25.07.2017

Auswege aus dem Förderdschungel – Ein Maßnahmenkatalog

Michael Raab hat rund 80 Startups bei der Einreichung von mehr als 120 Förderanträgen betreut. Für den Brutkasten hat er aufgeschrieben, wie die Fördersituation in Österreich mit einfachen Maßnahmen deutlich verbessert werden könnte.
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Österreich kann im Startup-Bereich im internationalen Vergleich besonders mit einem breiten Angebot an öffentlichen Förderungen punkten. Die öffentliche Hand fördert Innovation, F&E sowie Investitionen von Unternehmen gerade in frühen Unternehmensphasen. Das im letzten Jahr beschlossene Startup-Paket sollte hier weitere Anreize setzten. Tatsächlich sind jedoch gerade Startups bei der Beantragung von Förderungen besonderen Herausforderungen ausgesetzt. Das sind etwa der sehr komplexe Prozess der Antragstellung, lange Wartezeiten auf die Zu- oder Absage oder das finanzielle Loch, das entsteht, weil Förderungen erst nach erfolgreichem Projektabschluss ausbezahlt werden. Die meisten Herausforderungen könnten dabei durch geringfügige Adaptionen der jeweils zu Grunde liegenden Richtlinien beseitigt werden.

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Beantragung: 200 Stunden für lauter ähnliche Formulare

Die Beantragung von Förderungen ist aufgrund unterschiedlicher Richtlinien der verschiedenen Institutionen und Ausschreibungen außerordentlich komplex und zeitaufwändig. Der Aufwand für ein Basisprogramm erreicht gerade für junge Gründer schnell die 200-Stunden-Marke. Selbst innerhalb der Institutionen unterscheiden sich Richtlinien hinsichtlich der Anrechenbarkeit von Gesellschafterstunden, geförderten Kosten und Formularvorlagen deutlich. Ein Überblick über aktuelle Förderungen auf Bund-, Länder- und Gemeindeebene ist de Facto nicht möglich. Auch der Förderkompass des bmvit (http://www.foerderkompass.at) ist nicht vollständig.

Die Antragsformulare für Zuschüsse und Unternehmen sind rein inhaltlich insgesamt über alle Institutionen und Programme hinweg ähnlich und mit einem ausführlichen Business Plan vergleichbar. Durch Formvorschriften sind Gründer jedoch gezwungen, denselben Inhalt aufwändig auf unterschiedliche Formulare anzupassen. Das ist ein unnötiger Mehraufwand für die antragstellenden Unternehmen.

Beispiel: Ein nicht nachvollziehbarer Unterschied

Im FFG Basisprogramm können pro am Projekt beteiligten Gründer bis zu 60.200 Euro pro Jahr (exklusive Gemeinkosten) als Personalkosten eingereicht werden. Das sind bei vier Gründern bis zu 240.800 Euro. Im FFG AT:net Programm sind es lediglich 60.200 Euro pro Unternehmen und Jahr. Die vier Gründer würden daher, selbst wenn sie alle Vollzeit in dem Projekt arbeiten, insgesamt nur 60.200 Euro an Personalkosten angerechnet bekommen. Gerade in Startups, die vom Arbeitseinsatz der Gründer leben, ist das eine nicht nachvollziehbare Einschränkung.

Lösungsvorschläge

  • Vereinheitlichung der Antragsformulare in der Struktur:
    • Förderungsspezifische Kriterien
    • Projektbeschreibung
    • Businessplan in einheitlicher Vorlage
  • Vereinheitlichung der anrechenbaren internen Personalkosten für am Projekt mitarbeitenden Gesellschafter über Institutionen und Förderprogramme hinweg.

ERP-Kredite: Nur für Investitionen

Das Volumen der Haftungen für geförderte Kredite (AWS/ÖHT) wurde im Rahmen des Startup-Pakets deutlich erhöht. Das einzige Problem: Die ERP-Kredite sind nur für materielle oder immaterielle Investitionen beantragbar, nicht jedoch für Betriebsmitel oder Personalkosten. Daher sind sie in der Regel für IT-Startups nicht abrufbar.

Lösungsvorschlag

  • Generelle Öffnung der ERP Kleinkreditlinie zur Finanzierung von Personal und Betriebsmitteln für Startups

Wartezeit: Keine Prüfung vor Ende des Calls

Die meisten Förderungen sind in Calls organisiert. Das sind zeitlich begrenzte Einreichzeiträume, in denen eine Förderung beantragt werden kann. Während des offenen Fensters werden Anträge teilweise nicht einmal vorab geprüft. Erst nach Schließung des Calls werden die Anträge formal und inhaltlich geprüft und dann der Jury übergeben. Das kann in Extremfällen mitunter zu einem Zeitfenster von bis zu sechs bis neun Monaten zwischen Einreichung und Förderzu- bzw. Absage führen. Für Startups ist das ein nicht tragbarer Zeitraum, in dem das Unternehmen, das auf eine Förderung angewiesen ist, nur bedingt handlungsfähig ist. Das in der Zwischenzeit andere (internationale) Marktteilnehmer ähnliche Ideen voran treiben, ist nur ein resultierendes Risiko.

Beispiele: Nach einem halben Jahr noch mehr als 200 offene Anträge

FFG AT:net – 12. Ausschreibung 2016

  • Einreichfrist von Oktober 2015 bis Februar 2016
  • Übermittlung der Förderzusage: 12.5.2016
  • Eine Einreichung im Oktober hätte daher erst rund acht Monate später eine Zu-/ Absage bekommen

Startup-Einreichung bei AWS pre-seed

  • Einreichung 20.4.2016
  • Ablehnung formal am 6.10.2016

AWS Risikokapitalprämie

  • Einreichung Anfang Jänner 2017
  • Zusagen derzeit noch immer nicht vollständig versandt (aktuell mehr als 200 offene Anträge)

Lösungsvorschläge

  • Formale Vorabprüfung von Anträgen bereits während der laufenden Einreichfrist
  • Umstellung auf eine laufende Einreichmöglichkeit bei den zentralen Startup-relevanten Programmen mit regelmäßigen Jurysitzungen (z.B. monatlich) wie dies beim FFG Basisprogramm bereits übliche Praxis ist.
Redaktionstipps

Restfinanzierung: Eigenleistung der Gründer oft nicht anerkannt

Gerade die Restfinanzierung von eingereichten Projekten stellt für Early Stage-Startups eine zentrale Hürde dar. Förderungen werden zum überwiegenden Teil für innovative Produktentwicklungen gewährt. Business Angels wollen in den meisten Fällen einen Protoypen sehen, bevor sie in ein Startup investieren. Hier entsteht daher eine zeitliche Lücke, in der eine fehlende Förderung für die Protoypentwicklung auch die Aktivierung von Risikokapital verhindert.

Für die notwendige Restfinanzierung wird bei dem Großteil der Förderprogramme die Eigenleistung der Gründer nicht berücksichtigt. Gerade in Startups besteht der Großteil der eingereichten Projektkosten aus den Stunden der Gründer. Hier wird also eine Situation geschaffen, in der Gründer die Barmittel zur Bezahlung der eigenen Stunden nachweisen müssen, um diese dann gefördert zu bekommen.

Beispiel

Einreichung FFG Basisprogramm (realitätsnahes Berechnungsbeispiel)

  • Projektkosten 300.000 Euro
  • Davon rund 220.000 Euro in Form von 5000 Stunden der Gründer zu je 43,75 Euro (pauschal) sowie
  • 80.000 Euro an externen Kosten
  • Gefördert werden 70 Prozent der Projektkosten, also 210.000 Euro
  • Die Gründer müssen 90.000 Euro an Restfinanzierung in Form von Barmitteln darstellen, obwohl alle externen Kosten plus 130.000 Euro für eigene Stundenleistungen gefördert würden.

Lösungsvorschläge

  • Die Eigenleistung in Form von Stunden der Gesellschafter von Startups sollen als Restfinanzierung anerkennbar sein.
  • Die Wirtschaftsagentur Wien handhabt dies bereits für Gesellschafter ab einem Prozent Unternehmensanteil entsprechend.

Nachschüssige Förderungen: komplette Kosten vorfinanzieren

Hand in Hand mit dem Thema Restfinanzierung gehen nachschüssige Förderungen. Das sind Förderungen, die erst nach erfolgreichem Projektabschluss ausgezahlt werden. Das bedeutet, dass Startups die kompletten Projektkosten vorfinanzieren müssen. Hierbei handelt es sich um eine ausgesprochene Hürde gerade für Jungunternehmen, die in der Regel keine Zwischenfinanzierung von Banken bekommen.

Beispiele: Geförderte Lohnnebenkosten erst am Ende des Jahres zurück

Wirtschaftsagentur Wien Dienstleistungsaktion

  • Gefördert werden 35 Prozent der Projektkosten, jedoch erst nach Projektabrechnung, Prüfung und Audit. Ein Prozess, der mitunter mehrere Monate dauern kann (siehe nächster Abschnitt)

Lohnnebenkostenförderungen:

  • Gefördert werden verschiedene Prozentsätze (zwischen 100 und 33 Prozent, je nach Jahr und Programm) der tatsächlich bezahlten Lohnnebenkosten ausgehend von den Jahreslohnkonten im Nachhinein.
  • Das bedeutet, dass Startups trotz einer Förderzusage die vollen Lohnnebenkosten für bis zu drei MitarbeiterInnen des ganzen Jahres begleichen müssen.

Lösungsvorschläge

  • Automatischer Abzug der Lohnnebenkosten-Förderung über die monatliche Personalverrechnung ermöglichen (natürlich inklusive genauer Kontrollen auf Jahresbasis)
  • Generelle Umstellung auf Akontozahlung bei Projektbeginn von zu mindestens 50 Prozent des gewährten Zuschusses für Startups wie etwa beim FFG Basisprogramm bereits üblich.

Dauer bis zur Auszahlung: existenzbedrohende Wartezeit

Selbst wenn eine Förderung gewährt wurde, verzögern sich die Auszahlungen der Gelder teilweise bis zu sechs bis acht Monate. Für bestehende mittelständische Unternehmen ist das bereits eine Belastung. Für Startups kann eine solche Verzögerung existenzbedrohend sein.

Beispiele: Verfahren wegen Mitarbeiterwechsel nach vier Monaten neu aufgerollt

AT:net, 12. Ausschreibung

  • Einreichung der Zwischenabrechnung für 60.000 Euro Zuschuss am 31.1.2017.
  • Auszahlung Ende Juli 2017 noch immer nicht erfolgt.
  • Drei weitere bekannte Fälle in derselben Ausschreibung

Wirtschaftsagentur Wien – creative_project

  • Erstmalige Einreichung der Endabrechnung zur Abrechnung von 75.000 Euro Zuschuss Mitte Dezember 2016
  • Auszahlung Ende Juli 2017 noch nicht erfolgt.
  • In diesem Fall mussten außerdem mehrmals bereits übermittelte Unterlagen erneut gesendet werden. Nach einem Mitarbeiterwechsel wurde das Abrechnungsverfahren nach viermonatiger Bearbeitungszeit erneut von vorne aufgerollt.

Lösungsvorschlag

  • Gerade bei Zwischenabrechnungen Umstellung auf automatische Auszahlung der bereits zugesagten Teiltranchen mit parallelem Prüfungsverfahren für Startups.

Conclusio: kleine Änderungen – große Wirkung

Die skizzierten Lösungsvorschläge könnten einen signifikanten Beitrag zur Unterstützung der heimischen Startup-Szene leisten und Österreich damit noch stärker als Innovationsstandort am internationalen Markt etablieren. Dazu bedarf es, wie gezeigt, meist keiner großen Umwälzungen. Einerseits sind es Änderungen in den Regelungen, die dann auch in der Bearbeitung keinen erheblichen Mehraufwand darstellen würden. Andererseits sind es Änderungen in der Handhabung der Prozesse durch die Fördergeber, die sich im Hinblick auf die dann gesteigerte Effizienz definitiv auszahlen würden.

+++ Vergaberecht: “Startups! Versteckt euch nicht vor öffentlichen Aufträgen” +++


Die genannten Herausforderungen und Lösungsvorschläge resultieren aus Erfahrungen, die Michael Raab mit seiner Firma Minted gemacht hat. Inzwischen hat er rund 80 Startups aus den Bereichen IKT, IoT, FinTech und anderen bei der Einreichung von mehr als 120 Förderanträgen bei der AWS, FFG, der Wirtschaftsagentur Wien und der ÖHT betreut. Darunter waren etwa JobRocker, Baningo und Bitpanda, die jeweils sechsstellige FFG AT:net-Förderungen erhalten haben. Ab August 2017 wird Michael Raab in einem monatlichen Förderblog auf startablish.at Tipps und Tricks zum Thema Förderungen in Österreich verraten.

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© Wiener Börse/Nik Pichler

Österreichische Unternehmen setzten im bisherigen Jahresverlauf 2026 positive Impulse am Kapitalmarkt, auch wenn die Belebung noch nicht alle Marktsegmente erfasste. Wie das aktuelle IPO Barometer der Prüfungs- und Beratungsorganisation EY zeigt, stehen vier Neuzugänge an der Wiener Börse, ein neuer ATX-Rekord sowie zwei Börsengänge österreichischer Unternehmen im Ausland zu Buche.

Die zwei Auslands-Listings waren das Unternehmen Asta Energy, das im Jänner in Frankfurt an die Börse ging, sowie Innio Jenbacher mit dem Börsengang im Juni an der Nasdaq. Parallel dazu entwickelte sich der heimische Aktienmarkt stark: Der ATX inklusive Dividenden erreichte am 28. September mit 17.618,00 Punkten ein neues Allzeithoch und liegt seit Jahresbeginn mehr als 30 Prozent im Plus.

Vier Neuzugänge an der Wiener Börse

Am österreichischen Kapitalmarkt verzeichnete die Wiener Börse im laufenden Jahr vier Neuzugänge. Mit dem Handelsstart der Biogena Good Vibes AG am 10. September im Segment direct market plus kam der vierte Neuzugang an die Börse – brutkasten berichtete. Dem Listing ging eine außerbörsliche Kapitalerhöhung mit öffentlichem Aktienangebot voraus. Laut Unternehmensangaben zeichneten mehr als 2.300 neue Aktionär:innen Aktien, wobei sich der Mittelzufluss auf fast 18 Mio. Euro belief. Zuvor gingen dieses Jahr die Emerald Horizon AG im standard market (brutkasten berichtete), die FIT Group AG im direct market plus und die K2G Holding AG im direct market an den Wiener Markt.

Ein klassischer IPO eines österreichischen Unternehmens im geregelten Markt wurde im dritten Quartal hingegen nicht verzeichnet. Seit Anfang Juli ist der direct market plus zudem als EU-KMU-Wachstumsmarkt registriert, was insbesondere Wachstumsunternehmen und KMU den Zugang zum Kapitalmarkt erleichtern soll.

„Für nachhaltige Belebung des IPO-Markts braucht es gut vorbereitete Pipeline börsenreifer Unternehmen“

„Das dritte Quartal zeigt ein differenziertes Bild: Ein klassischer IPO im geregelten Markt blieb zwar aus, zugleich belegen die Neuzugänge und insbesondere das zusätzliche Listing von Biogena, dass der Kapitalmarkt auch für österreichische Wachstumsunternehmen eine relevante Finanzierungsoption sein kann. Dass mehr als 2.300 neue Aktionärinnen und Aktionäre gewonnen und fast 18 Millionen Euro eingeworben wurden, ist ein positives Signal für die Mobilisierung privaten Kapitals“, analysiert Martina Geisler, Partnerin und Leiterin IPO bei EY Österreich.

„Für eine nachhaltige Belebung des heimischen IPO-Markts braucht es nun eine gut vorbereitete Pipeline börsenreifer Unternehmen. Entscheidend sind eine überzeugende Equity Story, transparente Governance, realistische Bewertungsvorstellungen und die Bereitschaft, den Kapitalmarkt frühzeitig in die Wachstumsstrategie einzubinden. Der EU-KMU-Wachstumsmarkt kann dabei helfen, die Einstiegshürden für kleinere und mittlere Unternehmen zu senken“, so Geisler weiter.

Wer den Kapitalmarkt in Betracht ziehe, müsse daher „frühzeitig Börsenreife herstellen und seine Equity Story klar auf die Bedürfnisse eines internationalen Investorenkreises ausrichten“, heißt es von EY.

Erweiterung im global market

Neben den Neuzugängen erweiterte die Wiener Börse am 9. September den global market – das Handelssegment für bereits an anderen Börsen notierte internationale Aktien – um 45 Titel aus dem Nasdaq 100 und dem S&P 500. Damit sind dort nun erstmals mehr als 1.000 internationale Wertpapiere in Euro, zu Inlandskonditionen und während der Wiener Börsenzeiten handelbar. Bei diesen Einbeziehungen handelt es sich nicht um österreichische IPOs.

Im weltweiten Vergleich blieben die IPO-Märkte im dritten Quartal 2026 mit 367 Börsengängen nahezu stabil (Vorjahresquartal: 374), während das Emissionsvolumen um 79 Prozent auf 93,3 Mrd. US-Dollar stieg. „Die hohen Emissionsvolumina dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Erholung des IPO-Markts noch nicht in der Breite angekommen ist. Das dritte Quartal wurde stark von wenigen sehr großen Transaktionen geprägt“, erläutert Geisler.

Weltweit entfielen im dritten Quartal rund 75 Prozent des Platzierungsvolumens auf die Branchen Advanced Manufacturing und Technology. Getragen werde der Markt laut EY von Equity Stories, die auf kritische Infrastruktur und Energie, KI und Robotik sowie Verteidigung einzahlen.

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