinander.
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„Die Entwicklung ist positiv für den ganzen Markt. Die Lösung ist perfekt für alle Player“, sagt Daniel Strieder, Founder des Dispo-Kredit-Startups Cashpresso. Seit 3. Jänner können Bankunden in Österreich ihre Identität einfach mit dem Smartphone über eine Videoschaltung nachweisen. Dazu müssen sie einen Lichtbildausweis in die Kamera zeigen. In Deutschland ist das schon länger möglich. Cashpresso, das die Deutsche Handelsbank im Hintergrund hat, hatte den Service daher in Deutschland bereits umgesetzt und wartete für den Österreich-Launch auf die neue Verordnung.

+++ Dossier: FinTech +++

Zauberwort: „Onboarding“

Nicht nur weil das Wiener Startup keine Filialen hat, ist es auf die Videoidentifikation angewiesen. Das ganze Konzept, innerhalb von wenigen Minuten online einen Dispo-Kredit zu bekommen, baut auf der Möglichkeit auf. Mit der erhöhten Geschwindigkeit und der einfachen Handhabung ist auch zu erklären, dass mehrere österreichische Großbanken das Service bereits gelauncht haben, oder gerade daran arbeiten. Das Zauberwort dabei ist „Onboarding“ – Kunden sollen möglichst schnell und simpel hereingeholt werden. Sowohl die Bawag-PSK als auch die Erste Group verkündeten am 19. Jänner stolz, sie seien die ersten in Österreich, die die neue Identifikationsmöglichkeit anbieten.

Deutlich höhere Abschlussrate bei N26

Von der Raiffeisen Zentralbank (RZB) heißt es, man starte gerade Pilotprojekte und wolle den Service ab dem dritten Quartal 2017 flächendeckend anbieten. Eines „Tricks“ bediente sich N26, das Berliner FinTech-Startup mit Wiener Wurzeln: Als deutsche Bank (N26 hat seit einigen Monaten eine eigene Banklizenz) konnte es schon vor der Verordnung Videoidentifikation auch in Österreich anbieten. Nur gute Erfahrungen habe man damit gemacht, heißt es vom Startup. Die Möglichkeit erhöhe die Abschlussrate der Kontoeröffnungen wesentlich.

ING-DiBa wird Videoidentifikation nicht umsetzen

Es ist also ein großer Schritt für die Branche, würde man bei all der positiven Stimmung meinen. Doch nicht alle sehen in der Videoidentifikation eine passende Lösung für die erhöhte Geschwindigkeit von Bankgeschäften. Die ING-DiBa etwa, hat nicht vor, den Service in Österreich umzusetzen. Und das, obwohl er von der Bank in Deutschland bereits genutzt wird. Die Kosten für die Umsetzung seien sehr hoch, heißt es von der ING-DiBa, doch das sei nur ein Grund. Es gebe noch einige weitere Bedenken, was die Umsetzung der Verordnung angeht.

Redaktionstipps

Schwierigkeiten und Sicherheitsbedenken

Konkret sehe die Verordnung etwa vor, dass die Identifikation seitens der Bank in einem abgetrennten, mit einer Zugangskontrolle ausgestatteten Raum, erfolgen muss. Die entsprechende Infrastruktur müsse in vielen Fällen erst einmal geschaffen werden. Weiters müsse die Unversehrtheit des Lichtbildausweises kontrolliert werden (z.B. könnte das Foto ausgetauscht sein). Die Erfahrung aus Deutschland zeige, dass ein haptischer Test nötig ist, um hier wirklich sicher zu sein. Der optische Check über die Smartphonekamera sei dagegen nicht ausreichend, auch wenn er durch die Verordnung gedeckt ist. Zuletzt, heißt es von der ING-DiBa, sei auch die sichere Datenübermittlung eine große Herausforderung, zumal es sich dabei um ein „wesentliches Outsourcing“ handle, da wenige Banken den Service technisch selbst umsetzen würden.

Alternative Verfahren: Zeichenerkennung und Money Transfer

Doch was sind die Alternativen? Zwar räumt die ING-DiBa ein, dass sich die Methode prinzipiell für Kontoeröffnung und Kreditvergabe eigne. Allerdings wolle man schon bald „andere Identifikationsverfahren mit höherer Kundenakzeptanz und Sicherheit, besserer Verfügbarkeit des Services im Sinne von Servicelevel bzw. –zeiten, schnelleren Durchlaufzeiten und folglich besserer Customer Convenience implementieren.“ Man arbeite bereits mit Verfahren, die auf der optischen Zeichenerkennung beruhen, und an der Optimierung der schon derzeit eingesetzten Identifikationsvariante mittels Money Transfer. Die Message der ING-DiBa ist also klar: Videoidentifikation ist jetzt, wenige Wochen nach der Zulassung in Österreich, bereits veraltet.

Banken und FinTechs sehen Wettbewerbsnachteile beseitigt

Bei aller Kritik bleibt das Verfahren freilich trotzdem ein Sprungbrett für FinTech-Startups in den österreichischen Markt. Auch die etablierten Banken signalisieren, dass sich ihre Möglichkeiten für Kooperationen mit Startups durch die neue Verordnung verbessern. Zugleich sieht man aber auch einen Wettbewerbsnachteil gegenüber FinTechs, die die Videoidentifikation schon vorher von Deutschland aus angeboten hatten, aus dem Weg geräumt. Daniel Strieder von Cashpresso sieht es umgekehrt: „Damit fällt für Startups eine große Hürde weg. Die etablierten Banken verlieren ihren Vorsprung, den sie durch ihr Filialnetz hatten.“

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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