16.12.2021

Deutsche Sparkassen planen Bitcoin-Angebot – und Österreichs Banken?

Die Sparkassen in Deutschland könnten bald ein Pilotprojekt zum Kauf und Verkauf von Kryptowährungen über das Girokonto starten. Der brutkasten hat bei österreichischen Banken nachgefragt, ob sie ähnliche Pläne haben.
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Eine Sparkassen-Filiale in Frankfurt
Eine Sparkassen-Filiale in Frankfurt | Foto: Adobe Stock

Bitcoin ganz einfach über das Girokonto bei der Hausbank kaufen? In Deutschland könnte dies in Zukunft möglich werden – zumindest arbeiten die deutschen Sparkassen gerade an einem Konzept, wie dies funktionieren könnte. Ein eigenes Team beim IT-Dienstleister S-Payment bereitet ein entsprechendes Pilotprojekt vor, wie mehrere deutsche Medien berichteten und die Sparkassen bestätigten. Die Gremien der Sparkassen werden Anfang 2022 darüber abstimmen. Sollten sie zustimmen, könnte die Umsetzung laut dem Wirtschaftsmagazin Capital noch 2022 erfolgen.

Das Pilotprojekt dürfte dem Bericht zufolge dann zunächst mit einzelnen ausgewählen Sparkassen starten. In Deutschland gibt es rund 370 Sparkassen, die aufgrund des Regionalprinzips im Bankenverband alle eigenständig entscheiden, ob sie sich an dem Projekt beteiligen wollen oder nicht. Insgesamt haben de Sparkassen in Deutschland rund 50 Millionen Kunden. „Das Interesse an Krypto-Assets ist enorm, das sieht auch die Sparkassen-Finanzgruppe“, sagte ein DSGV-Sprecher. Mit dem Projekt prüfe man nun „welche Möglichkeiten und Risiken eine Wallet bietet, in der Kunden von Sparkassen Krypto-Assets sicher verwahren können.“

Nicht überall innerhalb der Sparkassen-Gruppe scheint man jedoch vollständig überzeugt zu sein. So zitierte etwa der Spiegel eine Stellungnahme des Deutschen Sparkassen- und Giroverband, den Dachverband der Sparkassen-Finanzgruppe: Es handle sich lediglich um ein Pilotprojekt, das man sehr skeptisch sehe. Doch auch andere deutsche Banken denken über ähnliche Projekte nach: Einem Bericht der F.A.Z. zufolge arbeiten auch die Commerzbank sowie die deutschen Volks- und Raiffeisenbanken an Konzepten zu Krypto-Angeboten.

Erste Bank bietet Bitcoin-Produkt im Private Banking an

Und wie sieht es in Österreich aus? Bei der Erste Bank war im Mai bekannt geworden, dass sie im Private-Banking-Segment vermögenden Kunden testweise und auf aktive Nachfrage ein Finanzprodukt anbietet, das den Bitcoin-Kurs nachbildet. Im Private Banking geht es um Anlagesummen von 500.000 Euro oder höher, manche Kunden würden hier Kryptoprodukte als Beimischung in ihre Portfolios aufnehmen wollen, hatte damals eine Sprecherin gegenüber dem brutkasten erläutert. Beim angebotenen Finanzinstrument handelt es sich um ein sogenanntes Exchange Traded Product (ETP) der Schweizer Kryptofirma 21 Shares, wie es auch an der Wiener Börse verfügbar ist.

Das Produkt biete man im Private Banking weiterhin an, sagte nun ein Sprecher der Erste Group auf brutkasten-Anfrage. Darüber hinaus gebe es derzeit nichts zu kommunizieren, was mögliche Krypto-Pläne anginge.

„Derzeit keine Pläne“ zu Krypto-Produkten bei BAWAG

Auch andere Banken zeigten sich auf brutkasten-Anfrage zurückhaltend. Die BAWAG teilte mit, es gäbe „derzeit keine Pläne, Kryptoprodukte bzw. den Handel mit Kryptowährungen einzuführen.“ Die Strategie der BAWAG konzentriere sich darauf, „einfache, transparente und erstklassige Produkte und Dienstleistungen anzubieten, die den Bedürfnissen der Kunden entsprechen“.

RLB NÖ-Wien sieht Kryptoprodukte kritisch

Auch bei der Raiffeisenlandbank Niederösterreich-Wien plant man „keine Einführung von Kryptoprodukten“. Diese seien „fundamental so gut wie nicht einschätzbar“. Und auch den Nachhaltigkeitsaspekt sieht man bei der RLB NÖ-Wien kritisch: Kryptowährungen seien „aufgrund des extremen Stromverbrauches das Gegenteil eines ‚grünen‘ Investments. Da nachhaltiges Investieren einen sehr hohen Stellenwert für uns hat, scheiden Krypto-Assets für uns aktuell als direkte Empfehlungen an Kunden aus.“

Bank Austria: Virtuelle Währungen nicht für sicherheitsorientierte Anlagezwecke geeignet

Die UniCredit Bank Austria äußerte sich in einer dem brutkasten übermittelten Stellungnahme nicht explizit zu möglichen Plänen hinsichtlich Krypto-Produkten. Sie hielt vielmehr fest, dass die Blockchain „eine wichtige Zukunftstechnologie“ sei. Die Bank investiere derzeit nicht aktiv in Kryptowährungen, weder im Namen ihrer Kunden noch auf eigener Basis, hieß es weiter. Es gebe jedoch auch keine spezifischen Beschränkungen über Überweisungen oder Abhebungen von Krypto-Börsen durch Kunden.

Daneben wies sie in der Stellungnahme auf die Richtlinien seitens der Europäischen Aufsichtsbehörden hinsichtlich der allgemeinen Risiken bei der Anlage in Kryptowährungen hin, die unter anderem besagen, dass virtuelle Währungen „hochriskante Produkte“ und daher für sicherheitsorientiere Anlage-, Spar- und Vorsorgezwecke ungeeignet seien.

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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