26.07.2022

Banken in Österreich streichen „Strafzinsen“ für Firmenkunden

In Österreich wollen nach der Zinserhöhung der EZB immer mehr Banken die Negativzinsen für Firmenkunden streichen.
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Die 14 Meter hohe, 50 Tonnen schwere Euro-Skulptur ist sehr teuer in der Erhaltung
Die 14 Meter hohe, 50 Tonnen schwere Euro-Skulptur ist sehr teuer in der Erhaltung | (c) Adobe Stock - Peter Stein

Infolge der Zinserhöhung der Europäischen Zentralbank streichen auch viele Banken in Österreich die umgangssprachlich Strafzinsen genannten Verwahrgebühren für Firmenkunden. Zum Hintergrund: In Österreich dürfen Banken nur für Firmenkunden solche Negativzinsen für die Verwahrung größerer Summen verrechnen; Privatkunden sind davon anders als in Deutschland nicht betroffen. Der OGH untersagte in einem Urteil 2009 Negativzinsen für private Sparer in Österreich.

Die EZB hatte mit der jüngsten Zinserhöhung um 0,5 Prozent die Negativzinsen von zuvor eben minus 0,5 Prozent auf bei der Zentralbank geparkte Gelder für Banken gestrichen. Einige Institute hatten diese Zinsen in Form von Gebühren an Firmenkunden weitergegeben – immer mehr Institute kündigen nun an, genau das nicht mehr tun zu wollen.

Bank Austria und Erste Bank streichen demnächst

Bank Austria und Erste Bank gaben bekannt, die Verwahrgebühr, die bei institutionellen Kunden, Kunden aus dem öffentlichen Sektor und eben Firmenkunden bei größeren Summen – bei der Erste ab 100.000 Euro – anfielen, demnächst streichen zu wollen – ein konkretes Datum nannten die Banken bisher nicht.

Die VKB-Bank will die Gebühren ab 1. August „bis auf weiteres“ streichen und die RLB Wien-Niederösterreich hat diesen Schritt für Ende August angekündigt. Medienberichten zufolge wollen auch die Volksbanken die Verwahrgebühren streichen, wobei dort derzeit je nach Volksbank unterschiedliche Regelungen gelten. In Deutschland hatte etwa die Deutsche Bank unmittelbar nach der Zinsentscheidung der EZB am 21. Juli 2022 angekündigt, das Verwahrentgelt noch im August abzuschaffen; die deutsche Commerzbank sogar rückwirkend zum 1. Juli.

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In einem Interview mit brutkasten im Februar dieses Jahres hob die Wiener Digitalstadträtin Barbara Novak (SPÖ) den Standort Wien für eine „AI Gigafactory“ noch hervor. Die Abwärme der Server sollte dabei direkt in das bestehende Fernwärmenetz eingespeist werden, so das Konzept. „Bei einer AI Gigafactory fällt sehr viel Abwärme an, mit der bis zu 200.000 Haushalte versorgt werden könnten. Das wäre ein wesentlicher Beitrag zur Dekarbonisierung der Fernwärme und stellt eine klassische Win-win-Situation dar“, so Novak im Interview.

Brief von Digitalstadträtin an EU

Die Auflagen der Förderung seien von Seiten der EU nun aber dahingehend geändert worden, dass das Projekt an keinen bestimmten Standort bzw. an keine definierten Auflagen gebunden werden dürfe, berichtet die Tageszeitung Kurier. Ein zentrales Element der Wiener Bewerbung beinhaltet jedoch die erwähnte Anknüpfung der Gigafactory an das Fernwärmenetz (brutkasten berichtete). Laut Kurier wird in einem offiziellen Brief der Digitalstadträtin an die EU nun dazu aufgerufen, die Auflagen für die Förderung nochmal zu überdenken.

„Einkaufsgemeinschaften“ nicht passend für Stadt Wien

Das Finanzierungsmodell für das 5-Milliarden-Euro-Projekt sah ursprünglich vor, dass zwei Drittel der Mittel von privaten Investoren und ein Drittel gemeinschaftlich von der Stadt Wien, dem Bund sowie der EU aufgebracht werden. Aktuelle Bestrebungen in Brüssel sehen nun jedoch die Bildung von standortungebundenen „Einkaufsgemeinschaften“ vor. Für Wien würde dies bedeuten, dass das Projekt nicht mehr zwingend an die geplante Abwärme-Integration in das Fernwärmenetz gekoppelt werden dürfte. Da diese Koppelung jedoch eine Grundvoraussetzung der Wiener Bewerbung ist, wird eine Beteiligung unter den geänderten Bedingungen derzeit hinterfragt.

Fünf Gigafactories geplant

Bis zum Jahr 2028 plant die Europäische Union den Baubeginn von bis zu fünf neuen „AI-Gigafactories“. Diese hochmodernen Rechenzentren sollen speziell auf die enormen Anforderungen zugeschnitten werden, die das Training und der laufende Betrieb fortschrittlicher Künstlicher Intelligenz mit sich bringen. Dabei legt die EU besonderen Wert auf strengste Maßstäbe in den Bereichen Datensicherheit, IT-Schutz und Energieeffizienz.

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