22.08.2022

B.A.M: Dieses Wiener Startup ist mit einem tatsächlich nützlichen NFT-Usecase am Markt

Das Wiener Startup B.A.M nutzt die NFT-Technologie für fälschungssichere Tickets für Konzerte und Co. - nun erstmals auch in Österreich.
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Die B.A.M-Gründer Georg Müller und Mirko Ilić | NFT Ticketing
Die B.A.M-Gründer Georg Müller und Mirko Ilić | (c) B.A.M

NFTs sind tot? Sieht man auf die Kursentwicklung von Bored Ape Yacht Club, den NFTs von Gustav Klimts Kuss und weitere, liegt dieser Befund nahe. Doch die Non-Fungible Token kann man nicht nur als (missglückte) Wertanlage nutzen. Dass es tatsächlich auch nützliche Usecases für die Technologie gibt, beweist das Wiener Startup B.A.M Ticketing – der brutkasten berichtete bereits Anfang des Jahres anlässlich eines Millioneninvestment.

NFT Ticket soll Fälschung und Wucher verhindern und zusätzliche Benefit bieten

Das Unternehmen nutzt NFTs als Fälschungssichere Tickets für Konzerte und Co, die auch nicht einfach zu Wucherpreisen weiterverkauft werden können. Davon sollen nicht nur Fans sondern vor allem auch die Künstler:innen profitieren, die dadurch einen größeren Anteil an der Wertschöpfung bekommen können. Zudem bietet das Blockchain-basierte Ticket einige weitere Möglichkeiten – etwa Informationsaustausch und Kommunikation zwischen Künstler:innen und Fans, oder Benefits, die mit Erwerb des NFTs dauerhaft gewährt werden können.

B.A.M-Gründer: „Win-Win-Win-Szenario abseits monopolitischer Systeme“

„Mit unserer Technologie lösen wir nicht nur die bekannten Industrieprobleme Ticketbetrug und Schwarzmarkthandel, sondern bringen als einer der ersten Anbieter weltweit eine zukunftsweisende Lösung für alle Künstler, Veranstalter und Kulturinstitutionen auf den Markt“, meint Georg Müller, CEO von B.A.M Ticketing. Man generiere „ein Win-Win-Win-Szenario abseits monopolitischer Systeme“ für Fans, Veranstalter:innen und Künstler:innen.

Erster Einsatz in Österreich bei Konzert in Gasometer

Nun kam das System von B.A.M erstmals auch in Österreich zur Anwendung – konkret bei der 20 Jahr-Feier der Drum’n’Bass-Musiker Mainframe Recordings im Gasometer. Dabei wurden auch die Möglichkeiten zusätzlicher Benefits genutzt, wie Daniel Fürst-Zoffel von Mainframe Recordings erklärt: „Die NFT-Tickets fungieren in Zukunft auch als Membership-Token für lebenslangen Zugriff auf neuen und exklusiven Mainframe Content. Damit generiert Mainframe nicht nur einen komplett neuen Mehrwert für alle Fans, sondern zeigt auch wie Fan-Engagement in Zukunft funktionieren kann“.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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