01.06.2022

Banken und Krypto: Noch keine volle Rechtssicherheit

Die Beziehung zwischen Banken und dem Kryptomarkt ist nicht immer einfach - Vid Hribar und Andreas Hofbauer von der RBI im Interview über Chancen und Herausforderungen.
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Banken und Krypto - Andreas Hofbauer und Vid Hribar im Interview
Andreas Hofbauer und Vid Hribar | (c) RBI
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Die Raiffeisen Bank International AG (RBI) beschäftigt sich bereits seit Jahren intensiv mit dem Kryptobereich. Im Interview sprechen Vid Hribar (RBI Blockchain Hub/Strategy) und Andreas Hofbauer (Compliance) von der RBI über Pläne und Herausforderungen.


Die Beziehung zwischen Banken und dem Kryptomarkt ist nicht immer einfach. Wie bringt die RBI die beiden zusammen?

Vid Hribar: Wir sehen uns die Entwicklungen im Kryptomarkt genau an und loten laufend Optionen aus, wie wir teilhaben können. Wir sehen sehr große Chancen für uns, wobei nicht nur Kryptowährungen, sondern vor allem auch Themen wie tokenisierte Assets und Stable Coins für uns interessant sind. Die größte Herausforderung für uns als große Bankengruppe ist momentan allerdings, dass der Bereich noch zu wenig reguliert ist. Da mitzumachen, fällt uns nicht so leicht wie einem Startup.

Wie sieht die Regulierungssituation in Österreich aktuell aus?

Andreas Hofbauer: Bislang sind Krypto-Asset-Service-Provider reguliert und es gibt seit kurzem eine klare Steuer-Regelung, die aber nur bei Auszahlung schlagend wird. Ansonsten gibt es kaum direkte Regeln für den Kryptomarkt. Bei rechtlichen Fragen muss man sich daher immer den Einzelfall ansehen und eruieren, welche geltenden Gesetze darauf anwendbar sind, etwa aus den Finanzmarkt- oder Anti-Geldwäsche-Regelungen. Das birgt aber ein gewisses Risiko, weil die Anwendung mancher Rechtsnormen nicht immer vollends geregelt ist. Derzeit warten wir auf das angekündigte Digital-Finance-Paket der EU, in dem auch die Regelung „Markets in Crypto Assets“, kurz MiCA, enthalten ist.

Was sind aus Ihrer Sicht die dringendsten regulatorischen Schritte?

Andreas Hofbauer: Es geht mit dem genannten Paket in die richtige Richtung. Jetzt gilt: Je früher es kommt, umso besser. Denn es enthält auch eine für uns wichtige Überarbeitung der Anti-Geldwäsche-Richtlinie und der Geldtransfer-Verordnung. Unter anderem müssen Krypto-Asset-Service-Provider zukünftig bei Transaktionen Daten zu Sender:innen und Empfänger:innen bereitstellen, was eine Annäherung an das klassische Bankwesen bedeutet.

Gibt es bereits internationale Best-Practice-Beispiele?

Vid Hribar: Ja, sogar im DACH-Raum. Deutschland hat sehr früh eine Blockchain-Strategie ausgearbeitet. So gibt es dort unter anderem eine Regelung und Auflagen für Crypto Custody, also Verwahrungslösungen für Endkund:innen. Das Elektronische Wertpapiergesetz regelt die Ausgabe von Krypto-Assets und auch das Fondsstandortgesetz enthält relevante Punkte. Auch in der Schweiz gibt es seit 2020 eine klare Regulierung im Kryptobereich.

Eine Vorhersage: Wie wird sich die Beziehung zwischen Banken und Kryptobereich entwickeln?

Andreas Hofbauer: Mit der Rechtssicherheit des erwarteten EU-Pakets gehe ich davon aus, dass es für uns einfacher und schneller und damit auch mehr wird. Ich erwarte, dass es im Rahmen von MiCA ein Lizenz-Verfahren geben wird, ohne das nicht lizensierte Anbieter auf Dauer nicht bestehen werden können.

Vid Hribar: Ich bin optimistisch, dass wir als Banken Kryptowährungen akzeptieren und unsere Rolle in diesem Bereich finden werden. In bestimmten Punkten, wie tokenisierten Assets, sind wir ja schon dabei.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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