11.02.2026
INVESTMENT

Aviloo: NÖ-Batteriediagnose-Startup erhält 30 Millionen Euro Investment

Das niederösterreichische E-Tech-Scaleup Aviloo sichert sich eine 30-Millionen-Euro-Finanzierung. Im Zuge der Transaktion steigen Armira Growth und die Invest AG ein und kaufen den European Innovation Council Fund als frühen Investor aus.
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Aviloo
© Aviloo - (v.l.) Nikolaus Mayerhofer, Marcus Berger und Wolfgang Berger.

Das 2018 in Österreich gegründete E-Tech-Scaleup Aviloo mit Sitz in Wiener Neudorf expandierte mit seiner Batterie-Lösung 2022 nach Skandinavien und sicherte sich im Dezember 2023 ein Investment der Invest AG gemeinsam mit der Raiffeisen KMU Invest AG in siebenstelliger Höhe – brutkasten berichtete. Nun erhielt man eine 30-Millionen-Euro-Finanzierung.

Aviloo: Strategische Führung bleibt erhalten

Im Rahmen der Transaktion haben die europäische Investmentholding Armira Growth (Armira) und die Invest AG gemeinsam den European Innovation Council Fund (EIC), einen der ersten Kapitalgeber (Anm.: 2022) von Aviloo, ausgekauft und gehören damit neben Raiffeisen KMU Invest zu den wichtigsten Anteilseignern. Die Investition steht unter dem Vorbehalt der kartellrechtlichen Genehmigung.

Die strategische Führung des Unternehmens bleibt weiterhin fest in Hand von CEO Marcus Berger sowie dem Gründer-Team Nikolaus Mayerhofer und Wolfgang Berger, die ebenfalls signifikant am Unternehmen beteiligt sind.

„Wir investieren in resiliente Geschäftsmodelle mit klarer technologischer Differenzierung. Angesichts der weltweit erwarteten Verdreifachung der Elektrofahrzeugflotte auf rund 150 Millionen Fahrzeuge bis 2030 wird Transparenz beim Batteriezustand zunehmend entscheidend. Wir gehen davon aus, dass Batteriezertifizierung zum Standard wird – und Aviloo ist außergewöhnlich gut positioniert, seine Lösung weltweit zu skalieren“, sagt Florian Tappeiner, Managing Partner bei Armira Growth.

96-prozentige Kompatibilität

Seit der Gründung im Jahr 2018 fokussiert das österreichische Unternehmen auf Batteriediagnostik für gebrauchte Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge.

Die Investition unterstreiche das Vertrauen in das skalierbare Geschäftsmodell von Aviloo, seine technologische Führungsrolle sowie das langfristige Wertschöpfungspotenzial im rasant wachsenden globalen Markt für Elektromobilität, schreibt das Startup in einer Aussendung. Die gestärkte Gesellschafterstruktur biete zudem eine Kapitalgrundlage, um das weitere Wachstum zu unterstützen und das Unternehmen als „wegweisenden Marktführer im Bereich der Batteriediagnostik für Elektrofahrzeuge“ weiter zu etablieren.

Die Lösung des Unternehmens liefert konkret eine objektive und herstellerunabhängige Bewertung des Batteriezustands – und möchte mit präzisen Berechnungen über einfache Fahrzeugdaten-Auslesungen hinausgehen. Die Anwendung liefere Ergebnisse innerhalb von drei Minuten und sei mit über 96 Prozent aller Elektrofahrzeuge kompatibel.

Aviloo mit 750 Kunden in 30 Ländern

Das Unternehmen kombiniert dabei eigene Hardware und Software mit Datenanalysen, um den Batteriezustand objektiv zu bewerten. Diese Ergebnisse sollen als Entscheidungsgrundlage für die gesamte E-Mobilitätsbranche dienen. Im Gegensatz zu anderen Auslese-Tools nutze Aviloo eine Datenbank aus über 550.000 Praxistests. Dieser Datensatz deckt verschiedene Fahrzeugmodelle und Nutzungsprofile ab und ermöglicht so einen herstellerübergreifenden Vergleich der tatsächlichen Batterieleistung, so der Claim.

Die Lösungen von Aviloo werden aktuell von mehr als 750 Kunden in über 30 Ländern genutzt – darunter Händlernetzwerke von OEMs, Leasing- und Flottenbetreiber, Prüfgesellschaften und KFZ-Dienstleister. Zu den Kunden zählen führende Branchenakteure wie British Car Auction, Cox Automotive, ADAC, Emil Frey, Pickles Australia und Arval. Darüber hinaus haben Automobilhersteller wie Hyundai und Mercedes-Benz Aviloo-Diagnosen in ihre Händlerökosysteme integriert.

Starkes Wachstum

Das niederösterreichische Unternehmen verzeichnete zuletzt eigenen Angaben zufolge ein jährliches Wachstum von über 100 Prozent. Es ist in Europa, Asien, Australien und seit über einem Jahr auch in den Vereinigten Staaten tätig und baut seine internationale Präsenz weiter aus.

Christoph Hikes, CFO der Invest AG, ist davon überzeugt, dass die Erfolgsgeschichte von Aviloo erst am Anfang stehe: „In den vergangenen Monaten wurde die Basis für den weltweiten Roll-Out gelegt, welcher in der neuen Gesellschafterstruktur nun noch schneller vorangetrieben werden soll. Aviloo hat einen neuen Standard im rasch wachsenden Markt der unabhängigen Batteriediagnostik gesetzt. Mit Armira Growth als starkem Partner wollen wir die Marktführerschaft weiter ausbauen und den Kunden weltweit eine zuverlässige, unabhängige Batteriediagnose bieten.“

Fokus auf USA und Asien

Die nun vorgenommene Investition soll die Produktentwicklung und die internationale Expansion des Batteriediagnostik-Anbieters weiter beschleunigen – mit besonderem Fokus auf die Vereinigten Staaten und Asien. Sie unterstütze zudem die Entwicklung neuer Produkte und strategischer Partnerschaften, wobei mehrere Markteinführungen im Laufe des Jahres 2026 geplant sind.

Aviloo-CEO Marcus Berger sieht im Einstieg der neuen Investoren ebenfalls eine Weichenstellung für die Zukunft des Unternehmens: „Diese Investition markiert einen wichtigen Meilenstein für die weitere Entwicklung von Aviloo. Mit unserer unabhängigen Batteriediagnose haben wir einen neuen Standard gesetzt, der mit keinem Produkt am Markt vergleichbar ist. An dieser Stelle möchten wir uns auch beim EIC Fund bedanken, der mit seinem Investment einen wichtigen Beitrag zu unserer Unternehmensentwicklung geleistet hat. Mit der Unterstützung von Armira Growth, Invest AG und Raiffeisen KMU Invest sind wir bestens positioniert, unsere internationale Expansion zu beschleunigen.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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