01.09.2023

Einst mit fast zwei Mrd. Euro bewertet – jetzt ist Startup insolvent

Der Niedergang des einst gehypten Londoner Telehealth-Startups Babylon Health zeichnet sich bereits seit 2022 ab.
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Babylon Health
Produktfoto | (c) Babylon Health

Es gibt Startup-Namensentscheidungen, die nicht ganz nachvollziehbar sind. Etwa, wenn man das Unternehmen nach einem längst vergangen Reich benennt, das in Philosophie, Kunst und Literatur sinnbildlich für hohen Aufstieg und tiefen Fall steht. Das Londoner Telehealth-Startup Babylon Health hat genau das getan – und erlebte einen hohen Aufstieg und einen tiefen Fall.

Starkes Wachstum schon vor coronabedingtem Telehealth-Boom

Im August 2019 wurde das Startup bei einer 550 Millionen US-Dollar-Finanzierungsrunde mit knapp zwei Milliarden US-Dollar bewertet. Das Timing schien rückbezüglich perfekt. Denn bekanntlich führte die Coronakrise schon einige Monate später zu einem Telehealth-Boom, für den Babylon nun entsprechend gut aufgestellt war. Schon vor der Pandemie hatte das Unternehmen mehrere große langfristige Deals mit Gesundheitsorganisationen unter Dach und Fach gebracht.

Babylon konnte Versprechen nicht halten

Doch es kam anders. Wie es bei Startups, die zu schnell wachsen, mitunter vorkommt, konnte Babylon Health seine Versprechen nicht halten. Zunächst stellten einzelne Mediziner:innen öffentlich die Patient:innen-Sicherheit beim Service infrage. Später schloss sich eine Behörde dieser Auffassung an. Im Sommer 2022 schließlich führte das zu einer Kettenreaktion gekündigter Großkunden-Verträge.

Übernahmeversuch 2023 scheiterte

Dazwischen war das Startup 2021 via SPAC in den USA an die Börse gegangen, mit dem Ziel, auch dort das Service anzubieten. Die Vorgänge 2022 ließen den Aktienkurs dann natürlich in den Keller fallen. Anfang dieses Jahrs suchte Babylon Health dann endgültig einen Käufer, um zu retten, was zu retten ist. Eine Übernahme durch ein Schweizer HealthTech scheiterte jedoch.

Babylon-Insolvenz zunächst in den USA, nun auch in UK

Zunächst meldete das Startup vor einigen Wochen in den USA Insolvenz an und beendete sein Service dort. Das Service im Vereinigten Königreich sollte dagegen erhalten bleiben, wie das Babylon Health dem US-Magazin TechCrunch erzählte. Nun wurde auch dort Insolvenz angemeldet. Große Teile der Assets wurden im Zuges dessen nun aber doch verkauft, heißt es in einem aktuellen TechCrunch-Bericht. Der Dienst dürfte also im Vereinigten Königreich mit dem neuem Eigentümer eMed Healthcare UK fortgeführt werden.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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In der heimischen Startup-Szene wurde es mitunter eher belustigt kommentiert: Als im September das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity ausgesprochen wurde, sahen sich beide Seiten bestätigt. Und wenn alle gewonnen haben, ist ja alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich aber kommt die jüngste Entwicklung für die meisten Beobachter:innen wohl nicht wirklich überraschend: Sowohl Kammer als auch Startup legen nun Berufung gegen das Urteil ein.

Beide Seiten sahen sich in “wesentlichen Punkten” bestätigt

Nach der Klage vor etwa einem Jahr und den bis Juni dieses Jahres andauernden Verhandlungen erging vor etwa einem Monat das Urteil – brutkasten berichtete. Das Ergebnis in erster Instanz: Während sämtliche Hauptbegehren der ÖNK vom Handelsgericht abgewiesen wurden, bekam sie bei einer ganzen Reihe von Unterpunkten, sogenannten “Eventualbegehren”, Recht. Die Kammer sah sich damit “in wesentlichen Punkten bestätigt”. Und auch bei notarity meinte man “in allen für uns wesentlichen Punkten” Recht bekommen zu haben. Die sich durch die Stattgabe der Eventualbegehren ergebenden Änderungen habe man zudem bereits im Winter, kurz nach der Klage, umgesetzt, hieß es vom Startup.

Berufung: “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes”

Nun geht der Prozess aber in die nächste Instanz. 55 Seiten umfasst die Berufung der ÖNK laut einer Aussendung von notarity – die Kammer äußerte sich bislang noch nicht öffentlich zur neuen Entwicklung. Darin werde dem Startup unter anderem “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes” vorgeworfen. Es sei in den “geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen”.

Eigene Berufung von notarity

Man wolle nun mit einer eigenen Berufung “dagegenhalten”, heißt es von notarity. “Damit wollen wir für das digitale Notariat und unsere Kundinnen und Kunden weitere Verbesserungen wie z.B. eine erhöhte Preistransparenz und eine vereinfachte Leistungsverrechnung erreichen”, kommentiert CEO Jakobus Schuster. Auch die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung ganz oben auf der Startseite der Website und die Teilung der Gerichtskosten halte man für ungerechtfertigt.

Man sehe sich mittlerweile mit “horrenden Anwalts- und Verfahrenskosten” konfrontiert, heißt es von notarity. Aufgrund des zunehmenden internationalen Erfolgs und “der Rückendeckung unserer Investoren”, könne man aber weitermachen, so Schuster. Bezüglich des Ausgangs des Berufungsverfahrens sei man “zuversichtlich”.

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